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Hallo zusammen,

ich verbrachte die letzten Monate in Seoul und wollte mit meiner zuhause gebliebenen Frau nun einen schönen Urlaub machen. Hierzu haben wir uns die Philippinen ausgesucht (schreibe auch gerade von einer kleinen Insel aus).

Meine Frau buchte hierzu einen Flug mit Turkish Airlines von München über Istanbul nach Seoul. In Seoul nahmen wir dann gemeinsam einen Flug nach Cebu mit Air Asia Zest. Zweiterer wurde separat von mir gebucht.

Bereits in München machte eine Mitarbeiterin von Turkish Airlines meine Frau beim Einchecken darauf aufmerksam, dass Sie ja in Seoul gleich weiterfliegen würde. Verdutzt fragte meine Frau, wie es denn sein könnte, das dies zu sehen sei (weil Anschlussflug ja seperat gebucht wurde). Die Dame antwortete, dass es gelegentlich im System einzusehen wäre, aber nicht immer -> super Datenschutz! In Seoul kam dann direkt nach der Gangway ein Mitarbeiter von Turkish Airlines auf meine Frau zu und teilte ihr mit, dass sie sich nicht um ihr Gepäck kümmern müsste, da es gleich auf den Anschlussflug durchgecheckt würde.

Somit trafen wir uns dann in Seoul und flogen gemeinsam, aber ohne ihre Tasche, weiter auf die Philippinen. Dort angekommen mussten wir feststellen, dass ihre Tasche nicht ankam. Daraufhin füllten wir ein Formular über den Verlust des Gepäcks bei Air Asia aus. Die Dame teilte uns mit, dass man den Koffer nachsenden würde, sobald er gefunden würde. Am nächsten Tag fuhren wir wieder an den Flughafen und fragten nach dem aktuellen Status. Eine andere Mitarbwiterin teilte uns mit, dass der Koffer noch nicht angekommen sei und sie mit den Kollegen in Seoul telefonieren würde. Gleichzeitig teilte sie uns mit, dass wir uns auch an Turkish Airlines wenden sollten. Dies tat ich dann auch telefonisch. Der Mitarbeiter verwies mich auf ein Online-Formular. Jenes Gespräch dürfte wohl recht teuer gewesen sein, da ich es von meinem Handy aus führte und es rund 35 Minuten dauerte.

Da wir eigentlich nur schnell eine Nacht in der Nähe des Flughafens verbringen wollten, entschieden wir uns zu unserem eigentlichen Ziel weiterzureisen (man kann sich ja nicht den ganzen Urlaub vermiesen lassen). Im Paradies Malapasua angekommen, erhielten wir eine Email der Air Asia-Mitarbeiterin vom Flughafen in der uns mitgeteilt wurde, dass der Koffer nicht aufzufinden sei. Ferner teilte sie uns nochmals mit, mit Turkish Airlines Kontakt aufzunehmen. Dies taten wir dann auch via einem Online-Formular und schilderten die Gegebenheit. Als Antwort auf unsere Anfrage/Beschwerde erhielten wir eine lapidare Zurückweisung unserer Anfrage mit der Begrüdung, dass stets die letzte Airline für den reibungslosen Gepäcktransport zuständig sei.

Nun meine Frage: Wer ist zuständig und kann haftbar gemacht werden? Immerhin würden wir auf all den Kosten sitzen bleiben, die uns aufgrund der Schlampigkeit der Airlines entstehen (Telefonat, Ersatzanschaffungen im Urlaub und auch für die Sachen im Koffer generell).

Vielen Dank für eure Hilfe und Entschuldigung für den ellen-langen Text.
Gefragt in Gepäckverlust von
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Bei einer Gepäckverspätung ergeben sich Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ). Vor allem ist dabei Art. 19 MÜ zu beachten.

Art. 19 Montrealer Übereinkommen

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Somit würde auch Ihnen Schadensersatz für die Gepäckverspätung zustehen, solange der Luftfrachtführer diesen nicht vermeiden konnte oder es ihm nicht möglich war.

Bei einer Gepäckverspätung haften die Fluggesellschaften mit einer Höhstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten (SZR). Die SZR sind eine künstliche Währung und entsprechen umgerechnet etwa 1.330,- Euro.

Die Fluggesellschaft muss also für alle Anschaffungen haften, die Sie in der Zeit aufgrund des Fehlen Ihres Gepäcks tätigen mussten. Dazu die folgenden Urteile:

AG Bremen, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07 (ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingiben: "4 C 7/07 reise-recht-wiki")

Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.

AG Frankfurt, Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12 (ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingiben: "Az 29 C 2518/12 reise-recht-wiki")

Bei einer Gepäckverspätung ist es als angemessen einzustufen, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür muss daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können.

Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasst alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Die bloße Wartezeit stellt keinen Schaden dar. Zudem müssen Passagiere jeweils begründen können, dass die finanziellen Aufwendungen notwendig waren, damit die Airline sie zu ersetzen hat.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingeben: "Az. 16 U 66/12 reise-recht-wiki")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Äußerst wichtig ist also, dass Sie die Verspätung so schnell wie möglich melden und weitere Schäden bei Bedarf spätestens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks anzeigen. Bewaren Sie dafür auf jeden Fall alle Belege auf, damit Sie Ihren Schaden nachweisen können.

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Sie möchten zunächst wissen, welche der beiden von Ihnen genannten Air Line zuständig ist, hinsichtlich Ihres Gepäcks und ggf. ob diese dann haftbar gemacht werden kann.

Darüber hinaus möchten Sie selbstverständlich wissen, ob Ihnen bzgl. der ungeplanten Ersatzbeschaffungen, eine Entschädigung zusteht.


 

1. Welche Airline ist zuständig ?


 

Nach Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich für Schäden, die entstehen, weil Reisegepäck verspätet oder gar nicht am Zielort ankommt.

Vorliegend hatte Sie Türkish Airline von München nach Seoul befördert.

Damit ist auch Türkish Airline für die Ankunft Ihres Gepäcks von München nach Seoul zumindest verantwortlich und somit meines Erachtens nach die zuständige Airline.

2. Muss Türkish Airline für den Gepäckverlust haften ?

Grundsätzlich haftet die Fluggesellschaft für Schäden, die entstehen, weil Reisegepäck verspätet oder gar nicht am Zielort ankommt. Das ergibt sich aus Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens.

Jedoch besteht auch eine Haftungsbeschränkung seitens der Fluggesellschaft nach Artikel 22 Absatz 2 des Übereinkommens. Demnach muss die Fluggesellschaft nur bis zu einer Höhe von 1131 Sonderziehungsrechten haften. Derzeit betragen 1131 Sonderziehungsrechte ungefähr knapp 1400 €.

Der Fluggast kann mithin grundsätzlich nur Schäden bis zu einer Höhe von knapp 1400 € geltend machen. Hinsichtlich Ihres Koffers sollte es meiner Meinung nach möglich sein eine Entschädigung zu fordern.


 

3. Entschädigung für notwendige Anschaffungen ?

AG Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 13.06.2013, entschieden, dass notwendige Anschaffungen ersatzfähig sind, (bei Interesse einfach googeln: 29 C 2518/12(19) reise-recht-wiki.de).

Darunter hat das Gericht Ausgaben für Toilettenartikel und Ersatzkleidung verstanden.

Hier dürften auch die beanstandeten Kosten für Telefonat, Ersatzanschaffungen im Urlaub und auch für die Sachen im Koffer generell in Betracht kommen meiner Meinung nach.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen. Schöne Feiertage wünsche ich Ihnen noch :)

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