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Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes hat sich bisher zugetragen:

wir sind am 19.07 von Palma de Mallorca nach Hannover geflogen. Der Flug von Palma hatte bereits 2 Stunden Verspätung und als wir gelandet sind teilte uns der Pilot in der Maschiene mit, dass das gesamte Gepäck nicht mit an Bord gekommen sei. Wir sind dann, wie alle anderen Passagiere auch, sofort zum Lost an Found Schalter gegangen und haben den Verlust dort angegeben. Man sagte uns, in Palma sei das Gepäckband defekt gewesen und die Koffer kämen so schnell wie möglich nach. Das könne zwei bis drei Tage dauern. Heute ist der 23.07 und ich habe gerade nochmal mit einem Mitarbeiter von Germanwings telefoniert. Man sagte mir, dass unser Gepäck wohl nach Übersee geschickt wurde und wir mit Sicherheit nochmal 5 Tage warten müssen. Das würde bedeuten, unser Gepäck hätte dann 9 Tage Verspätung. Wir wollen aber in drei Tagen nochmal für eine Woche zu Freunden reisen. Wir haben keine Koffer und  unsere Kinder haben bis auf eine kurze Hose und zwei T-Shirts nichts anzuziehen. Ich wasche also jeden Abend die paar Sachen. Meinem Mann und mir geht es ähnlich. Die guten Sommersachen sind in den fehlenden Koffern, sowie sein Rasierer und Geschenke für unsere Freunde. Ich habe nun im Netz schon etwas recherchiert, dass es für verspätetes Gepäck auf dem Rückflug keine  Ansprüche auf Schadensersatz gibt, da davon ausgegangen wird, dass man zu Hause alles hat, was man benötigt. Ist das richtig, oder können wir gegenüber der Fluggesellschaft trotzdem Ansprüche geltend machen?

Vielen Dank
Gefragt in Gepäckverspätung von (220 Punkte)
wieder getaggt von
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17 Antworten

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Lieber Fragensteller,

Grundsätzlich betrifft der von Ihnen geschilderte Sachverhalt die Fragen des (1) Verspäteten Gepäcks und der Ausgleichszahlung

 

1.    Verspätetes Gepäck und Ausgleichzahlung

Verspätetes Gepäck kann Ausgleichzahlungen nach sich ziehen. Die Flugpassagiere müssen dabei die rechtzeitige Anzeigepflicht von 7 Tagen beachten. Dies ist in Ihrem geschilderten Sachverhalt bereits geschehen. Die Fluggesellschaft muss nun gegebenen falls Ihre Neueinkäufe per Ausgleichszahlung bezahlen. Gemindert kann diese Zahlung nur aufgrund der aufzuzeigenden Außergewöhnlichen Umstände der Fluggesellschaft werden.

 

BGH, Urteil v. 03.06.2008, XI ZR 319/06

Die Darlegungs- und Beweislast für einen im Rahmen des Mitverschuldens gemäß §254 Abs. 2 BGB anzusiedelnden Verstoßes des Anspruchsinhabers gegen seine Schadens-minderungspflicht trifft nämlich stets den Schadensersatzpflichtigen  

 

AG Bremen, Abt. 4, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07

Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht. (vgl. Urteilsbegründung)

 

AG Rüsselsheim, Urteil v. 27.11.2003, 3 C 981/03 (32)

Der Klägerin steht ein Anspruch auf Erstattung des ihr entstandenen Schadens durch den behaupteten Verlust verschiedener Gegenstände aus dem als Reisegepäck beförderten Koffer sowie die Beschädigung der als Reisegepäck beförderten Reisetasche gemäß Art. 18 Warschauer Abkommen nicht zu, da sie die entsprechenden Schäden nicht rechtzeitig innerhalb der Frist von sieben Tagen gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Warschauer Abkommen schriftlich angezeigt hat. (veraltet, aber Urteil trifft auch auf das neue Montrealer Übereinkommen zu)

 

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Wo soll stehen, dass ihr 5 Tage warten müsst? Das Gesetz soll die Fluggesellschaft mal zeigen. So ein Quatsch.

