3,740 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,818 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein fachanwalt-gepäckrecht flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung montrealer-übereinkommen-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Bei einer Reise mit Emirates vor 1,5 Jahren wurde mein Rimowa koffer irreparabel beschädigt. Daraufhin habe ich über die Firma Dolfi einen neuen erhalten. Nun wurde bei einer anderen Reise mit Lufthansa genau dieser Ersatzkoffer wieder extrem beschädigt (Ausziehbarer Hänkel abgerissen und plastic hat einen Sprung).

Nun behauptet Dolfi dass der Neuwert meines Koffers nur 379€ sei, dabei kostet er mindestens 429€.

Weiters verlangen Sie einen Beweis in form einen Rechnung dass der Koffer nur 1,5 jahre alt ist. Jedoch habe ich natürlich keine Rechnung da Dolfi mir den Koffer zugeschickt hat.

Muss dolfi mir trotzdem den wert des 1,5 jahre alten Koffers ersetzten?
Gefragt in Gepäckschaden von
wieder getaggt von
0 Punkte

2 Antworten

0 Punkte

Sie sind vor 1,5 Jahren mit Emirates geflogen, dabei wurde Ihr Koffer der Premium-Marke Rimowa beschädigt ?

Daraufhin haben sie über die Firma Dolfi einen neuen erhalten.

Nun wurde auf einer weiteren Reise mit Lufthansa der Koffer wieder beschädigt.

Meine Frage ist warum Sie sich an die Firma DOLFI wenden möchten bezüglich der Entschädigung, wenn doch die Fluggesellschaft Lufthansa Ihren Koffer transportiert hat.

Ebenso kann ich es nicht nachvollziehen warum Ihnen die Firma Dolfi einen neuen Koffer Ihnen zukommen ließ, obwohl der alte auf einer Flugreise mit Emirates beschädigt wurde ?

Möglicherweise haben Sie sich etwas unglücklich ausgedrückt oder aber ich unterliege hier bedauerlicherweise einem Missverständnis.

Bevor ich weitere Ausführungen zu Ihrer Frage mache würde ich Sie freundlichst darum bitten mir noch mal eine kurze Rückmeldung zu geben, ob Sie denn gerne Wissen möchten welche Ansprüche Ihnen gegen die beiden besagten Fluggesellschaften zustehen oder ob sie wissen möchten welche Ansprüche Ihnen gegen Dolfi zustehen.

Ich möchte abschließend noch kurz anmerken, dass es sich bei Dolfi um einen sog. „BAGGAGE SERVICE“ handelt also Gepäckservice.

Es macht meines Erachtens wenig Sinn diesen in die Haftung zu nehmen bzw. überhaupt irgendwelche Ansprüche gegen diesen zu Richten.

Geben sie mir einfach kurz ne Rückmeldung damit ich die Frage richtig verstehe und dann helfe ich Ihnen gerne weiter.

Beantwortet von (10,200 Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
0 Punkte

Auf einer Reise mit Lufthansa wurde dein Koffer stark beschädigt. Du fragst dich, ob Dolfi deinen Koffer ersetzen muss.

Wieso wendest du dich an Dolfi, wenn Lufthansa deinen Koffer transportiert und deiner Aussage nach auch beschädigt hat?

Nach dem Montrealer Übereinkommen, genauer nach Artikel 17 MÜ, hat nämlich der Luftfrachtführer grundsätzlich für Schäden einzustehen, die an Gepäckstücken in ihrer Obhut passieren:

(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

In deinem Fall wurde Reisegepäck, dein Koffer, beschädigt.

BGH, Urteil vom 24.05.2000, Az.: I ZR 84/98 - (einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: BGh Az.: I ZR 84/98 reise-recht-wiki.de)

Eine Gepäckbeschädigung wird angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt. Wenn der Fluggast sein aufgegebenes Gepäck durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen oder sonst in erheblich beeinträchtigtem Zustand zurückerhält, dann liegt ein Gepäckschaden vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht sogar bereits der reine Schadensverdacht aus, dass das Reisegepäckstück eventuell im Wert vermindert sein könnte.

Insofern erscheint mir meiner Meinung nach Lufthansa als passender Ansprechpartner.

Dann stehst du in der Pflicht, den Schaden gegenüber Lufthansa fristgemäß anzuzeigen. Dazu hilft Artikel 31 Absatz 2 MÜ weiter:

(2) Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muß die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. : 16 U 66/12 (einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: OLG Frankfurt Az. 16 U 66/12 reise-recht-wiki.de)

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Dies ist notwendig, um die mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Daher scheint es mir nötig, dass du für einen Anspruch auf Entschädigung Kontakt zu Lufthansa aufnimmst. Dies soll übrigens schriftlich erfolgen, nicht mündlich:

OLG Stuttgart, Urteil vom 29. März 2006, Az.: 3 U 272/05 (einfach zu finden, wenn du bei Google eingibst: OLG Stuttgart, Az.: 3 U 272/05 reise-recht-wiki.de)

Nach Artikel 31 Abs. 3 MÜ muss jede Beanstandung schriftlich innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen übergeben oder abgesandt werden. Eine mündliche Erklärung reicht nicht aus.

Das Alter deines Koffers macht für diesen Schadensersatzanspruch meines Wissens nach keinen Unterschied. Ein Beleg wäre natürlich hilfreich, um Lufthansa weiterzuhelfen, oder ein anderweitiger Nachweis. Aber dazu wird dich Lufthansa sicher näher informieren, wenn du dich bei ihnen meldest.

Um mögicherweise weiter auf deine Frage bezüglich Dolfi eingehen zu können ist es für mich denke ich nötig, dass du dazu mehr erzählst. In welcher Beziehung du zu dem Gepäckservice Dolfi stehst erschließt sich mir nicht, und ich kann insofern auch nicht nachvollziehen, wieso dir ein Anspruch Dolfi gegenüber zustehen sollte. Auf deren Internetseite lese ich lediglich etwas zur Unterstützung bei einem Schadensanspruch.

Beantwortet von (11,820 Punkte)
0 Punkte
...