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Ich vermute mal, sie haben eine Pauschalreise gebucht, richtig? Denn bei Pauschalreisen ist oft der transfer mit enthalten, und Kreta bietet sich für Pauschalreisen an. Also gehe ich in meinen folgenden Ausführungen davon aus, dass eine solche vorlag.

Sie wurden 6 Stunden zu spät vom Hotel abgeholt, weil keiner vom Hotel die Information erhalten hatt, dass der Flug schon 11 Uhr abgehoben war.

Meines Erachtens nach, liegt in diesem Fall die Schuld beim Reiseveranstalter Tuifly.

In diesem zusammenhang kann man auch kurz darauf eingehen, welche Ansprüche ihnen zustehen.

Mögliche Ansprüche können sich aus dem Reisevertragsrecht,  genauer gesagt aus §651 c Absatz 1 BGB ergeben.

Hat die Reise nämlich nicht die zugesicherten Eigenschaften und ist sie mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern, so können die Reisenden Ansprüche aus den §§651 d-f BGB geltend machen. 

In dem von Ihnen beschriebenen Fall könnte meiner Meinung nach ein Reisemangel im Sinne von §651 c Absatz 1 BGB vorliegen. Wenn im Reisevertrag ausdrück vereinbart wurde, dass ein Shuttle zum und vom Flughafen enthalten ist, liegt eindeutig ein Reisemangel vor, wenn das Shuttle den Reisenden nicht rechtzeitig zum Flughafen bringt. Dabei ist es meines Erachtens nach irrelevant, auf wen dieses Verschulden zurückzuführen ist.  Beachten ist hierbei jedoch, dass ein Mangel dem Reiseveranstalter auch gemeldet werden muss. 

Der Mangel muss gemäß 651 d Abs. 2 BGB alsbald (unverzüglich) dem Reiseveranstalter angezeigt werden muss. Der Mangel kann angezeigt werden, indem der Reiseveranstalter kontaktiert wird. Sie geben nicht genau an, ob Sie Ihren Reiseveranstalter benachrichtigt haben. Dies ist doch Voraussetzung für einen Mangel, da dem Reiseveranstalter die Chance gegeben werden muss, selbst dem Mangel abzuhelfen. Erst wenn das nach einer Mängelanzeige nicht geschieht, ensteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung. Diese Anzeige kann jedoch entbehrlich sein. Wenn sich der Mangel auf den Rücktransport zum Flughafen bezieht, muss er meiner Meinung nach nicht erfolgen, da es eh Teil der Rückreise aus dem Urlaub ist. 

Sie könnten meines Erachtens also durchaus einen Anspruch auf eine Reisepreisminderung haben. 

lesen sie sich ruhig auch noch einmal diesen Beitrag durch: http://flugrechte.eu/12401/schadensersatz-reisepreisminderung-unterkunft-pauschalreise?show=12401#q12401

Dieser Beitrag stellt jedoch nur meine persönliche Rechtsmeinung dar. Einen Rechtsrat kann Ihnen nur ein Anwalt geben.

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