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Guten Tag,

ich habe einen Airport Shuttle von meinem Studenten Wohnheim in Rovaniemi, Finnland zum Flughafen gebucht, für einen Flug um 14.10 Uhr. Am Telefon wurde ich explizit danach gefragt, um wie viel Uhr mein Flieger abfliegen würde. Der Airport Bus sollte mich dann um 13.00 Uhr vom Wohnheim abholen (die Fahrzeit zum Flughafen beträgt lediglich 15min und der Flughafen hat nur ein Gate, sodass es keine langen Wartezeiten gibt). Da nach mir aber noch sehr viele weitere Fahrgäste in ganz Rovaniemi abgeholt wurden, kam ich zu spät am Flughafen an und verpasste meinen Flug.

Ich würde von dem Bus Unternehmen nun gerne meine Zusatzkosten (neuer Flug, Bahn und Taxi) erstattet bekommen, da ich durch ihre falsche Zeitplanung (es gab keinen Stau / viel Verkehr o.Ä.) meinen Flug verpasste.

Habe ich eine rechtliche Grundlage für diese Forderung?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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1 Antwort

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Hallo Katharina,

Du hast selbstständig ein Airport-Shuttle von deinem Studentenwohnheim zum Flughafen im finnischen Rovaniemi gebucht. Da dieser jedoch nicht rechtzeitig am Flughafen ankam, hast du leider deinen Flug verpasst.

Jetzt fragst du dich, ob du einen Anspruch gegen den Unternehmer geltend machen kannst.

Die schlechte Nachricht lautet, dass sich ein solcher Anspruch nicht aus der Fluggastrechteverordnung ergibt, da du den Service selbstständig und ohne Relation zum Flug gebucht hast. 

Die gute nachricht ist, dass es meiner Meinung nach doch einen selbstständigen Anspruch gibt. Das Problem ist aber, dass sich dieser ausschließlich nach dem finnischen Landesrecht richten wird.

Der Transfer zum Flughafen ist ein Dienstvertrag. Nach deutschen Maßstäben würdest du zumindest einen Schadensersatzanspruch nach den §§ 280 ff. BGB haben. 

Ich empfehle dir, dich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat, und somit auch aufgrund einer europäischen Ausrichtung dir helfen kann, deinen Anspruch durchzusetzen. 

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