Wenn euer Gepäck verschludert wird, muss die Airline zahlen. Ihr müsst nicht 5 Tage warten und ihr müsst euch vor allem nicht verar... lassen. Die Airlines erzählen immer irgendwelchen Mist, den die Passagiere dann glauben sollen.
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Hallo Frau Fuhrmeister,

 

bei Ihnen ergibt sich neben den Fragen nach (1) Ausgleichsansprüchen infolge der Flugverspätung vor allem die Frage nach den (2) Haftungsgrundsätzen bei einer Gepäckverspätung. Darüber hinaus ist ein kurzer Ausblick auf die geltenden (3) Anzeigefristen sinnvoll.

 

(1) Ausgleichsansprüche

Nach der Fluggastverordnung VO (EG) Nr. 261/2004 besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen, abhängig von der jeweiligen Verspätung und der Flugstrecke. Bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 km und 3.500 km (Palma – Hannover etwa 1.530 km) bedarf es einer Verspätung von 3 Stunden, damit Ansprüche auf Unterstützungsleistungen bestehen. Mit einer geringeren Verspätung muss in Zeiten des Linienflugverkehrs und des Massentourismus immer gerechnet werden, sodass solche Verspätungen von dem Passagier hinzunehmen sind.

 

(2) Haftungsgrundsätze bei einer Gepäckverspätung

Bei Gepäckschäden verschiedener Art (Gepäckbeschädigung im gemeinen Sinn, Gepäckverspätung, Gepäckverlust) kommt das Montrealer Übereinkommen (MÜ) zum Tragen. Nach Art. 19 MÜ muss der Luftfrachtführer für alle Schäden aufkommt, die der Passagier durch die Gepäckverspätung erleidet. In der Regel sind das Zusatzkosten für Ersatzgarderobe, Kosmetika u.s.w. – geht das Gepäck auf dem Rückflug verloren fallen diese Zusatzkosten meist nicht an.

Dies heißt nicht automatisch, dass bei einer Gepäckverspätung auf dem Rückflug die Haftung für Zusatzkosten generell ausgeschlossen ist. Dem Wortlaut des Art. 19 MÜ nach haftet die Fluggesellschaft für alle Schäden, die infolge der Gepäckverspätung entstehen. Voraussetzung für eine Haftung ist demnach ein (juristisch gesprochen) kausaler Zusammenhang zwischen der Verspätung und dem Schaden.

 

Ein vergleichbarer Fall:

LG Frankfurt Urteil vom 12.10.2004, Az. 2/3 O 553/03 (zu finden nach der google-Sucheingabe „2/3 O 553/03 reise-recht-wiki“ – erschient als Erstes Ergebnis in der Liste)

Bei der Reise eines Arztes verspätete sich dessen Gepäck bei dem Rückflug. Das Gepäck enthielt bestimmte medizinische Geräte. Infolge der Gepäckverspätung beklagte der Arzt einen Verdienstausfall. Das Gericht lehnte den Ersatz des Verdienstausfalles ab, weil sich dieser nicht auf das Fehlen der in dem Gepäck befindlichen Geräte zurückführen lies.

 

Im Umkehrschluss bedeutet dies: Hätte dich der Ausfall auf das Fehlen der Geräte infolge der Gepäckverspätung zurückführen lassen, dann wäre der Verdienstausfall auch ersatzfähig gewesen.

 

Ob die Kosten für neue Koffer, ein Ersatzgeschenk oder Ersatzkleidung ersatzfähig sind, wird im Streitfall das Gericht nach eigenem Ermessen entscheiden. Ausschlaggebend wird sein, ob beispielsweise davon auszugehen ist, dass die Familie Zuhause genügend Koffer besitzt, oder andere Alternativen bestehen, um bei der später geplanten Reise auf die fehlenden Koffer verzichten zu können. Diese Überlegung würde dann bei jedem einzelnen Gegenstand angestellt werden: Kann man auf den Gegenstand verzichten, oder ist eine Neuanschaffung notwendig? Anzunehmen ist auch, dass das Gericht in gewissen Fragen vom Normalfall ausgehen wird: Normalweise kann auf den einen oder anderen Gegenstand verzichtet werden. Das Geschenk für die Freunde beispielweise wird nicht neu besorgt werden müssen, sondern kann auch später nachgereicht werden.

