Hallo Katharina,
Du hast selbstständig ein Airport-Shuttle von deinem Studentenwohnheim zum Flughafen im finnischen Rovaniemi gebucht. Da dieser jedoch nicht rechtzeitig am Flughafen ankam, hast du leider deinen Flug verpasst.
Jetzt fragst du dich, ob du einen Anspruch gegen den Unternehmer geltend machen kannst.
Die schlechte Nachricht lautet, dass sich ein solcher Anspruch nicht aus der Fluggastrechteverordnung ergibt, da du den Service selbstständig und ohne Relation zum Flug gebucht hast.
Die gute nachricht ist, dass es meiner Meinung nach doch einen selbstständigen Anspruch gibt. Das Problem ist aber, dass sich dieser ausschließlich nach dem finnischen Landesrecht richten wird.
Der Transfer zum Flughafen ist ein Dienstvertrag. Nach deutschen Maßstäben würdest du zumindest einen Schadensersatzanspruch nach den §§ 280 ff. BGB haben.
Ich empfehle dir, dich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat, und somit auch aufgrund einer europäischen Ausrichtung dir helfen kann, deinen Anspruch durchzusetzen.