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Guten Tag,

 

ich habe für den kommenden Frühling über lastminute.de einen Hin- und Rückflug von Berlin nach Stockholm in einem Schritt und unter einer Buchungsnummer gebucht. Nun erhielt ich mehrere Monate im Voraus den Hinweis, dass der Hinflug annulliert wurde. Eine Alternative wurde nur an anderen Tagen angeboten, die bei der Wochenendreise nicht zweckdienlich sind. Somit habe ich die Erstattung des Flugpreises beantragt. Zu meinem Erstaunen, soll nur der Hinflug erstattet werden, da der Rückflug stattfindet. Erwähnenswert ist, dass der Hinflug über Eurowings und der Rückflug über SAS stattfinden sollte. Den Rückflug kann ich naturgemäss bei fehlendem Hinflug nicht nutzen. Nun meinte ich, bei diesem verbundenen Geschäft auch das Recht auf Erstattung des Rückflug zu haben.

Ist das richtig? Wie kann ich meine Rechte umsetzen?
Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
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2 Antworten

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Hallo,

 

Ihr Flug von Berlin nach Stockholm wurde mehrere Monate im Voraus annulliert. Sie haben sich diesbezüglich für eine Erstattung der Flugkosten entschieden. Da es sich um eine Kurzreise handelte, ist ihr Rückflug nun hinfällig geworden. Problematisch ist dabei, dass es sich um zwei verschiedene Airlines handelte.

Sie haben als von einem annullierten Flug betroffener Fluggast wohlmöglich Ansprüche aus der EG-VO 261/2004.

Wie Sie schon erwähnt haben, kommen Ansprüche auf Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der EG-VO nicht in Betracht, da Sie rechtzeitig von der Annullierung informiert wurden.

Beachtlich ist allerdings Art. 8 der Verordnung:

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprüngli-chen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

 

Ihnen wurden mehrere Alternativmöglichkeiten angeboten, jedoch hat keins so richtig zu Ihnen Plänen gepasst. Deswegen haben Sie sich für die Erstattung der Flugkosten entschieden. Eigentlich müssten auch die Flugscheinkosten für Flüge ersetzt werden, die hinsichtlich des ursprünglichen Reiseplans zwecklos geworden sind. Allerdings haben Sie den Rückflug bei einer anderen Airline gebucht. Insofern kann es leider sein, dass sie bezüglich diesem Flugs keine rechtlichen Möglichkeiten haben.

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Hallo,

wir stecken gerade in der gleichen Situation. Über lastminute.de gebucht. Hinflug tui - Rückflug condor. Nun wurde tui annulliert. Die Alternativen für den Hinflug sind für den Reiseplan unbrauchbar.

Wie ging es bei Ihnen weiter? Gab es eine Lösung bzgl. Rückflug? Bei uns geht es um 5 Tickets...

Über eine Hilfestellung bin ich sehr dankbar

Gruß, senta12
Beantwortet von (140 Punkte)
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