3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

hallo, ich weiß nicht ob sich ein anwalt lohnt und ich damit erfolg habe, denn bezahlen kann ich leider keinen, ich habe eine pauschalreise mit flugzeiten gebucht(alleinerziehend, 2 kinder), habe mich für die teuere variante entschieden, damit wir an dem anreisetag nicht so spät da sind, gebucht war von mir die zeit 10.00uhr, 3 std flug 1,5 std transfer, (1std zeitverschiebung)nach dem bezahlen bekam ich eine neue flugzeit mitgeteilt 16,00uhr, jetzt hab ich extra mehr bezahlt und wenn wir jetzt im hotel ankommen, ist das abendbrot auch vorbei, abgesehen davon das dann mein kleiner auch schon ziemlich "durchhängt" und damit schon die ersten "urlaubsfreuden" vorbei sind, es ist alles zwar innerhalb der frist erfolgt- ich habe das alles 2-3wochen im vorraus erfahren,aber ich habe im reisebüro extra frühe flugzeit angegeben und wir haben zusammen nach einem tag gesucht wo diese flugzeit noch möglich ist , dh. ich habe meine tage schon nur danach geschoben, mir geht ein ganzer urlaubstag vollkommen verloren, zumal wir schon am rückflugstag früh 3.00 uhr raus müssen..- also ist das auch schon ein verlorenener urlaubstag., ich habe gegoogelt nach reinen flügen an diesem tag, und habe auch freie flüge (zb Sun express) für vormittags gefunden, habe ich das recht damit nicht einverstanden zu sein? kann ich auf einen teil geldrückerstattung hoffen- da ich den "teureren" flug bezahlt habe? kann ich auf so einen freien flug bestehen, das die fluggesellschaft mir das vermittelt /bezahlt? , ich weiß auch nicht wo ich die agb`s finden soll zwecks vertragsbestandteil, ich hatte die hotelbeschreibung und die rechnung/ buchungsbestätigung mit meinen ausgesuchten flugdaten, nach dem bezahlen hab ich ein kleines heftchen/ reiseunterlagen bekommen mit neuen flugdaten..., jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, muss ich das so hinnehemn, weil mir die fluggesellschaft mir das rechtzeitig mitgeteilt hat, oder kann ich micht wehren, weil ich extra frühe flugzeiten gesucht habe... ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, und wenn ich einen anwalt nehme, in wie weit stehen meine chancen, das nicht ich sondern dann die fluggesellschaft die kosten zahlen muss??? ich bedanke mich im vorraus, lg emma

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo Emma,

 

in deinem Fall wurde die Flugzeit deines Hinfluges in den Urlaub von 10:00 Uhr auf 16:00 Uhr verschoben. Gebucht wurde im Rahmen einer Pauschalreise. Du fragst dich nun, was du möglicherweise noch tun kannst.

 

Bei Pauschalreisen gilt in der Regel das Reisevertragsrecht des BGB, ganz besonders die §§651a-m BGB.

 

Gemäß §651 c I BGB ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

 

Dies bedeutet, dass ein sogenannter „Reisemangel“ vorliegen muss. Ein solcher liegt meistens dann vor, wenn die Flugzeiten so geändert wurden, dass ein gesamter Urlaubstag wegfällt oder die Nachtruhe erheblich beeinträchtigt wird. Beurteilt wird dies immer an Hand der Umstände des Einzelfalls. In deinem Fall wäre ich mir nun nicht sicher, ob diese 4-stündige Verschiebung schon als Reisemangel einzustufen wäre. Denn ein gesamter Urlaubstag fällt ja meines Ermessens nach auch nicht weg, da ihr ja am Abend ankommt und diese Ankunftszeit dürfte dann auch noch nicht in die Nachtruhe fallen. Ich denke, dass diese Verschiebung eher nur als geringfügig eingestuft wird. Dazu habe ich folgendes Urteil gefunden:

 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, Az. I-6 U 123/12
(einfach zu finden, wenn Du bei Google eingeben: „OLG Düsseldorf I-6 U123/12 reise-recht-wiki.de")

Geringere Verschiebungen sind als hinnehmbar anzusehen. So kann eine Verschiebung von 4 bis 8 Stunden noch zulässig sein. Von Bedeutung ist, ob die Veränderungen für den Fluggast noch zumutbar sind. Der Begriff der Zumutbarkeit ist jedoch nicht eindeutig definiert. Eine Flugzeitenänderung ist klassischerweise eindeutig dann unzumutbar, wenn dadurch die Nachtruhe beeinträchtigt wird. Wird von der Flugzeitenverschiebung ein Urlaubstag beeinträchtigt, so ist diese ebenfalls unzulässig.

Ebenso dieses Urteil:

 

AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, Az. 18 C 14/96 (auch bei Google zu finden unter: „AG Bonn 18 C 14/96 reise-recht-wiki.de“)

Eine Vorverlegung des Abfluges um 5 Stunden sei nicht als Beförderungsmangel zu qualifizieren und berechtigt daher nicht zur Reisepreisminderung. Bei Charterflügen ist nach Ansicht des Gerichtes eine Flugzeitenverspätung von bis zu 8 Stunden zu tolerieren.

 

Bezüglich des Rückflugs könnte dies wieder anders aussehen. Aus deinen Schilderungen wird mir allerdings nicht ganz klar, ob auch der Rückflug verschoben wurde. Aber falls dies der Fall ist, fällt eine Zeit wie 3:00 Uhr nachts schon in die Nachtruhe, besonders wenn du noch mit zwei kleineren Kindern reist. Dafür steht auch folgendes Urteil des AG Hamburg-Altona.

 

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000, Az 318c C 128/00 (in der Google-Suche zu finden über „AG Hamburg-Altona 318c C 128/00 reise-recht-wiki“)

Die Vorverlegung des Rückfluges von einer Reise kann zur Reisepreisminderung berechtigen. Dies gilt dann, wenn die Vorverlegung nicht nur unerheblich ist, sodass der letzte Reisetag spürbar betroffen ist. Insbesondere kann der Reisepreis für den letzten Tag gemindert werden, wenn der Flug Rückflug in die Nacht vorverlegt wird, sodass die Nachtruhe komplett entfällt.

 

 

Ich würde mich an Ihrer Stelle noch einmal mit dem Reisebüro auseinandersetzen, vielleicht haben die Mitarbeiter eine Möglichkeit eine Umbuchung zu tätigen oder Sonstiges. Ansonsten glaube ich, dass Du keinerlei Möglichkeiten hast.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
0 Punkte
...