Ihr habt für 4 Personen einen Flug im Juni mit Condor von München nach Preveza gebucht.
Bedauerlich weise wurde dieser Flug um knapp 3 Std. nach vorne verschoben.
Ihr fragt euch ob und wenn ja wie Ihr gegen die Fluggesellschaft vorgehen könnte.
Ich mach es mal kurz und knapp.
Eine Vorverlegung von 4 bis 8 Stunden wird in den meisten Fällen noch als zulässig bewertet.
Aber wird von der Flugzeiteinverschiebung ein Urlaubstag beeinträchtigt, so ist diese unzulässig.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, (einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: „I-6 U123/12 reise-recht-wiki.de")
Ihr müsst zwar früh Morgens raus, jedoch wird meines Erachtens dadurch kein ganzer Urlaubstag beeinträchtigt.
Die Obergrenze von 8 Stunden wird bei eurer Verschiebung meines Erachtens auch nicht erheblich überschritten.
Demnach stehen euch meiner Meinung nach keine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft zu.