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Guten Tag!

Ich hatte eine Flugbuchung mit WizzAir für den Flug W6 7306 von Memmingen FMM nach Kiew IEV. Am Flughafen sagte man mir plötzlich dass der Flug storniert wurde, angeblich wegen Vogelschlag. Vorher keine Info, Mitteilung, sms oder sowas. Ich wurde mit vielen anderen umgebucht auf einen Flug am nächsten Tag. Obwohl ich die Mitarbeiter der Wizzair am Flughafen Memmingen immer wieder fragte, wurde mir kein Hotel angeboten. Ich musste selber für alles bezahlen.

Hotel 112 €

Taxifahrt am Donnerstag 47 €

Taxifahrt am Freitag 52 €

Essen 24,20 € und 12,00 € und 5,20 €

Internet 10 €

Telefonate ca. 3,00 €.

Wizzair will mir jetzt nichts zahlen. Obwohl man mir gesagt hatte, dass ich die Kaufbelege einreichen kann und alles bezahlt wird, zahlt Wizzair jetzt nicht. Muss Wizzair mir die ganzen Kosten für Hotel Taxi usw. erstatten?

Muss Wizzair mir zusätzlich 250 € Ausgleichszahlung nach der EU-Richtlinie für Flugannullierungen zahlen?

WizzAir weigert sich

 

Sehr geehrte Frau Iwanowa,
 
 
 
wir bedanken uns bei Ihnen, dass Sie den Kontakt mit unserem Kundendienst aufgenommen haben. Für unsere späte Antwort beziehungsweise für Ihre Unannehmlichkeiten resultierend aus der Verspätung unseres Fluges bitten wit Sie tiefst um Entschuldigung. Hiermit müssen wir Sie darüber informieren, dass der Grund unserer Verspätung ein Vogelschlag war.
 
 
 
Wizz Air ist nicht verpflichtet, die Entschädigung zu zahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. (Allgemeine Beförderungsbedingungen)
 
 
 
Im Sinne unserer Geschäftsordnung, mit der Sie sich beim Kauf des Tickets einverstanden erklärt haben, sind Sie zu den folgenden Hilfeleistungen berechtigt:
 
 
 
(a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Umfang hinsichtlich der Wartezeit während der Flugverspätung am Flughafen;
 
(b) Organisation einer Hotelunterkunft oder Erstattung der Kosten für die Hotelunterkunft in folgenden Fällen:
 
- wenn eine Übernachtung von mindestens einer Nacht erforderlich ist oder
 
- wenn zusätzlich zu der vom Passagier am Bestimmungsort beabsichtigten Übernachtung eine weitere Übernachtung am Bestimmungsort erforderlich wird;
 
(c) Organisation eines Beförderungsmittels oder Rückerstattung der Kosten für ein Beförderungsmittel zwischen Flughafen und dem in Absatz 15.5.1. (b) beschriebenen Unterkunftsort (Hotel oder andere Unterkunft).
 
Der Passagier ist dazu berechtigt, Betreuung gemäß Paragraph 15.5.1.(a) ausschließlich während der durch die Verspätung verursachten Wartezeit zu fordern.
 
Wizz Air erstattet dem Passagier, der von der Verspätung oder Annullierung betroffen ist, die in Absatz 15.5.1. (b) und (c) genannten Kosten für die Betreuung bis zu einem angemessenen Betrag, der in Rechnung gestellt wird.
 
15.5.2. Darüber hinaus erhalten die Passagiere zwei Telefongespräche oder Telex- oder Fax-Nachrichten bzw. E-Mails oder eine Rückerstattung der Kosten für derartige Kommunikation.
 
15.5.3. Die in 15.5.1. angegebenen Leistungen bieten wir nicht an, wenn sie eine weitere Verzögerung des Fluges verursachen würden.
 
 
 
Wir werden Ihnen auch die angefallenen Kosten bis zu einem angemessenen Betrag erstatten, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen vorlegen können.
 
 
 
Zu der Erstattung der oben erwähnte Kosten möchten wir Sie darum bitten, uns die entsprechende Rechnungen oder Quittungen beizulegen und Ihre Bankdaten, wie folgt, in Ihrer Antwort anzugeben.
 
