3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun

1 Antwort

0 Punkte

Ich vermute mal, sie haben eine Pauschalreise gebucht, richtig? Denn bei Pauschalreisen ist oft der transfer mit enthalten, und Kreta bietet sich für Pauschalreisen an. Also gehe ich in meinen folgenden Ausführungen davon aus, dass eine solche vorlag.

Sie wurden 6 Stunden zu spät vom Hotel abgeholt, weil keiner vom Hotel die Information erhalten hatt, dass der Flug schon 11 Uhr abgehoben war.

Meines Erachtens nach, liegt in diesem Fall die Schuld beim Reiseveranstalter Tuifly.

In diesem zusammenhang kann man auch kurz darauf eingehen, welche Ansprüche ihnen zustehen.

Mögliche Ansprüche können sich aus dem Reisevertragsrecht,  genauer gesagt aus §651 c Absatz 1 BGB ergeben.

Hat die Reise nämlich nicht die zugesicherten Eigenschaften und ist sie mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern, so können die Reisenden Ansprüche aus den §§651 d-f BGB geltend machen. 

In dem von Ihnen beschriebenen Fall könnte meiner Meinung nach ein Reisemangel im Sinne von §651 c Absatz 1 BGB vorliegen. Wenn im Reisevertrag ausdrück vereinbart wurde, dass ein Shuttle zum und vom Flughafen enthalten ist, liegt eindeutig ein Reisemangel vor, wenn das Shuttle den Reisenden nicht rechtzeitig zum Flughafen bringt. Dabei ist es meines Erachtens nach irrelevant, auf wen dieses Verschulden zurückzuführen ist.  Beachten ist hierbei jedoch, dass ein Mangel dem Reiseveranstalter auch gemeldet werden muss. 

Der Mangel muss gemäß 651 d Abs. 2 BGB alsbald (unverzüglich) dem Reiseveranstalter angezeigt werden muss. Der Mangel kann angezeigt werden, indem der Reiseveranstalter kontaktiert wird. Sie geben nicht genau an, ob Sie Ihren Reiseveranstalter benachrichtigt haben. Dies ist doch Voraussetzung für einen Mangel, da dem Reiseveranstalter die Chance gegeben werden muss, selbst dem Mangel abzuhelfen. Erst wenn das nach einer Mängelanzeige nicht geschieht, ensteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung. Diese Anzeige kann jedoch entbehrlich sein. Wenn sich der Mangel auf den Rücktransport zum Flughafen bezieht, muss er meiner Meinung nach nicht erfolgen, da es eh Teil der Rückreise aus dem Urlaub ist. 

Sie könnten meines Erachtens also durchaus einen Anspruch auf eine Reisepreisminderung haben. 

lesen sie sich ruhig auch noch einmal diesen Beitrag durch: http://flugrechte.eu/12401/schadensersatz-reisepreisminderung-unterkunft-pauschalreise?show=12401#q12401

Dieser Beitrag stellt jedoch nur meine persönliche Rechtsmeinung dar. Einen Rechtsrat kann Ihnen nur ein Anwalt geben.

Beantwortet von (2,530 Punkte)
0 Punkte
...