Du hast einen Flug mit Wizzair gebucht und nimmst diesen Flug aus persönlichen Gründen nicht wahr. Jetzt fragst du dich, was du von Wizzair deshalb fordern kannst.
Dir könnten Ansprüche aus der EU-VO zukommen. Deiner Nachricht nach liegt aber weder eine Annulierung deines Fluges, noch eine Verspätung vor. Dementsprechend liegt keine der Voraussetzungen für einen der in der EU-VO aufgeführten Ansprüche vor.
Eine andere Möglichkeit kann sonst die Stornierung deines Tickets sein. Dazu müsstest du dich bei Wizzair melden, entweder schriftlich oder bei dem Callcenter, und dies dort angeben.
Laut der Internetseite von Wizzair sind Flüge bis zu 14 Tage vor dem Abflug gegen eine Stornierungsgebühr zu stornierbar - diese Gebühr kann 70 Euro betragen. Storniert man später als 14 Tage vor dem Abflug, dann können auch höhere Gebühren anfallen. Diese Informationen entnehme ich der Seite von Wizz Air Hungary.
Was möglicherweise anfallende Gebühren betrifft könnte dieses Urteil interessant sein:
LG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "LG Frankfurt 2-24 S 152/13 reise-recht-wiki.de)
Die Fluggesellschaft muss auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.
Danach muss eine Fluggesellschaft diese möglicherweise anfallenden Gebühren ebenfalls an dich zurückzahlen, wenn sie den Sitz weiterverkaufen konnten und deshalb durch deine Stornierung keinen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Meiner Meinung nach könnte dies vor allem dann zutreffen, wenn du früh genug stornierst, und der Fluggesellschaft damit genug Zeit gegeben wird einen alternativen Passagier zu finden.
Darüber hinaus, darf eine Airline kein Bearbeitungsentgelt verlangen:
KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " KG Berlin 5 U 2/12 reise-recht-wiki.de)
Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.
LG Frankfurt mit Urteil v. Juni 2014 AZ: 2-24 S 152/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "reise-recht-wiki 2-24 S 152/13")
Wird der Flug nicht angetreten, sind zum einen die im Flugpreis enthaltenen Steuern, wie Mehrwertsteuer, Gebühren und Entgelte einschließlich etwaiger Zuschläge, zu erstatten. Diese Flugnebenkosten fallen nur an, wenn der Fluggast den Flugschein tatsächlich in Anspruch nimmt.
Für dich ist von außen sicher schwer nachzuvollziehen welche Kosten genau Wizz Air anfallen. Daher denke ich, dass es am erfolgversprechendsten ist erst einmal Wizz Air zu kontaktieren und dein Anliegen dort zu besprechen.
Außerdem wurde die Airline mit einem Urteil des LG Frankfurt verpflichtet detailliert nachzuweisen, welcher Schaden ihnen tatsächlich entstanden ist. Dies könnte helfen, aber auch diese Informationen müsstest du erst einmal anfordern - dies nennt sich dann "sekundäre Darlegungslast":
LG Frankfurt mit Urteil v. Juni 2014 AZ: 2-24 S 152/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "reise-recht-wiki 2-24 S 152/13")
Weil der Besteller jedoch regelmäßig keinen Einblick in die Betriebsinterna des Unternehmers hat, ist dem Unternehmer im Wege der sog. sekundären Darlegungslast zuzumuten, seine ersparten Aufwendungen bzw. anderweitig erzielten Erlöse für den konkreten Fall darzulegen und zu beziffern.