Du hast einen Direktflug mit der Fluggesellschaft Condor von Toronto nach Frankfurt gebucht.
Bedauerlicherweise wurde dieser Flug seitens Condor annulliert und umgebucht.
Hierdurch ist dir eine Verspätung Reiseverspätung von 20 Stunden entstanden.
Du fragst dich nun welche Ansprüche du ggf. gegen die Fluggesellschaft geltend machen könntest.
Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass ein sog. Direktflug nicht gleichzusetzen ist mit einem Nonstop-Flug.
Hier gibt es durchaus gravierende unterschiede, die rechtlich relevant sind.
Bei einem Direktflug kommt es darauf an, dass die Flugnummer sich im Laufe der gesamten Flugreise nicht ändert.
Der Flug kann aber auch eine oder mehrere Zwischenlandungen, einen Flugzeugwechsel oder sogar einen Airlinewechsel beinhalten.
Solange sich die Flugnummer nicht ändert, sind diese Änderungen zulässig und es handelt sich nach wie vor um einen Direktflug.
Ein Nonstop-Flug bedeutet, wie die Bezeichnung impliziert, einen Flug ohne Zwischenlandungen.
Nur bei einem Nonstop-Flug zieht eine Zwischenlandung in den meisten Fällen rechtliche Konsequenzen nach sich.
Sie muss nur dann entschädigungslos akzeptiert werden, wenn sie auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht.
Daraus ergeben sich je nach der Art der Reise verschiedene Konsequenzen.
Die gängige Praxis ist, dass Zwischenlandungen bei einem Direktflug im Rahmen einer Pauschalreise nicht als Reisemangel gewertet werden.
AG München, Urt. v. 05. September 2002, (einfach zu finden bei google unter "173 C 10987/02reise-recht-wiki.de“.)
Vorliegend handelt es sic bei dir um einen sog. Direktflug.
Ein Direktflug kann jedoch Zwischenlandungen beinhalten.
AG Würzburg, Urt. v. 12. März 1997, (einfach zu finden bei google unter "3 C 1128/95reise-recht-wiki.de“.)
LG Bonn, Urt. v. 07. März 2001, (einfach zu finden bei google unter "5 S 165/00reise-recht-wiki.de“.)
Eine Zwischenlandung bei einer Pauschalreise der als Direktflug angetreten wurde gilt als Reisemangel.
Je nach den Einzelheiten könntest du als Reisender eine Reisepreisminderung von der Fluggesellschaft fordern.
Durch die unerwartete Umbuchung bzw. Annullierung hat sich die Ankunftszeit bei dir um 20 Stunden verschoben.
Dir stehen bereits ab 5 Zeitstunden folgende Ansprüche gegen die Fluggesellschaft zu die du meines Erachtens nach geltend machen kannst und vor allem solltest.
Fortsetzung folgt....