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Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen….

Wir waren am gestrigen Tage (29.10.2017) von den Auswirkungen des Sturms Herwert betroffen.

Durch unseren Reiseveranstalter FTI Touristik wurden uns Rail & Fly Tickets im Rahmen einer Pauschalreise ausgestellt.

Im konkreten Fall sind wir am 29.10.2017 um 09:00 Uhr von Abu Dhabi nach Frankfurt a. Main geflogen. Ankunft war planmäßig um 13.25 Uhr.

Die weitere Rückreise nach Berlin sollte um 15:02 Uhr mit dem ICE-Sprinter erfolgen. Geplante Ankuftszeit war 19:01 Uhr in Berlin.

Aufgrund des Sturmes wurden jedoch sukzessive alle Bahnverbindungen zwischen Berlin und Frankfurt a. Main ersatzlos gestrichen.

Da wir bereits seit 04:00 Uhr  an diesem Tag auf den Beiden waren und ein Kind von 11 Jahren, stellte sich die Frage, wie es  nun weitergeht.

Da es nach Informationen aus dem Internet bis voraussichtlich Montagnachmittag oder gar noch länger  keine Züge gibt, stellten wir die zu erwartenden Kosten für eine mögliche Hotelübernachtung, Taxifahrt, Abendverpflegung den Kosten der Möglichkeit eines Rückfluges gegenüber und kamen zu der Entscheidung, auch zum Wohl unseres Kindes eigenständig einen Rückflug über Lufthansa von Frankfurt a. Main zu organisieren. Für 18:45 Uhr bekamen wir glücklicherweise noch drei Tickets für insgesamt 427,25 Euro.

Diese Entscheidung musste auch schnell getroffen werden, denn anderen Reisenden ging es ähnlich und das Sitzplatzkontingent für den Rückflug war recht knapp.

Jetzt lautet  meine Frage dazu, ob ich diese Kosten für den Rückflug ganz oder zumindest anteilig dem Reiseveranstalter in Rechnung stellen kann und nach welcher gesetzlichen Grundlage?
 

Vielen Dank vorab für mögliche Antworten
Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt von
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1 Antwort

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Ihr habt Flüge gebucht, die euch von Abu Dhabi nach Frankfurt führten. Von dort aus sollte es per Zug und Rail & Fly Ticket weiter gehen nach Berlin.

Aufgrund eines Sturmes wurde jedoch diese und sämtliche anderen Flugverbindungen abgesagt. Daraufhin habt ihr euch selbstständig einen Flug von Frankfurt nach München gebucht. Euer Reiseveranstalter war FTI Touristik und ihr habt eine Pauschalreise gemacht.

Da die Reise im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde, haben Sie dementsprechend Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

Zentrale Gewährleistungsvorschrift ist §651 c I BGB: „Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.“

Dies bedeutet, es könnte möglicherweise ein Anspruch auf die Minderung des Reisepreises bestehen, da ihr anstatt des Zuges einen Flug nehmen musstet und dies mit erheblich mehr Aufwand verbunden war. Dies müsste auch einen Reisemangel begründen. Ein solcher ist dann anzunehmen, wenn die festgelegten Vertragsbedingungen erheblich geändert wurden und dies Ihre Reiseplanung auch maßgeblich beeinflusst. Hier muss man jedoch die Abgrenzung zwischen einer bloßen Unannehmlichkeit und einem ernsthaften Mangel beachten. Dazu beispielhaft einige Urteile:

  

Da ihr viel Geld für die Tickets zahlen musstet, denke ich dass ihr gute Chancen auf eine Minderung haben könntet. Ebenso kann man aus der Frankfurter Tabelle (eine Auflistung über einige Mangeltatbestände) entnehmen, dass bei der Auswechslung des Transportmittels der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis gemindert werden könnte.

Beantwortet von (2,530 Punkte)
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