Dein Gepäck wurde dir mit einer Verspätung von 26 Tagen ausgehändigt seitens British Airways.
Du fragst dich nun welche Ansprüche du gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst.
Fluggesellschaften haften Fluggästen bei verspätet befördertem Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 für alle kausal verursachten Schäden, Aufwendungen und Kosten.
Bei einer Gepäckverspätung haftet die Fluggesellschaft nach Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens, im Falle des Gepäckverlustes nach Artikel 18 des MÜ zunächst bis zu einer Haftungshöchstgrenze in Höhe von 1.131 Sonderziehungsrechte.
Die Haftungshöchstgrenze gilt im Übrigen pro Fluggast und nicht pro Koffer
Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.
AG Bremen, Urteil vom 05.12.2013, Az. 9 C 244/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Bremen 9 C 244/13 reise-recht-wiki.de")
Ihr Gepäck wurde nach 26 Tagen gefunden.
Ab dem Tag an dem Sie Kenntnis bzw. Ihr Gepäck zurück erhalten haben beginnt die 21 Tage Frist für Sie zu laufen.
Demnach haben Sie 21 Tage zeit um diese Verspätung bei der Fluggesellschaft anzuzeigen.
Falls Sie die Frist Ihrerseits versäumt haben kommt meines Erachtens nach kein Anspruch auf Entschädigung für Sie in Betracht.