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Du fragst dich ob bzw. wie du ein Flugzeug pfändest, wenn die Flüge erst wieder ab März 2017 losgehen.

Es gab vor garnicht vor so langer Zeit bei unseren Nachbarn in Österreich einen ähnlichen Fall:

Ich fasse dir Mal den Text kurz Zusammen und hinterlasse dir den Link damit du es dir in aller ruhe nochmal zuhause nachlesen kannst.

Der Passagier eines Flugs von Wien nach Kuba hat Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung geltend gemacht.

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung stand ihm eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu.

Der Kunde habe mit Hilfe eines Fluggastrechte-Portals das Mahnverfahren betrieben und schließlich einen vollstreckbaren Titel erwirkt.

Gezahlt hatte die Fluggesellschaft anfangs trotzdem nicht. 

Der Gerichtsvollzieher war schon vor Ort um das Flugzeug in Beschlag zu nehmen.

Die Airline hat aber im letzten Moment noch eine Zahlung geleistet und so die Pfändung verhindern können.

Wie du siehst ist es durchaus rechtlich möglich.

Das zuständige Oberlandesgericht Linz habe erklärt, dass auch eine Sache im Wert eines zweistelligen Millionenbetrags für eine Forderung von 600 Euro in Beschlag genommen werden kann, wenn kein geringerwertiges Wirtschaftsgut in Reichweite sei.

http://www.lto.de/recht/kurioses/k/pfaendung-flugzeug-condor-600-euro/

Ich hoffe das hilft dir etwas weiter und wünsche dir weiterhin eine angenehme Woche und alles gute :)

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