Hallo lieber Fragesteller,
bei einem gebuchten NUR-FLUG-Vertrag ergeben sich die Ansprüche für Flugreisende aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Ihr Fall beschäftigt sich im speziellen mit der Flugzeitenänderung, also die Verschiebung eines geplanten Fluges auf einen anderen als ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt.
Zunächst muss allerdings geklärt werden, ob der Anwendungsbereich dieser Verordnung überhaupt eröffnet ist. Die Fluggastrechte-VO gilt für sämtliche Flüge, die in der EU starten, für Flüge von Fluggesellschaften, deren Sitz in der EU liegt, und für solche Flüge, deren Flugunternehmen in der EU liegt und die in der EU enden. Somit können alle Fluggäste , die einen Flug auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaates der EU antreten wollen, sowie für Fluggäste, oder wie Sie die einen Flug von einem Drittstaat in die EU antreten möchten, so von ihren Rechten Gebrauch machen.
Eine im Vorfeld angekündigte Verschiebung der Abflugzeit nach hinten hat der Passagier zu akzeptieren, sofern nach Maßgabe der EU Verordnung 261/2004 rechtzeitig erfolgt. Ihnen wurde die Information der Vorverlegung ein Tag vor Flugbeginn gegeben. Demzufolge haben sie einen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, die folgende Konditionen beinhaltet: Zunächst darf die alternative Flugmöglichkeit nicht mehr als eine Stunde vor geplanter Zeit abfliegen und am Zielflughafen maximal 2 Stunden nach ursprünglich geplanter Ankunft ankommen (Art. 5, Abs. 1, lit. c), iii) VO).
Da der angebotene Alternativflug diese Konditionen allerdings nicht erfüllt, müssten Sie die Möglichkeit erhalten kostenfrei stornieren.
Da Ihr Flug hier 4 Stunden vorgelegt wurde, kommen hier allerdings keine Rechte aufgrund einer Flugannullierung in Frage, da die Vorverlegung dafür zu gering ausfällt.
AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung um mehr als zehn Stunden beträgt.
(bei Google-Suche zu finden unter: „512 C 15244/110reise-recht-wiki“)