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Hallo,

Leider bin ich inzwischen ziemlich verzweifelt und daher versuche ich mich hier an das Forum zu wenden.

Vor nun knapp 6 Wochen bin ich von Frankfurt über Shanghai nach Syndey geflogen und musste dort leider feststellen, dass mein Gepäck nicht auf dem Gepäckband war. Ich ging zum dafür verantwortlichen Schalter und musste ein Formular ausfüllen, mit vorübergehender Adresse, Marke des Rucksacks... Da sich nach einigen Tagen und Anrufen immer noch nichts ergeben hatte, teilte mir das Flughafenpersonal mit, dass der Rucksack definitiv nicht in Sydeny sei und ich mich doch an die Airline wenden solle. Also machte ich dies als nächstes, dies ergab jedoch auch nicht wirklich etwas und ich ging nochmal zum Flughafen, um ein persönliches Gespräch zu suchen. Dort teilte man mir dann mit, dass der Rucksack wohl auch nicht in Frankfurt sei, es aber sein könne, dass er in Shanghai im Sicherheitsbereich aufgehalten wird, da sich ein elektrischer Rasierer mit Akku in dem Rucksack befindet. Die AirChina Mitarbeiter in Syndey könnten jedoch zu dem Sicherheitsservice kein Kontakt aufnehmen, das müssten die Kollegen in Shanghai selbst machen. Von diesen ist jedoch seit über 2 Wochen keine Rückmeldung gekommen. AirChina will mir nun eine Entschädigung von 700 USD anbieten, was jedoch nicht ansatzweise an den eigentlichen Wert des Rucksacks herankommt. Daraufhin meldete ich mich nochmal und meinte, dass mir doch laut dem Montrealer Übereinkommen fast 1400 Euro zustehen würden. Die Antwort darauf war nur, dass dafür in diesem Fall vor dem Flug eine Überprüfung hätte stattfinden müssen.

Stimmt das? Hätte ich vor dem Flug eine solche Prüfung machen müssen, um eine Entschädigung von mehr als 700 USD zu bekommen ?

Hoffe hier kann mir jemand helfen, mir kommt es nämlich so vor, als würde mir von der Airline niemand helfen wollen...

Viele liebe Grüße

Moritz

Hier mal noch ein Link zur Gepäckverlustseite von AirChina: https://www.airchina.de/DE/DE/info/delayed-baggage/

Gefragt in Gepäckverlust von (120 Punkte)
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Hallo Moritz,

vor ein paar Wochen bist du von Frankfurt über Shanghai nach Syndey geflogen. Dort ist dein Gepäck leider nicht angekommen. Ein Formular haben Sie entsprechend ausgefüllt. Leider wissen die Flughafenmitarbeiter nicht genau Bescheid, wo sich der Rucksack derzeit aufhält. AirChina bietet dir nun eine Entschädigung in Höhe von 700 USD an. Der eigentliche Wert des Gepäcks beträgt beinahe 1400 EUR.

AirChina ist der Meinung, dass dann eine Überprüfung vor dem Flug hätte stattfinden müssen.

Anspruchsgrundlage ist insoweit das Montrealer Übereinkommen. Der Anwendungsbereich ist insoweit eröffnet, da die Volksrepublik China Mitgliedsstaat ist.

Von Bedeutung ist insbesondere:

Art. 17 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

Wichtig ist zunächst die korrekte Schadensanzeige. Siehe:

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Einfach googlen:  " OLG Frankfurt 16 U 66/12 reise-recht-wiki")
Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Dies solltest du wohl erledigt haben. Wichtiger ist für dich die Höhe der Entschädigungszahlung. Derzeit gilt beim Gepäckverlust eine Höchstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechte. Dies kannst du dir wie eine eine fiktive Währung vorstellen. 1.131 Sonderziehungsrechte entsprechen ca. 1.300 EUR. Bestätigt durch folgendes Urteil:

AG Frankfurt, Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst " AG Frankfurt 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki").
Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.

Generell sollten Fluggäste immer beim Packen darauf achten, was man ins Aufgabegepäck gibt. Denn beim Verlust von wichtigen Medikamenten, Schmuck, Bargeld oder anderen Wertgegenständen für die sich der korrekte finanzieller Wert nicht genau bestimmen lässt, zahlen Fluggesellschaften keine Entschädigung.

Solche Gegenstände solltest du immer im Handgepäck, nah bei dir verstauen. Denn gemäß einem Urteil des BGH vom 05.12.2006, AZ: X ZR 165/03 besagt, dass der Luftfrachtführer haftet für Schäden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen (Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten oder anderen Wertsachen, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind, gleichgültig, ob mit oder ohne Wissen des Luftfrachtführers, nur, wenn er diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Von einer Pflicht der vorherigen Prüfung weiß ich leider nichts. 800 USD sind meiner Meinung nach allerdings schon ein relativ gutes Angebot.

