Guten Tag,
da Sie mehrere Fragen haben, möchte ich diese auch einzeln beantworten.
Was steht Ihnen zu?
In Ihrem Fall könnte ich mir vorstellen, dass Ihnen ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung zusteht.
Da es sich bei Ihnen um einen Flug bestehend aus 2 Teilflügen handelt, ist für das Entstehen eines Ausgleichsanspruch eine mindestens 3-stündige Ankunftsverspätung notwendig.
Zum Vergleich möchte ich folgendes Urteil anführen:
AG Düsseldorf, Urteil vom 25.2.2011, Az. 27 C 5060/10 (bei Google zu finden unter: "27 C 5060/10 reise-recht-wiki.de")
Bei einer großen Verspätung steht dem Fluggast wie bei einer Annullierung des Fluges ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu, sofern er sein Endziel nicht früher als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht.
Ihren Schilderungen entnehme ich, dass Sie ca. 24 Stunden später als geplant in Leipzig angekommen sind, womit Sie die Voraussetzung für das Entstehen eines Ausgleichsanspruchs meiner Meinung nach erfüllt haben.
Wie hoch ist die Ausgleichszahlung und wie wird die Entfernung berechnet?
Da nun geklärt ist, dass Sie in meinen Augen einen Ausgleichsanspruch gegen Lufthansa geltend machen können, muss nun geklärt werden wie hoch die Ausgleichszahlung ist und wie die Entfernung für die Höhe der Ausgleichszahlungen berechnet wird.
In Artikel 7 Absatz 1 werden zunächst die möglichen Höhen der Ausgleichszahlung geregelt:
a) 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500km oder weniger
b) 400€ bei allen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km
c) 600€ bei allen Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500km
Anhand dem folgenden Urteil möchte ich erläutern, wie diese Höhen berechnet werden:
LG Landshut, Urteil vom 16.12.2015, Az. 13 S 2291/15 (bei Google einfach eingeben: "13 S 2291/15 reise-recht-wiki.de")
Das Gericht hat hier entschieden, dass die Berechnung der Höhe des Ausgleichs sich nach der Großkreismethode aus der unmittelbaren Distanz von Ausgangsflughafen bis zum letzten Zielort ergibt.
Das bedeutet dass in Ihrem Fall die Entfernung zwischen Edinburgh und Leipzig herangezogen werden muss. Diese beträgt ca. 1143km, sodass Ihnen meiner Meinung nach eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250€ zusteht.
Gibt es mehr wegen 2 Annullierungen?
Meines Wissenstandes nach ist leider nicht möglich eine höhere Ausgleichszahlung zu erhalten, nur weil 2 Flüge annulliert wurden.
Da es sich bei diesem Beitrag nur um eine Rechtsmeinung handelt, könnte sich bei diesem schwierigen Sachverhalt durchaus das Konsultieren eines Anwalts für Reiserecht lohnen.