Auf einer Reise mit Lufthansa wurde dein Koffer stark beschädigt. Du fragst dich, ob Dolfi deinen Koffer ersetzen muss.
Wieso wendest du dich an Dolfi, wenn Lufthansa deinen Koffer transportiert und deiner Aussage nach auch beschädigt hat?
Nach dem Montrealer Übereinkommen, genauer nach Artikel 17 MÜ, hat nämlich der Luftfrachtführer grundsätzlich für Schäden einzustehen, die an Gepäckstücken in ihrer Obhut passieren:
(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.
In deinem Fall wurde Reisegepäck, dein Koffer, beschädigt.
BGH, Urteil vom 24.05.2000, Az.: I ZR 84/98 - (einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: BGh Az.: I ZR 84/98 reise-recht-wiki.de)
Eine Gepäckbeschädigung wird angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt. Wenn der Fluggast sein aufgegebenes Gepäck durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen oder sonst in erheblich beeinträchtigtem Zustand zurückerhält, dann liegt ein Gepäckschaden vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht sogar bereits der reine Schadensverdacht aus, dass das Reisegepäckstück eventuell im Wert vermindert sein könnte.
Insofern erscheint mir meiner Meinung nach Lufthansa als passender Ansprechpartner.
Dann stehst du in der Pflicht, den Schaden gegenüber Lufthansa fristgemäß anzuzeigen. Dazu hilft Artikel 31 Absatz 2 MÜ weiter:
(2) Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muß die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. : 16 U 66/12 (einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: OLG Frankfurt Az. 16 U 66/12 reise-recht-wiki.de)
Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Dies ist notwendig, um die mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.
Daher scheint es mir nötig, dass du für einen Anspruch auf Entschädigung Kontakt zu Lufthansa aufnimmst. Dies soll übrigens schriftlich erfolgen, nicht mündlich:
OLG Stuttgart, Urteil vom 29. März 2006, Az.: 3 U 272/05 (einfach zu finden, wenn du bei Google eingibst: OLG Stuttgart, Az.: 3 U 272/05 reise-recht-wiki.de)
Nach Artikel 31 Abs. 3 MÜ muss jede Beanstandung schriftlich innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen übergeben oder abgesandt werden. Eine mündliche Erklärung reicht nicht aus.
Das Alter deines Koffers macht für diesen Schadensersatzanspruch meines Wissens nach keinen Unterschied. Ein Beleg wäre natürlich hilfreich, um Lufthansa weiterzuhelfen, oder ein anderweitiger Nachweis. Aber dazu wird dich Lufthansa sicher näher informieren, wenn du dich bei ihnen meldest.
Um mögicherweise weiter auf deine Frage bezüglich Dolfi eingehen zu können ist es für mich denke ich nötig, dass du dazu mehr erzählst. In welcher Beziehung du zu dem Gepäckservice Dolfi stehst erschließt sich mir nicht, und ich kann insofern auch nicht nachvollziehen, wieso dir ein Anspruch Dolfi gegenüber zustehen sollte. Auf deren Internetseite lese ich lediglich etwas zur Unterstützung bei einem Schadensanspruch.