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Hi,

wir sind am 03.09.16 von Düsseldorf nach Istanbul geflogen. Kinderwagen wurde am Flieger abgegeben.

In Istanbul angekommen haben wir bemerkt dass ein Adapter des Kinderwagens nicht mehr vorhanden war (Verbindungsstück Gestell und Schale).

Beschädigung / Verlust sofort bei der Airline gemeldet. Nun standen wir in unserem 4-wöchigem Urlaub ohne Kinderwagen da (war nicht mehr nutzbar).

Hab auf meinen eigenen Kosten die verlorengegangene Adapter in Deutschland Bestellt und es nach Türkei schicken lassen.

Nun möchte THY mir nur die Kosten für die Adapter zahlen, aber was ist mit der Zeit 1,5 Wochen die ich ohne Kinderwagen verbringen musste? (Kleinkind 1 Jahr alt, wir waren in den 1,5 Wochen nicht flexibel und mit dem kleinen immer auf dem Arm geht es auch nicht.)

Ist es normal dass man für diesen Zeitraum keiner Entschädigung bekommt?

 

Danke im Voraus
Gefragt in Gepäckschaden von
Bearbeitet von
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Sie sind am 03.09.16 von Düsseldorf nach Istanbul geflogen. In Istanbul haben Sie bemerkt dass ein Adapter des Kinderwagens nicht mehr vorhanden war (Verbindungsstück Gestell und Schale). Sie fragen sich nun, welche Ansprüche Sie gegen die Fluggesellschaft haben.

Zunächst ist es wichtig zu klären, was genau unter einer  Beschädigung des Gepäcks zu vestehen ist.

BGH, Urteil vom 24.05.2000, Az.: I ZR 84/98 - (einfach zu finden bei Google unter "resie-recht-wiki")

Danach wird eine Gepäckbeschädigung angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt. Wenn der Fluggast sein aufgegebenes Gepäck durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen oder sonst in erheblich beeinträchtigtem Zustand zurückerhält, dann liegt ein Gepäckschaden vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht sogar bereits der reine Schadensverdacht aus, dass das Reisegepäckstück eventuell im Wert vermindert sein könnte.

Sie geben an, dass ein Adapter des Kinderwagens nicht mehr vorhanden war. Es ist also davon auszugehen, dass eine Gepäckbeschädigung vorliegt.

Dabei stehen Ihnen Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) zu.

Nach dem Art.17 MÜ hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Das ist hier jedoch nicht der Fall.

Bei Gepäckschäden und Gepäckverlust gilt jetzt statt der alten Höchstgrenze von 1.000 Sonderziehungsrechten eine aktuelle Höchstgrenze von 1.131 SZR, was ca. 1.300,00 EUR entspricht.

Damit steht Ihnen eindeutig ein solcher Anspruch zu. Jedoch müsssen Sie dafür eine rechtzeitige Schadensanzeige machen. Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Jedoch entnehme ich Ihren Ausführungen, dass Sie sich bereits an Ihren Anspruchsgegner gewendet haben.

Um Ihren Anspruch geltend machen zu können, müssen Sie sich an das ausführende Luftfrachtunternehmen wenden, der für den Flug verantwortlich war, auf dem die Gepäckbeschädigung vorgefallen ist.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. : 16 U 66/12 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Sie geben an, dass turkish airlines bereit ist, Ihnen die Kosten für den Adapter zu erstatten.

Sie fragen sich nun jedoch, ob Sie zusätzlich noch einen Anspruch auf eine Entschädigung für die 1,5 Wochen ohne Kinderwagen haben.

Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasst alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Im Gegensatz zur Pauschalreise haben Passagiere mit einem Nur-Flug-Vertrag keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude infolge eines Flugmangels/ Gepäckschadens, durch welchen die Reise sinnlos wird oder erheblich an Wert verliert. Das Montrealer Übereinkommen als Rechtsnachfolger des Warschauer Abkommen ist nur auf die Kompensation von materiellen Schäden gerichtet und sieht keinen Schadensersatzanspruch wegen einem immateriellen Schaden vor. Vgl. AG Bad Homburg, Urteil vom 22.12.2000, Az. 2 C 3393/00 (24) Sie haben also leider lediglich einen Anspruch auf die Erstattung des Adapters.

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Hallo,

ein Teil eures Kinderwagens ging auf einem Flug von Düsseldorf nach Istanbul verloren. Du hast es selbst nachbestellst, und möchtest diese Kosten ersetzt bekommen.

Bei beschädigtem Gepäck ist ein Blick in Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens zu werfen:

(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.

Den Schaden, der durch die Beschädigung von Reisegepäck entsteht hat der Luftfrachtführer zu ersetzen.

BGH, Urteil vom 24.05.2000, Az.: I ZR 84/98 - (einfach zu finden, wenn du bei Google eingibst: BGH Az. I Zr 84/98 reise-recht-wiki.de)

Eine Gepäckschädigung wird angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt, so etwa durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen.

Ohne den Adapter war der Kinderwagen nicht mehr zu gebrauchen. Es fehlt also ein komplettes Teil des Wagens, in etwa so, als wäre bei einem Koffer eine Rolle abgebrochen. So wie du es beschreibst scheint meiner Meinung nach deshalb eine Beschädigung im Sinne des obigen Urteils erfüllt. Dabei gibt es eine Höchstgrenze der Entschädigung von 1.131 Sonderziehungsrechten, was etwa 1.330 Euro entspricht.

AG Bremen, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07 (ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingiben: "4 C 7/07 reise-recht-wiki")

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.

Dies ergibt sich auch aus obigem Urteil. Dabei meint Schaden alle erlittenen finanziellen Einbußen, die du am besten durch Bons/Belege nachweist:

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingeben: "Az. 16 U 66/12 reise-recht-wiki")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

In diesem Urteil wird noch einmal deutlich gemacht, dass du zur Entschädigung deiner Airline gegenüber zu belegen hast welchen finanziellen Aufwand du wieso betreiben musstest. Die musst du auch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens tun.

Über diesen finanziellen Schaden hinaus fragst du dich, ob du für die 1,5 Wochen ohne Kinderwagen wegen des fehlenden Teils eine Entschädigung erwirken kannst. Dem Montrealer Übereinkommen lässt sich eine solche Entschädigung auf Zeit bezogen nicht entnehmen, dabei geht es nämlich nur um die Kompensation für materielle Schäden. Meiner Meinung nach hast du deshalb für diese Zeit keinen Anspruch auf Schadensersatz.

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