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2 Antworten

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Hinsichtlich der Flugverspätung besteht für Sie die Möglichkeit von der Fluggesellschaft (Airline) eine sog. Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Fluggastrechte-Verordnung zu fordern.

Fraglich ist zunächst, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorlag der die Verspätung rechtfertigt.

Voraussetzung hierfür sei, dass das hinderliche Ereignisse nicht im Machtbereich der Airline liege und für selbige nicht vorherzusehen sei.

Da ich hier keine Angaben diesbezüglich habe, gehen wir mal davon aus, dass kein außergewöhnlcher Umstand in Ihrem Fall jetzt vorlag.

Im Falle einer mehr als 3-stündigen Flugverspätung steht den Fluggästen grundsätzlich eine Ausgleichszahlung zu.

In ihrem Fall haben Sie keine genauen Angaben gemacht um wie viel Stunden genau sich Ihr Flug denn nun verspätet hat.

Dies wäre im Nachhinein schon in gewissermaßen relevant.

Gehen wir mal auch hier davon aus, dass es etwas mehr als 3 Stunden waren.

 So könnte sich Im Ergebnis die Airline deshalb nicht von der Haftung befreien.

 Demnach schuldet Sie ihnen dann meines Erachtens nach eine entsprechende Ausgleichszahlung, die Sie einfordern sollten.
Beantwortet von (10,200 Punkte)
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Hallo,

also Sie sollten meines Erachtens nach eines der unten aufgeführen Musterschreiben sich mal etwas genauer Anschauen und dann der Airline aufjedenfall ein Schreiben zukommen lassen.

Ich empfehle, sich an die Musterschreiben von Portalen zu halten, die ihre Briefe durch Rechtsanwälte haben erstellen lassen.

Die besten Musterbriefe für Ansprüche gegen die Fluggesellschaft:

Musterschreiben Flugverspätung von Passagierrechte.org

Musterschreiben Flugausfall von Reise-Recht-Wiki.de

Musterschreiben Flugzeitenänderung von Reise-Recht-Wiki.de

Musterbrief Flugverspätung Entschädigung von Reise-Recht-Wiki.de

Musterbrief Flugausfall von Passagierrechte.org

Ich hoffe ich konnte ihnen etwas helfen, damit Sie schonmal die ersten Schritte machen können um an ihre Entschädigung zu gelangen.

Ich wünsche Ihnen alles gute und Viel Glück !

 

 

Beantwortet von (7,200 Punkte)
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