Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen….
Wir waren am gestrigen Tage (29.10.2017) von den Auswirkungen des Sturms Herwert betroffen.
Durch unseren Reiseveranstalter FTI Touristik wurden uns Rail & Fly Tickets im Rahmen einer Pauschalreise ausgestellt.
Im konkreten Fall sind wir am 29.10.2017 um 09:00 Uhr von Abu Dhabi nach Frankfurt a. Main geflogen. Ankunft war planmäßig um 13.25 Uhr.
Die weitere Rückreise nach Berlin sollte um 15:02 Uhr mit dem ICE-Sprinter erfolgen. Geplante Ankuftszeit war 19:01 Uhr in Berlin.
Aufgrund des Sturmes wurden jedoch sukzessive alle Bahnverbindungen zwischen Berlin und Frankfurt a. Main ersatzlos gestrichen.
Da wir bereits seit 04:00 Uhr an diesem Tag auf den Beiden waren und ein Kind von 11 Jahren, stellte sich die Frage, wie es nun weitergeht.
Da es nach Informationen aus dem Internet bis voraussichtlich Montagnachmittag oder gar noch länger keine Züge gibt, stellten wir die zu erwartenden Kosten für eine mögliche Hotelübernachtung, Taxifahrt, Abendverpflegung den Kosten der Möglichkeit eines Rückfluges gegenüber und kamen zu der Entscheidung, auch zum Wohl unseres Kindes eigenständig einen Rückflug über Lufthansa von Frankfurt a. Main zu organisieren. Für 18:45 Uhr bekamen wir glücklicherweise noch drei Tickets für insgesamt 427,25 Euro.
Diese Entscheidung musste auch schnell getroffen werden, denn anderen Reisenden ging es ähnlich und das Sitzplatzkontingent für den Rückflug war recht knapp.
Jetzt lautet meine Frage dazu, ob ich diese Kosten für den Rückflug ganz oder zumindest anteilig dem Reiseveranstalter in Rechnung stellen kann und nach welcher gesetzlichen Grundlage?
Vielen Dank vorab für mögliche Antworten