Auf Ihrem Flug nach Stuttgart mit Turkish Airlines kam es zu einer Beschädigung Ihres Gepäcks. Nun sagt die Fluggesellschaft jedoch, dass der Koffer bereits beschädigt angekommen ist. Ihre Frage bezieht sich also auf die Ansprüche gegen Turkish Airlines die Ihnen bei einer Beschädigung des Gepäcks zustehen und wer die Beweislast zu tragen hat.
(1) Gepäckbeschädigung
Dazu ist es unabdinglich zunächst zu klären, was genau unter der Beschädigung von Gepäck zu vestehen ist.
Dazu das folgende Urteil:
BGH, Urteil vom 24.05.2000, Az.: I ZR 84/98
Danach wird eine Gepäckbeschädigung angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt. Wenn der Fluggast sein aufgegebenes Gepäck durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen oder sonst in erheblich beeinträchtigtem Zustand zurückerhält, dann liegt ein Gepäckschaden vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht sogar bereits der reine Schadensverdacht aus, dass das Reisegepäckstück eventuell im Wert vermindert sein könnte
Sie geben an, dass Ihr Koffer aufgerissen war und auch der ausziehbare Koffergriff fehlt. Daher ist meines Erachtens auf jeden Fall von einer Gepäckbeschädigung auszugehen.
(2) Anspruchsgrundlage
Dabei stehen Ihnen Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) zu.
Nach dem Art.17 MÜ hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.
Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Nun gibt Turkish Airlines an, dass der Koffer bereits beschädigt abgegeben wurde. Es stellt sich also die Frage, wer die Beweislast zu tragen hat. Dazu folgendes Urteil:
BGH, Urteil vom 05.12.2006, Az.: X ZR 165/03 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az.: X ZR 165/03 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Eine Beweiserleichterung erfährt der Fluggast zudem durch die Regeln des Artikel 18 Ziffer 4 Satz 2 MÜ, nach denen „bis zum Beweis des Gegenteils“ durch die Fluggesellschaft zu Gunsten des Fluggastes „vermutet“ wird, „dass der Schaden durch ein während“ des Fluges eingetretenes Ereignis verursacht worden ist, welches die Fluggesellschaft zu vertreten hat. Fluggesellschaften dürfen die günstigen Fluggastrechte bezüglich der Gepäckhaftung nicht durch AGB einschränken.
Nach diesem Urteil hat die Fluggesellschaft, also Turkish Airlines, die Beweislast zu tragen. Falls sie nicht nachweisen kann, dass der Koffer bereits beschädigt wurde, besteht die Vermutung, dass er in der Obhut der Fluggesellschaft beschädigt wurde.
Sie haben also wahrscheinlich einen Anspruch gegen Turkish Airlines.
(3) Betrag
In welcher Höhe der Schaden ersetzt wird, wird durch Art. 22 Abs. 2 MÜ festgelegt. Danach haftet der Luftfrachtführer unter anderem bei Beschädigung vom Reisegepäck bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten je Reisenden. Die Art der Umrechnung dieser Beträge ist dem Art. 23 Abs. 1 MÜ zu entnehmen. Die Sonderziehungsrechte werden in einem gerichtlichen Verfahren in die jeweilige Landeswährung umgerechnet.
(4) Frist
Die Frist zur Meldung von Gepäckschäden beträgt darüber hinaus gemäß Artikel 31 Absatz 2 MÜ sieben beziehungsweise 21 Tage bei Gepäck:
(2) Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muß die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.
Sie haben meines Erachtens also einen Anspruch auf die Entschädigung für Ihren beschädigten Koffer gegen Turkish Airlines.
Zur Sicherheit könnte es trotzdem sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, weil dein Fall doch recht kompliziert ist.