 

 

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Lieber Moritz,

du bist von on Frankfurt über Shanghai nach Syndey geflogen und musstest am Kofferband leider feststellen, dass dein Koffer nicht da war. Du hast dich dann auch direkt an den Lost & Found am Flughafen gewendet. Leider ist im Moment nicht ersichtlich, wo dein Gepäck ist. Weiterhin wird dir nur eine Entschuldigung von 700 USD von Air China angeboten. Du fragst dich nun, wie du am besten vorgehen sollst und ob du mehr Anspruch auf eine höhere Entschädigung geltend machen kannst.

1. Gesetzliche Grundlage

Als gesetzliche Grundlage findet hier das Montrealer Übereinkommen Anwendung. Das Montrealer Übereinkommen ist als völkerrechtliches Abkommen zwischen den Unterzeichnerstaaten vorrangige Gesetzesgrundlage zur rechtlichen Bewertung von Gepäckschäden, Gepäckverlust und Gepäckverspätung im deutschen und europäischen Recht.

2. Abgrenzung Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Es muss dabei nach der jeweiligen Schadensart unterschieden werden. So divergieren beispielsweise die Fristbestimmungen bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Gepäcks. Da in deinem Fall nicht von einer Gepäckbeschädigung ausgegangen werden kann, sind daher lediglich Gepäckverlust und Gepäckverspätung voneinander abzugrenzen.

a. Gepäckverlust

Dein Gepäck könnte verloren gegangen sei. Ein Verlust des Frachtgutes ist gegeben, wenn es untergegangen, unauffindbar oder aus sonstigen tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen vom Frachtführer auf absehbare Zeit nicht an den berechtigten Empfänger ausgeliefert werden kann, der Frachtführer also die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Gut verloren hat. Im Fall eines solchen Gepäckverlustes ist Art. 17 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens einschlägig. Da du dein Gepäck noch nicht wieder erlangt hast, ist ein Gepäckverlust derzeit anzunehmen. In ca. 90 % der Fälle ist es jedoch so, dass das Gepäck früher oder später wiedergefunden und dem Eigentümer zugestellt wird. Ist dies der Fall, handelt es sich um eine Gepäckverspätung.

b. Gepäckverspätung

Bei einer Gepäckverspätung besteht gemäß Art. 19 des Montrealer Übereinkommens ein Anspruch auf Erstattung von Schäden, die kausal mit der Verspätung zusammenhängen. Dazu gehören typischerweise Ersatzkäufe für Sachen, die sich im Gepäck befinden und die der Fluggast sofort beziehungsweise täglich braucht. Wenn das Gepäck verspätet ankommt, dürfen betroffene Passagiere allgemeinhin Notkäufe tätigen — allerdings sollte sich vorher erkundigt werden, was die Airline unter „notwendigen Gütern“ versteht. Ob Zahnbürste oder Unterhose, es sollten immer die Rechnungen der Noteinkäufe aufbewahrt werden, um Ausgaben dokumentieren zu können. Häufig zahlen die Unternehmen jedoch Standardtagessätze: Alle betroffenen Passagiere erhalten in diesem Fall pro Tag eine bestimmte Summe, und zwar bis zu einer maximalen Anzahl an Tagen. Diese Entschädigungssumme sehen die Airlines dann als endgültig an, unabhängig vom tatsächlichen Schaden. Bei einer Gepäckverspätung auf dem Rückflug können wohl nur geringere Geldzahlungen gefordert werden, da man häufig alles Notwendige auch zuhause hat. Es könnte sogar sein, dass sich eine Airline prinzipiell weigert eine Entschädigung zu zahlen, da der Zielflughafen gleichzeitig der Wohnort des Reisenden ist. Ich bin jedoch nicht der Meinung, dass eine solche Weigerung rechtens ist, da auch im Falle der Gepäckverspätung bei einem Rückflug wahrscheinlich ist, dass der Fluggast Dinge nachkaufen musste, welche dieser sofort brauchte. Solche Ersatzkäufe könnten somit gemäß Art. 19 MÜ geltend gemacht werden. Dem kann sich die Airline dann nur entziehen, wenn sie nachweist, dass sie und ihre Leute alle Maßnahmen getroffen haben, um einen Verspätungsschaden abzuwenden oder es nicht möglich war solche Maßnahmen abzuwenden.

c. Abwägung und Anspruchsgrundlage

Da dein Gepäck noch nicht wiedergefunden würde, muss es als verloren behandelt werden. Daher ist Art. 17 Abs. 2 MÜ als Anspruchsgrundlage zu wählen.

