Guten Tag,
Für Sie können sich Ansprüche wegen einer Annullierung aus der EU-Fluggastrechteverordnung ergeben.
Flüge können häufig auch kurz vor dem eigentlichen Flugantritt annulliert werden, dies ist im schwer zu planenden Flugverkehr nicht unüblich. Der Fall, dass eine ganze Flugstrecke eingestellt wird, ist zwar sehr ungewöhnlich, rechtlich aber nicht anders zu bewerten – letztendlich wird auch da Ihr Flug annulliert.
Zunächst kommt ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäß Art. 5 Ic.) der Verordnung in Betracht. Nur hierfür ist die 14-tägige Frist entscheidend, denn solange Sie mindestens diese 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert werden, besteht ein Anspruch auf die Ausgleichszahlung in keinem Fall. Derjenige, der also über Wizzair direkt gebucht hatte, hat diesen Anspruch nicht.
Bei allen anderen beteiligten Passagieren trägt das Unternehmen die Verantwortung und das Risiko dafür, dass die Mitteilung bei Ihnen ankommt. Wenn Wizzair dies nur der Buchungsseite mitgeteilt hat, die Seite das aber nicht an Sie weiterleitet, dann muss Wizzair Ihnen dennoch die Ausgleichszahlung erbringen. Entscheidend wird sein, wie Sie davon erfahren haben, dass die Buchungsseite diese Info erhalten hat, denn dies kann letztendlich auch als Mitteilung von Wizzair gewertet werden. Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen Wizzair hängt letztendlich von Einzelheiten Ihres Falles ab – garantiert ist er nicht, denkbar aber schon.
Darüber hinaus haben alle Beteiligten Ihrer Gruppe das Recht, zwischen der Erstattung der Flugkosten oder anderweitiger Beförderung zu wählen. Dieser Anspruch besteht bei jeder Annullierung, unabhängig davon, wann Sie davon in Kenntnis gesetzt wurden. Auch eine Umbuchung auf die Flüge konkurrierender Airlines kann dabei in Betracht kommen. Normalerweise müsste Wizzair diese Ansprüche anerkennen und Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Da dies jedoch nicht der Fall zu sein scheint, können Sie auch Flüge zunächst selbst buchen. Sie hätten dann einen Anspruch darauf, den Preis von Wizzair zurück zu erhalten. Versuchen Sie dennoch eine Beschwerdemail an den Customer Support, letztendlich müssen Sie so gut wie möglich belegen können, dass Sie versucht haben, Ihren Anspruch durchzusetzen.
Zur Frage nach einem Prozess:
Verlieren können Sie immer vor Gericht, aber gerade, wenn es um die Kosten Ihres dann neu gebuchten Fluges geht, stehen Ihre Chancen sehr gut. In diesem Fall sollten Sie es auf eine Klage ankommen lassen. Schwieriger kann es bei der Frage nach einer zusätzlichen Ausgleichszahlung werden, da hier – wie gesagt – Einzelheiten Ihres Falles entscheidend sein werden. Eine Abweisung Ihrer Klage auf Zahlung der zusätzlichen Flugkosten ist jedoch praktisch nicht denkbar.
Der Gerichtsstand kann entweder an dem Ort liegen, an dem der Flug starten soll oder an Ihrem Wohnort. Beides ist gleichberechtigt möglich, Sie können also an Ihrem jeweiligen Wohnort klagen.
Fazit: Sofern Sie wirklich nachdrücklich versucht haben, Ihre Ansprüche gegenüber Wizzair durchzusetzen (dies schient Ihren Schilderungen nach der Fall zu sein), können Sie auf eigene Faust einen Ersatzflug buchen. Die Kosten können Sie dann – notfalls per Klage – zurückverlangen.
Urteile:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.03.2011, Az 2-24 S 1/11
(zu finden über die Google-Suche „2-24 S 1/11 reise-recht-wiki“)
Neben den Ansprüchen auf eine Ausgleichszahlung kann auch ein Anspruch auf weitergehender Schadensersatz bestehen. Dies betrifft jeden Schaden, der direkt durch die Annullierung hervorgerufen wird, beispielsweise zusätzliche Flugkosten für einen Alternativflug.
AG Geldern, Urteil vom 20.02.2008, Az 4 C 241/07
(zu finden über die Google-Suche „4 C 241/07 reise-recht-wiki“)
Bei der Annullierung eines Fluges sind dem Passagier alternative Beförderungsmöglichkeiten anzubieten. Der Passagier kann sich dann entscheiden, ob er diese annimmt.
Gerichtsstand kann dabei auch der Ort sein, an dem der Flug starten sollte (alternativ der Wohnort des Klägers).