Dein Rückflug von Nottingham wurde von 14:20 Uhr auf 8:30Uhr morgens vorverlegt.
Somit wurde der Flug ca. um 6 Stunden vorverlegt.
Du fragst dich nun welche Ansprüche du gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst.
Zunächst einmal sind geringere Verschiebungen als hinnehmbar anzusehen.
So kann eine Verschiebung von 4 bis 8 Stunden noch zulässig sein.
Aber wird von der Flugzeiteinverschiebung ein Urlaubstag beeinträchtigt, so ist diese unzulässig.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, (einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: „I-6 U123/12 reise-recht-wiki.de")
Die Obergrenze von 8 Stunden wird bei eurer Verschiebung meines Erachtens nach nicht erheblich überschritten.
Demnach steht euch kein Anspruch nach § 651e BGB auf kostenfreie Kündigung oder aber nach § 651d BGB eine Reisepreisminderung nachträglich zu.
Jedoch möchte noch anmerken, dass in Fällen wo die 6-8 Stunden deutlich überschritten wurden anders geurteilt wurde.
Ein paar Beispiele zur näheren Veranschaulichung:
In einem ähnlichem Fall wurde ein Minderungsanspruch bejaht.
Hierbei handelte es sich um eine Kurzreise über 4 Tage.
Dabei wurde der Rückflug von 20.25 Uhr auf 9.30 Uhr vorverlegt.
Die Reisezeit verkürzte sich dadurch um einen ganzen Tag.
Der Reisepreis konnte um 25 % für den verlorenen Tag gemindert werden.
AG Hamburg, Urteil vom 22.08.1996, Az. 22b C 672/96 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: “22b C 672/96 reise-recht-wiki.de“)
In einem weiterem Fall wurde ebenfalls eine Minderung bejaht.
Die Vorverlegung des Rückflugs um 11 Stunden bei einer 7tägigen Flugreise stellt einen Reisemangel dar und berechtigt zur Reisepreisminderung für den Tag, der durch die Verlegung verloren ging.
AG Ludwigsburg, Urteil vom 18.08.2008, Az. 10 C 1621/08 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: “10 C 1621/08 reise-recht-wiki.de“)
Meines Erachtens nach stehen euch keine Ansprüche bzgl. dieses Umstandes zu.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg :)