3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Ich habe im Herbst 2015 einen Flug gemeinsam mit meiner Familie in die Türkei (Hatay) über Istanbul gebucht.

Hier nochmal die genauen Flugdaten:

 

Abflug 25.10.2015 13:40 Uhr angesetzt Augsburg-Türkei/Hatay

Boarding war für 13:05 Uhr angesetzt.

Ich kam am 25.10.2015 mit meiner Frau und meinen Kindern um 12:22 Uhr am Terminal C in Augsburg an.

Dort hatte sich schon eine sehr sehr lange Schlange gebildet. Schreiende Kinder und leute haben teilweise schon auf dem Boden gesessen......

Total überfüllt.

Die meisten Passagiere hatten sich schon bereits für die Sicherheitskontrolle eingereiht.

Wegen des großen Andrangs wurden wir und andere Passagiere nach einiger Zeit von einem Flughafenmitarbeiter aufgefordert, uns Richtung Modul B zu begeben, um dort die Kontrolle zu durchlaufen.

Ich hatte schon befürchtet, dass die Umleitung zu einer anderen Sicherheitskontrolle mit einem erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand verbunden ist.

Jedoch blieb uns nichts anderes übrig als den Anweisungen der Flughafenmitarbeiter Folge zu leisten.

Ich habe aufm Weg zur (neuen) Sicherheitskontrolle den Mitarbeiter mehrmals freundlich darauf hingewiesen, dass wir unseren Flug nicht rechtzeitig erreichen könnten.

Den zusätzlichen Zeitaufwand hatten wir nicht eingeplant.

Der Flughafenmitarbeiter hat uns beruhigt und uns versichert, dass wir jedenfalls unseren Flug rechtzeitig erreichen würden....(Da hatte sich der gute Mann etwas übernommen -_-)...

Am ende konnten wir nicht mehr innerhalb der Boardingzeit einchecken und unseren Flug bekommen, sodass die Maschine ohne uns abflog.....

Wir bekamen von den Mitarbeiterin der Fluggesellschaft unser Gepäck ausgehändigt und man buchte uns auf einen anderen Flug um, der am nächsten Tag starten sollte.

Durch diese ganze nervtötende Aktion ist sind uns Mehrkosten für die vergebliche Anreise zum Flughafen und die Umbuchung, insgesamt 613,96 € entstanden.

Ich habe umgehend die Flughafenzentrale angerufen und mich dort beschwert.

Bei der Fluggesellschaft hatte ich ja keine Chance, die sind ja nach pünktlich abgeflogen....

Dort teilte man mir mit, dass die Sicherheitskontrolle so organisiert hätte müssen, dass es den Passagieren möglich sei, rechtzeitig am Flugsteig zu sein.

Eine Entschädigung wurde abgelehnt mit der Begründung, dass vertragliche Beziehung zwischen dem Flughafenbetreiber und einem Fluggast nicht bestehe, sondern lediglich zwischen diesem und seiner Fluggesellschaft.

Damit könne auch keine Vertragsverletzung des Flughafenbetreibers gegenüber dem Fluggast vorliegen, sollten bei dem Ablauf der Sicherheitskontrollen tatsächlich Pflichten verletzt worden sein.

Mit dieser Antwort wurde ich abgespeist.

Kann ich wirklich nix tun ? Ich bin etwas verzweifelt.

Ich bin nur ein normaler Arbeiter und das ist eine menge Geld für mich!

<!-- @page { margin: 2cm } P { margin-bottom: 0.21cm } -->

Bitte um Hilfe !

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
Bearbeitet von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Tag,

sie haben im Herbst 2015 gemeinsam mit ihrer Familie eine Reise in die Türkei gebucht.

Der Abflug sollte am 25.10.2015 13:40 Uhr Augsburg-Türkei/Hatay stattfinden.

Das Boarding war für 13:05 Uhr angesetzt.

Bedauerlicherweise konnten sie aufgrund einer Umleitung während des Boardings ihren Flieger nicht rechtzeitig erreichen.

Die Fluggesellschaft hat daraufhin für sie eine Umbuchung auf den nächsten Werktag veranlasst.

Die Umbuchung hat sie zusätzlich 613,96 € gekostet.

Sie fragen sich ob die Fluggesellschaft oder der Flughafenbetreiber für den Vorfall verantwortlich ist.

Darüberhinaus fragen sie sich ob und wenn ja welche Ansprüche sie ggf. gegen den verantwortlichen geltend machen können.

Der Flughafenbetreiber lehnt eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass keine vertragliche Beziehung zwischen dem Flughafenbetreiber und einem Fluggast, sondern lediglich zwischen diesem und seiner Fluggesellschaft bestehe.

Damit könne auch keine Vertragsverletzung des Flughafenbetreibers gegenüber dem Fluggast vorliegen, sollten bei dem Ablauf der Sicherheitskontrollen tatsächlich Pflichten verletzt worden sein.

In einem ähnlichen Fall hat ein Flughafenbetreiber dieselbe Argumentation vorgebracht.

Da Gericht war der Auffassung, dass zwischen der Airline, bei der ein Fluggast seinen Flug gebucht habe und dem Flughafenbetreiber nämlich ein Vertragsverhältnis bestehe, welches Schutzwirkungen zu Gunsten des Fluggastes entfalte.

Hieraus könne der Fluggast direkte Schadensersatzansprüche gegen den Flughafenbetreiber herleiten, wenn dieser gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen habe.
LG Frankfurt, Urt. v. 17.06.2010, (einfach zu finden bei google unter „2-24 S 243/09reise-recht-wiki.de“.)

Meiner Meinung nach ist von diesen Pflichten auch die effektive organisatorische Abwicklung des Zugangs zum Flug, insbesondere also der Sicherheitskontrolle der Fluggäste umfasst, sodass der Flughafenbetreiber sehr wohl für den Umstand als Verantwortlicher angesehen werden kann.

Demnach sollte eine Erstattung der Mehrkosten meines Erachtens nach für sie möglich sein.

Ich möchte sie jedoch darauf sicherheitshalber hinweise, dass die Gerichte in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen auch schonmal zugunsten der Fluggesellschaft geurteilt haben.

Man könnte gegen sie möglicherweise auch einen anspruchsmindernden Mitverschuldensanteil in Höhe von 20% berechnen mit der Begründung, dass der Fluggast nämlich die Obliegenheit treffe nicht in der Schlange vor der Sicherheitskontrolle zu verbleiben, wenn die Gefahr bestehe den Flug zu verpassen, sondern sich nach vorne zu begeben und darauf aufmerksam zu machen.

Ich hoffe ich konnte ihnen etwas weiterhelfen und wünschen ihnen noch ein angenehmes Wochenende :)

Beantwortet von (10,200 Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
...