 
 
1) Genauer Name des Kontoinhabers
 
2) IBAN
 
3) SWIFT/BIC
 
4) Währung des Kontos
 
5) Genauer Name der Bank
 
 
 
Hätten Sie die entsprechende Rechnungen nicht aufbewahrt, können wir Ihnen 25 EUR Gutschrift auf das Wizz Konto (Nr: 4320075444) anbieten. Diese Summe werden Sie für spätere Buchungen verwenden können. Die wichtigsten Hinweise zur Verwendung des Wizz Kontos finden Sie unten:
 
 
 
 
-Bei Buchungen, die über das WIZZ Konto bezahlt werden, muss der Kontoinhaber einer der reisenden Passagiere sein.
 
-Wenn das Guthaben auf dem WIZZ Konto nicht ausreicht, um für die Buchung zu bezahlen, kann die Differenz per Kreditkarte beglichen werden.
 
-Ein Guthaben, das auf das WIZZ Konto eingezahlt wurde, ist nicht erstattbar und nicht übertragbar.
 
-Das Guthaben ist unbegrenzt gültig.
 
 
 
Wir Warten auf Ihre Rückmeldung!
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
 
 
CUSTOMER SERVICE DEPARTMENT | Wizz Air Hungary Ltd. (member of Wizz Air Group)
 
customerrelations.hu1@wizzair.com | wizzair.com
Gefragt in Flugannullierung von
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Sie haben einen Flug nach Kiew gebucht. Dieser Flug wurde jedoch annulliert. Der Flug wurde umgebucht und sie sind erst einen Tag später in Kiew eingetroffen. Im Falle einer Annullierung kann Ihnen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (Das Urteil gibt es im Volltext im Internet. Dazu einfach bei Google "Az.: C-83/10 reise-recht-wiki" eingeben)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Ihnen könnten also Ausgleichszahlungen aus Artikel 7 der VO Nr. 261/2004 zustehen. Eine Fluggesellschaft muss jedoch keine Ausgleichszahlungen leisten, wenn ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Artikel 5 der VO Nr.261/2004 der europäischen Fluggastrechte Verordnung Grund für die Annullierung war.  Ein außergewöhnlicher Umstand liegt immer dann vor, wenn die Umstände außerhalb des Machtbereiches der Fluggesellschaft liegen und diese deshalb keinen Einfluss nehmen konnte oder diesen Umstand verhindern konnte. Ein außergewöhnlicher Umstand ist zum Beispiel Streik des Bodenpersonals oder schlechte Wetterbedingungen.

Nun gibt die Fluggesellschaft an, dass ein Vogelschag Grund für die Verspätung war.

Ein Vogelschlag liegt außerhalb des Machtbereiches der Fluggesellschaft, da sie einen solchen nicht beeinflussen oder verhindern kann. Ein Vogelschlag kann also einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Verordnung darstellen.

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.01.2014, Az. 30 C 2462/13 (ganz einfach zu finden, wenn du bei Google "Az 30 C 2462/13 reise-recht-wiki" eingibst)

Will ein Unternehmen sich auf einen Vogelschlag berufen, so muss dieser auch belegt werden. Weiterhin muss die Airline begründet darlegen können, warum deswegen kein Flug möglich war. Dies ist insbesondere bei einem Vogelschlag auf dem Vorflug entscheidend.

 

Wichtig ist , dass die Fluggesellschaft tatsächlich beweisen muss, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag und das dieser nicht vermeidbar war. Die Beweislast trägt die Fluggesellschaft. Solange die Fluggesellschaft also nicht beweisen kann, dass tatsächlich ein Vogelschlag Grund für die Verspätung war, bleibt Ihr Anspruch weiterhin bestehen.

Unabhängig davon, ob nun ein außergewöhnlicher Umstand vorlag, haben Sie im Falle einer Flugannullierung einen Anspruch auf die Betreuungsleistungen aus Artikel 9 VO Nr. 261/2004:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:

a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,

b) Hotelunterbringung, falls

– ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder

– ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,

c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).

Sie können also unabhängig vom Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes die Kosten für das Hotel, die Taxifahrten, das Essen, das Internet und die Telefonate geltend machen.

 

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