 

(3) Anzeigefristen

Die jeweiligen Anzeigefristen nach Art. 31 Montrealer Übereinkommen bestimmen sich anhand der Schadensart:

Bei einer Gepäckbeschädigung sollte der Schaden am Besten unverzüglich, auf jeden Fall jedoch binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen angezeigt werden.

Anders hingegen bei einer Gepäckverspätung. Es wird davon ausgegangen, dass der Luftfrachtführer eine Gepäckverspätung selbst bemerkt. Zudem ist es für den Reisenden unmöglich einzuschätzen, ob eine Verspätung vorliegt, oder ob das Gepäck etwa gänzlich verloren gegangen ist. Der Passagier kann also nicht mit Sicherheit den richtigen Schaden (Verspätung oder Verlust) anzeigen. Die Anzeigefrist bei einer Gepäckverspätung liegt daher bei 21 Tagen, nachdem das Gepäck dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden ist.

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Moin

ja klar habt ihr Anspruch auf Schadensersatz. Wenn eure Klamotten nicht da sind, sprich: euch nicht zur Verfügung stehen, könnt ihr euch neue kaufen. IST DOCH KLAR. Ihr müsst nicht ohne Unterhemd und Unterhose durch die Gegend laufen, nur weil die Fluggesellschaft eure Sachen verschludert.

PRO PERSON könnt ihr euch Klamotten und anderes Zeugs (Badesachen, Kosmetika, etc.) für höchstens 1131 SZR (Sonderziehungsrecht / SDR Special drawing rights) kaufen. Ist beim jetzigen Kurs so ungefähr 1320 EUR gleichzusetzen.

Ihr wart 2 Erwachsene und 2 Kinder? Heißt für euch, ihr könnt Klamotten bis 5280 EUR besorgen. Das muss die Fluggesellschaft zahlen. Soviel kann eh kein Mensch ausgeben. Also geht in die Stadt, kleidet euch neu ein und stellt es der Airine in Rechnung cool

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Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

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Anwalt einschalten und wenn die Fluggesellschaft dann immer noch nicht zahlt: Klagen.

Das gute in Deutschland ist doch, dass es das Unterliegensprinzip gibt: Wer einen Gerichtsprozess verliert, muss die Kosten tragen. Und zwar alle Kosten: Gerichtskosten, etc. und die Rechtsanwaltskosten der anderen Partei. Im Nachhinein wird ein Kläger, der einen Prozess gewinnt, immer schön raus sein: Denn er bekommt nicht nur, was er eingeklagt hat, sondern muss dazu noch nicht mal seine eigenen Anwaltskosten zahlen.

LINKS (extern, Links hier im Forum weiter unten):

Gerichtsprozess und Anwaltskosten (Badische Zeitung)

Wie teuer wird ein Rechtsstreit und wer zahlt?

Wer zahlt die Anwaltskosten bei gewonnenem Prozess?

 

LINKS hier im Forum:

Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Was kostet ein Fachanwalt für Reiserecht?

Was kostet ein Rechtsanwalt für Fluggastrechte?

Kann man Rechtsanwaltskosten von den Steuern absetzen?

Muss die Fluggesellschaft auch die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung übernehmen?

Kann man beim Rechtsanwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbaren? Wie funktioniert das?

Anwaltskosten

Rechtsanwaltskosten zusätzlich zur Entschädigung?

Kosten bei außergerichtlicher Entscheidung und Beendigung

 
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Ich habe die Kanzlei Bartolli wegen eines verschwundenen Gepäckstücks eingeschaltet. Es hat alles bestens geklappt. Das Gepäck kam nur 4 Tage nach Einschalten des Anwalts bei uns durch einen Kurier an. Danach ging es noch um Schadensersatz wegen einiger Käufe und Besorgungen und die Anwaltskosten. Ich habe letztlich nichts gezahlt und meinen Schadensersatz und mein Gepäck erhalten. Viel besser hätte es nicht laufen können.

Ich empfehle die Kanzlei Bartolli BLS in Berlin für Gepäckverspätung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. A. Werner
Berlin
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JEDE Aktion oder Reaktion einer Fluggesellschaft dient einzig und allein dem Zweck, den Kunden mit seinen Forderungen irgendwie "loszuwerden".
 
