Hallo Herr Brand,
du hast einen Flug mit TUI gebucht, und es kam zu einer Flugverspätung und -verschiebung. Nun hast du Post bekommen. Es wurde erklärt, dass die kurzfristigen Krankmeldungen von Piloten und Crews bei TUIfly zu dieser Flugverspätung führten, und dir keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen zustünden, da dies außergewöhnliche Umständen seien.
Du fragst dich, ob du dennoch Ansprüche hast, und wie du diesen Brief zu verstehen hast.
Fraglich ist, ob die von TUIfly angeführten Krankmeldungen außerewöhnliche Umstände sein können.
Was Erkrankungen von Flugpersonal und außergewöhnliche Umstände angeht gibt es verschiedene Urteile:
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.04.2011 , Az.: 31 C 245/11 (einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: AG Frankfurt, Az.: 31 C 245/11)
Ausfall von Personal ist ein typisches und gewöhnliches Unternehmerrisiko.
> Erkrankung von Flugpersonal ist kein außergewöhnlicher Umstand.
LG Darmstadt, Urteil vom 25.05.2011 , Az.: 122/10 (einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: LG Darmstadt, Az.: 122/10)
Die Erkrankung eines Mitarbeiters ist allein der betrieblichen Sphäre der Fluggesellschaft zuzuordnen.
> Erkrankung eines Crew-Mitglieds ist kein außergewöhnlicher Umstand.
LG Darmstadt, Urteil vom 23.05.2012 , Az.: 7 S 250/11 (einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: LG Darmstadt, Az.: 7 S 250/11)
Es ist der betrieblichen Sphäre der Fluggesellschaft zuzurechnen, wenn ein bei ihr beschäftigter Mitarbeiter erkrankt.
> Erkrankung des Flugkapitäns ist kein außergewöhnlicher Umstand.
AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 01.06.2012 , Az.: 9 C 138/12 (einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: AG Königs Wusterhausen, Az.: 9 C 138/12)
Die Erkrankung eines Crewmitglieds ist dem Flugbetrieb immanent. Die Fluggesellschaft hat für Ersatz zu sorgen.
> Erkrankung eines Piloten ist kein außergewöhnlicher Umstand.
Aus keinem der von mir gefundenen Urteile geht hervor, dass die Krankmeldung von Personal des Flugunternehmens ein außergewöhnlicher Umstand sein kann.
Deshalb vermute ich, dass TUIfly sich um die dir möglicherweise zustehenden Ausgleichszahlungen drücken möchte. Daher würde ich dir empfehlen, diese Ausgleichszahlungen weiterhin TUIfly gegenüber einzufordern, und wenn nötig vielleicht auch einen Anwalt hinzuzuziehen.