Auf einem deiner Flüge gab es eine Flugverspätung von 5 Stunden bei einer Flugdistanz von 1600km. Nun fragst du dich, da sich Tuifly auf deine Forderung nicht gemeldet hast, wie der Mahnbescheid auszufüllen ist.
Zu dem Datum bin ich, wie Culigury, der Meinung, dass dort das Fälligkeitsdatum einzutragen ist, also das Datum, an dem deine Forderung eigentlich fällig war/erbracht werden sollte. Damit ist das Datum gemeinst, das du Tuifly zur Zahlung gesetzt hast.
Zu den näheren Angaben könntest du die genaue Anspruchsgrundlage zitieren, also Artikel 6 EU-VO, aus dem dir Ausgleichszahlungen zustehen können, soweit eine Annulierung vorliegt:
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder > 250 Euro
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km um drei Stunden oder mehr oder > 400 Euro
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr > 600 Euro
Danach könntest du einen Anspruch auf 400 Euro haben.
Dem von dir hier her kopierten Formular kann ich nichts anderes entnehmen, auf das du achten müsstest, wobei dies nur meine persönliche Meinung ist, und keine Rechtsberatung sein soll.