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Wir sollten mit der Familie für eine Pauschalreise auf den Kanarischen Inseln am 16. Februar 2013 vom Flughafen Düsseldorf nach Las Palmas auf Gran Canaria fliegen. Wir sind für den Flug X3 2114 morgens pünktlich zum Flughafen angereist. Dort sagten die Mitarbeiter der Fluggesellschaft TUIfly, dass sich der Abflug bis zum Abend "verzögert". Das war reichlich untertrieben, da wir letztendlich erst um 21.30 Uhr abgeflogen sind. Geplant war eigentlich der Abflug um 11.50 Uhr. Somit mussten wir den ganzen Tag am Flughafen verbringen. Der Flugzeugkapitän hat dann während des Fluges eine Durchsage gemacht und als Grund für die Flugverspätung angegeben, dass ein Crew-Mitglied auf einem Vorflug des Flugzeugs am Vortag in Ohnmacht gefallen wäre und die Behandlung eine Flugverspätung auslöste, die sich dann auf alle Folgeflüge bis zum nächsten Tag fortgesetzt hätte.

Wir haben bei der TUIfly die Entschädigung für die Flugverspätung von 400 EUR gefordert, insgesamt also 1600 EUR. Die TUIfly hat uns geantwortet:

Sehr geehrter Herr ...

 

es tut uns leid, dass der Flug nicht planmäßig in Las Palmas landen konnte und sie eine Ankunftsverspätung von 10 Stunden in Kauf nehmen mussten.

 

Wegen der Verspätung erwarten Sie eine Entschädigung und berufen sich dabei auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und großer Flugverspätung regelt.

 

Der Flug verzögerte sich, weil der erste Flug des betreffenden Flugumlaufs ursächlich wegen schlechter Witterungsverhältnisse in Zweibrücken umgeleitet werden musste. Da mit einem Flugzeug bis zu sechs Flüge pro Tag durchgeführt werden, lassen sich Folgeverspätungen nicht immer vermeiden und nur teilweise wieder aufholen.

 

Die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu großen Flugverspätungen hat zu deutlichen Abweichungen bei der Auslegung und Anwendung vom Wortlaut der EU-Verordnung 261/04 geführt. Zudem hat der Europäische Gerichtshof, in dem von ihm entschiedenen Fall in Bezug auf Flugverspätungen festgestellt, dass eine Ausgleichszahlung bei Verspätungen dann nicht zu zahlen ist, wenn die Verspätung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

 

Ansprüche uns gegenüber bestehen somit weder nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu großen Flugverspätungen noch auf Basis der EU-Verordnung.

 

...

 

Ihre Forderungen müssen wir zurückweisen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

 

Für ihre künftigen Flugreisen wünschen wir ihnen einen in jeder Hinsicht erfreulicheren Verlauf.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

TUIfly GmbH
Nicole Manowski

Wir haben jedoch nicht das geringste Verständnis für die - aus unserer Sicht - seltsamen Begründungen der TUIfly. Erst hieß es, dass eine Stewardess in Ohnmacht fällt und das Flugzeug deswegen nicht pünktlich starten kann und plötzlich sollen Wetterverhältnisse in Zweibrücken für die Flugverspätung verantwortlich sein.

Wie kann man dagegen vorgehen?

Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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54 Antworten

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Hallo

meine Frau hatte bei uns die Kanzlei Bartholl rausgefunden. Uns wurde einer der Koffer (leider gerade der große Koffer, in dem wir viele Sachen hatten und die Sachen unserer Tochter) erst 3 Tage vor dem Rückflug gebracht. Das war kein Urlaub, sondern einfach nur stress pur. Wir haben so ungefähr jeden Tag auf den Koffer gewartet und konnten uns überhaupt nicht erholen. Die Fluggesellschaft sagte uns dann dass nur 420 euro erstattet werden sollen. Wir haben erst versucht uns mit denen zu verständigen, aber es kam einfach nichts. Die Frau Weber und eine andere Rechtsanwältin der Kanzlei haben uns erst geholfen. Dann zum Schluss hat uns auch Herr Bartholl geholfen und für uns 1300 Euro Entschädigung bekommen. 

Wir können die Rechtsanwaltskanzlei für unsere Gepäckverspätung Entschädigung empfehlen:

Rechtsanwalts Bartholl, Mommsenstr. 58, 10629 Berlin

Ich hatte Herrn Bartholl auch schon bewertet, könnt ihr hier finden: anwalt.de/jan-bartholl und meine Bewertung von Frau Weber hier Wir hatten nachher so einen Bewertungsbogen und eine Bewertungskarte zugeschickt bekommen.

Beantwortet von (3,620 Punkte)
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Ich habe gute Erfahrungen mit den Rechtsanwälten Bartolli aus Berlin gemacht. Wurde von Rechtsanwalt Oliver Schafeld betreut. Der Anwalt war sehr freundlich und vor allem ging bei ihm alles unkompliziert und schnell.

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Meine Partnerin und ich waren sicherlich ein bisschen unbedarft. Wir dachten, dass unsere Rechte klar im Gesetz geschrieben stünden und die Fluggesellschaft bei so einer eindeutigen Sache wohl zahlen wird - WEIT GEFEHLT surprise

Nach zahllosen Briefen und mails an die Fluggesellschaft haben wir die Sache am Schluss an unsere Rechtsschutz gegeben, weil wir nicht mehr weiter wussten. Die Versicherung hat uns eine Fachkanzlei aus Berlin empfohlen und wir waren froh, dass wir uns endlich nicht mehr mit den unmöglichen Mitarbeitern der Fluggesellschaft rumärgern mussten. Als wir die Sache fast schon aus den Augen verloren hatten kam von unserem Anwalt vor zwei Wochen die Nachricht dass die Fluggesellschaft jetzt doch die 1200 € zahlt und auch die Anwaltskosten übernehmen wird. Wie hart man dafür kämpfen muss, hätte ich nie gedacht. Aber wenigsten bekommen wir jetzt die Entschädigung. Nächstes Mal gehe ich sofort zum Anwalt ohne mich stundenlang in die Telefonschleifen der Fluggesellschaften zu hängen. Sowas kostet nur Zeit und Geld und führt zu gar nichts. Ein Tip wenn ihr einen guten Anwalt braucht: Rechtsanwälte Bartholi und Partner aus Berlin.

Beantwortet von (4,440 Punkte)
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Ich kann euch nur diese Kanzlei hier empfehlen. Ich hatte eigentliche keine große Sache, aber wie die Eurowings mit mir umgesprungen ist, wollte ich einfach nicht so akzeptieren. Habe dann einen Rechtsanwalt gesucht, der sich in so was auskennt. Es werden meist die gleichen 5 - 10 Kanzleien genannt in Foren und Tests. Im Reiserecht gibt es nicht so viele. Also habe ich mich an die Kanzlei gewendet, die in diesem Test gewonnen hatte. Frau Weber hat mich erstmal gebeten, das ganze in einer mail zu schildern und die Unterlagen miteinzureichen. Habe ich gemacht und nur einen Tag später kam schon ein Anruf von Rechtsanwalt Oliver Schafeld. Herr Schafeld hat mir alles sehr nett erklärt und mir viele Sachen erklärt, die ich nicht wusste. Obwohl ich nur eine kleine Sache hatte, bei der es nur um wenig Geld ging, haben sich die Anwälte sehr freundlich um mich gekümmert. 

Ich weiß das zu schätzen und kann nur meine Empfehlung aussprechen!

Beantwortet von (4,050 Punkte)
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