Einige Fluggesellschaften machen es sublimaler und geschickter als andere. Aber egal, ob lächerlich geringer Fluggutschein mit schleimig-nettem Begleitschreiben oder einfach stur gar keine Antwort: ALLE AIRLINES wollen die Entschädigung, die Flugpassagieren nach EU Recht zusteht, schlicht und einfach nicht zahlen.
 
Das Schlimme: Die Fluggesellschaften sind so geschickt, dass sie es fast immer auch schaffen, Verbraucher davon abzubringen, gesetzlich eindeutig verbriefte und geldwerte Ansprüche aufzugeben. Das ist erstaunlich, denn angenommen, eine andere Firma oder eine Behörde oder das Finanzamt wären verpflichtet, einem Verbraucher - sagen wir - 800 EUR auszuzahlen und tut es einfach nicht.  Jeder normale Mensch würde keine Sekunde zögern und die Firma/Behörde vor den Kadi ziehen und sein Recht einfordern.
 
Nur bei Fluggesellschaften haben die Leute Selbstzweifel. Warum?
 
Der Trick heißt: Flugpassagiere durch Hinhaltetaktik frustrieren. Das geht so:
 
Normalerweise muss eine Entschädigung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung an den Flugpassagier ausgezahlt werden. Also versuchen viele Fluggesellschaften schonmal, es so schwer wie möglich zu machen, denen 
überhaupt einen Brief zusenden zu können (Verschleierung von Anschriften, falsche E-Mail-Adressen, sündhaft teure Telefon-Hotlines, etc.). 
 
Schafft man es endlich, reagiert die Airline einfach nicht. Aussitzen. Beschwichtigen. Nichtstun.
 
Warum?
 
Der Mensch ist träge. Mit der Zeit verlieren die meisten Menschen ihren Kampfeswillen" und wenden sich ihren Alltagsproblemen zu. Nutznießer ist die Fluggesellschaft. Für so etwas gibt es zwar Rechtsanwälte, die eingeschaltet
werden können. Aber selbst das ist vielen zu aufwändig und so schenken Abertausende Verbraucher den Airlines jährlich Millionen. 
 
 
Was macht der "Profi"?
 
1. Sich klarmachen, was man will (Ziel formulieren).
 
2. Airline ein einziges Mal (!!!) anschreiben und in Verzug setzen (Frist: 14 Tage).
 
3. Hat die Airline bis dahin nicht gezahlt oder versucht, hinzuhalten oder zu beschwichtigen, sofort zum Anwalt.
 
4. Dem Anwalt den klaren Auftrag geben, die Kohle durchzufechten.
 
5. cheeky Den "Gewinn" auskosten cool
 
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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

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Hallo zusammen: Unser Fall betraf eine Gepäckverspätung und zusätzlich noch einen Gepäckverlust des kleineren Koffers mit der Air Berlin. Wir haben ewig mit Air Berlin und dieser Firma Dolfi 1920 versucht, die Geschichte zu lösen. Das Ergebnis war ein Gutschein über 50 Euro und die Reparatur unseres Koffers, wenn wir ihn den dort auch noch einliefern.

Irgendwann wurde es uns zu blöd. Wir fühlten uns dort immer als Bittsteller. Nie wurde uns wirklich geholfen. Wir haben uns dann entschlossen, einen Fachanwalt für Gepäckrecht einzuschalten. Unser Rechtsschutzversicherer hat uns sofort geholfen. Wir haben dann alle Unterlagen an die Kanzlei Bartholl Legal Services nach Berlin geschickt und die haben sich bei uns gemeldet. Ich habe dann mit der Rechtsanwältin und sogar einmal mit Herrn Bartholl persönlich gesprochen. Die Anwälte haben sich wirklich sehr um uns gekümmert. Das war kein Vergleich zu Air Berlin oder Dolfi 1920.

Die Anwälte haben dann mit dem Rückversicherer oder Haftpflichtversicherer der Air Berlin verhandelt und für uns SAGENHAFTE 2870,55 € ausgehandelt. Da waren wir richtig baff. Wir hatten ein gutes Gefühl bei den Anwälten, aber das die so gut sind, hatten wir nicht erwartet.

Es hat zwar etwas gedauert aber nach 11 Monaten konnten wir uns dann endlich über das Geld freuen und damit gleich den nächsten uröaub buchen cheeky

 

Beantwortet von (5,890 Punkte)
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