Hallo Yannah,
Du hast einen Flug mit AirBerlin gebucht. Dieser wurde aber aufgrund der Insolvenz ersatzlos gestrichen.
Du fragst dich nun, welche Möglichkeiten sich für dich ergeben und ob du Chancen hast, den Preis zurück zu bekommen.
Lässt eine Airline einen Flug ausfallen, ist das Unternehmen normalerweise entsprechend der EU-"Fluggastrechteverordnung" gesetzlich verpflichtet, eine Ausgleichsleistung zu erbringen - meist ist das eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro.
Wie du schon ganz richtig erkannt hast, können Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August) Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Es gibt also nur für jene Flüge Geld zurück, die nach dem Insolvenzantrag vom 15. August gebucht und bezahlt wurden. Diese Kunden können mit einer Rückzahlung vom eigens für diese Fälle angelegten Treuhand-Konto rechnen.
Wer aber wie du bis zum 15. August gebucht hat, wird aller Voraussicht nach leider nichts oder nur sehr wenig vom Kaufpreis wiedersehen. Das Geld dieser Passagiere ist - sofern noch vorhanden - Teil der Insolvenzmasse. Die einzige Möglichkeit ist, die Forderung als Gläubiger beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren kann jedoch Jahre dauern, am Ende wird leider für dich kaum etwas übrig bleiben. Du solltest dennoch eine Forderung an Air Berlin stellen, deine Chancen sind leider sehr gering: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises kannst du leider nicht rechnen.
Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)
Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air
Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.
Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)
Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air
Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.
Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)
Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air
Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.
Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)
Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air
Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.
Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August)
Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Kunden sollten dennoch eine Forderung an Air
Berlin stellen, Experten sehen die Chancen auf eine Entschädigung aber als gering an: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises sollten Sie nicht rechnen.