Art. 17 Tod und Körperverletzung von Reisenden - Beschädigung von Reisegepäck

„(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzten, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung  verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums  eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und  soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.“

Du hast dein Gepäck in Stuttgart am Gepäckschalter aufgegeben und somit der Obhut des Luftfrachtführers überstellt. Es ist somit anzunehmen, dass das Ereignis, welches zum Verlust des Gepäcks führte, zu einem Zeitpunkt geschah, zu welchem sich das Gepäck in der Obhut von AirChina befand. Mir ist auch nicht ersichtlich, wie sich AirChina exkulpieren könnte, da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verlust auf eine Eigenart deines Gepäcks oder einem ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Ich bin daher der Ansicht, dass die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 2 MÜ erfüllt sind und du somit einen Zahlungsanspruch gegen AirChina geltend machen kannst.

Fortsetzung folgt...

 

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Fortsetzung...

3. Haftungshöchstgrenze

Maßgebend für die Höhe der Erstattungszahlung ist Art. 22 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens. Die Haftungshöchstgrenze beträgt demnach 1000 Sonderentziehungsrechte. Aufgrund der Teuerungsrate in den letzten Jahren wurde diese Grenze auf 1131 Sonderentziehungsrechte erhöht. Dies führt zu einer Verbesserung der Position der Fluggäste. 1131 SZR entsprechen circa 1416 Euro.

Den aktuellen Umrechnungskurs findest du hier:

http://www.xe.com/de/currencyconverter/convert/?Amount=1131&From=XDR&To=EUR

Mithin kann ein Fluggast maximal 1416 Euro für einen Gepäckverlust erstattet bekommen. Dies gilt pro Fluggast und nicht pro Gepäckstück. Bei Familienreisen und Paaren kommt es nämlich häufiger vor, dass nicht jeder Fluggast seinen eigenen Koffer mitnimmt, sondern auch Reisegepäck miteinander vermischt wird.

EuGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. C-410/11 (einfach nachzulesen, wenn du bei Google folgendes eingibst: "reise-recht-wiki" EuGH C-410/11)

„In der Rechtssache Pedro Espada Sánchez gegen gegen Iberia Líneas Aéreas de España S.A hat der europäische Gerichtshof klargestellt, dass eine Airline in solchen Fällen nicht pro Gepäckstück, sondern pro Passagier haftet.“

Das bedeutet, dass jeder einzelne Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung für eine Gepäckverspätung oder einen Gepäckverlust hat, unabhängig davon, wie viele Gepäckstücke am Check-In aufgegeben worden sind. Folglich könnte jeder von euch maximal 1416 Euro von Germanwings fordern.

Hier noch ein Urteil, welches die Haftungshöchstgrenze näher erläutert.

EuGH, Urteil vom 06.05.2010, Az: C-63/09 (Das Urteil ist sehr interessant und behandelt einige Fragen aus den EU Fluggastrechten. Du kannst das Urteil im Internet nachlesen, einfach googlen "reise-recht-wiki.de EuGH C-63/09")

In diesem Urteil wird die rechtliche Problematik der Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens besprochen.

4. Form und Frist

Etwaige Ansprüche sind gegenüber des ausführenden Luftfahrtunternehmens form-und fristgerecht geltend zu machen. Eine Verlustanzeige muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, getätigt werden. Eine Verspätungsanzeige muss gemäß Art. 31, Abs. 2, S. 2 des Montrealer Übereinkommens innerhalb von 21 Tagen, nachdem der Fluggast das Gepäck bekommen hat beim Luftbeförderungsunternehmen eingehen. Die Anzeige muss zudem schriftlich erfolgen und begründet werden. Des Weiteren muss dargelegt werden, welche Anschaffungen aufgrund der Gepäckverspätung beziehungsweise wegen des Gepäckverlustes getätigt wurden. Rechnungen müssen dabei stets aufgehoben werden, da das Gericht andernfalls die Ausgaben nicht nachvollziehen kann.

5. Fazit

Wichtig ist also, dass du AirChina kontaktiert hast, da etwaige Ansprüche sonst verfristen könnten. Sollte das Gepäckstück weiterhin als verloren angesehen werden, sollte ein Anspruch auf Entschädigungszahlung gemäß Art. 17 Abs. 2 MÜ verlangt werden. Falls das Gepäckstück wieder auftauchen sollte, ist ein Anspruch gemäß Art. 19 MÜ geltend zu machen. Lass dich nicht verunsichern, davon, dass AirChina dir nur 700 USD anbietet, denn meines Erachtens und auch unter Berücksichtigung des Montrealer Abkommen hast du Anspruch auf den gesamten Wert. Reagiert AirChina nicht auf Ihre Forderungen kann auch der Gang zum Anwalt hilfreich sein. Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass dir ein Anspruch auf Entschädigungszahlung zusteht.

 

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