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Hallo liebes Forum,

 

Anfang letzten Jahres wollte ich mir und meiner Frau einen lang ersehnten Traum erfüllen, wir wollten nämlich Urlaub in Australien machen. Es sollte eine Tour durch das ganze Land werden, wo wir uns sämtliche Sehenswürdigkeiten anschauen wollten, und das sollte mit dem berühmten Opernhaus von Sidney beginnen, und die Reise dann westwärts über den ganzen Kontinent erfolgen Also buchte ich ein Hotel und die Flüge, am 11. April 2017 sollte unsere Reise starten. Der Flug war von Frankfurt nach Sidney geplant, mit einem Zwischenstopp in Singapur. Hier sollte der Flug von Singapore Airlines veranstaltet werden Die gesamte Anreise hätte 32 Stunden betragen, eine sehr lange Zeit, aber, wie man mir erzählte sei das wohl normal. Von Singapur nach Sydney war übrigens 

Ursprünglich sollte der Flug in Frankfurt 22:00 starten, und einen Tag später um 16:25 in Singapur landen. Als wir allerdings am Flughafen ankamen, wurde uns zu meinem Entsetzen mitgeteilt, dass dieser Flug ausfallen müsste, jedoch wurde uns umgehend ein Ersatzflug, von Lufthansa,  angeboten. Da wir schon lange von diesem Urlaub geträumt hatten, nahmen wir selbstverständlich den Ersatzflug an.

Der Flug wurde jedoch nicht von der ursprünglichen Airline angeboten, sondern von einer anderen. Diese startete theoretisch 21:45 in Frankfurt und landete 16:10 in Singapur. Wir haben uns natürlich ein klein wenig gefreut, denn so konnten wir früher starten und wären auch früher angekommen. Aber auch hier kam es anders als geplant. Kurz vor dem Boarding wurde uns erneut mitgeteilt, dass es zu einer Verzögerung kommen sollte. Der Start unseres Flugzeuges verspätete sich um SATTE 16 STUNDEN! Natürlich bin ich, so wie auch viele andere zum Schalter gelaufen, um den Grund für die Verspätung zu erfahren, und eventuell einen früheren Flug zu erwischen, doch vergebens. Die Angestellte am Schalter schien überfordert mit den anströmenden Massen zu sein, und konnte uns nicht erklären, warum der Flug so verspätet wird, es handelte sich wohl um irgendeine Art von technischen Problemen.

In Singapu angekommen, war es uns durch diese enorme Verspätung natürlich nicht möglich, den Anschlussflug von Singapur nach Sidney zu erwischen. Zwar wurde uns mitgeteilt, dass uns auch hier ein Ersatzflug angeboten wurde, welchen wir auch annahmen, wir kamen jedoch mit 23 (!) Stunden Verspätung in Sydney an, und verloren so einen ganzen Tag unseres Australienurlaubes.

 

hier habe ich schon einen ähnlichen Fall gefunden:

https://www.merkur.de/wirtschaft/bgh-prueft-entschaedigungspflicht-fuer-gestrichenen-flug-zr-8759166.html

Meine Frage lautet nun:

Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz wegen dem vergeudeten Urlaubstag?

Und gegen wen ist diese Forderung zu richten? Gegen die ursprüngliche Airline, oder gegen die Airline mit der wir letztendlich geflogen sind?

Ich dnke schonmal für eure Hilfe, und freue mich über zahlreiche hilfreiche Antworten.

Gefragt in Flugverspätung von
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Sie wollten von Frankfurt über Singapore nach Sydney mit Singapore Airlines fliegen. Der Flug von Frankfurt nach Singapur wurde jedoch annulliert und Sie wurden auf einen Flug mit Lufthansa gebucht, der aber ebenfalls eine Verspätung hatte. Nun fragen Sie nach Ihren Ansprüchen. 

1. Anspruch wegen der ursprünglichen Annullierung 

Ihr ursprünglicher Flug von Frankfurt nach Singapur wurde annulliert.

Bei Annullierungen oder Flugverspätungen kommen Ansprüche aus der Europäische Fluggastrechte Verordnung EG-VO 261/2004 in Betracht: 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az C-83/10 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Sie könnten also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen die Fluggesellschaft haben. Die Höhe Ihres Anspruchs ergibt sich aus Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechte Verordnung.

"Artikel 7 Ausgleichsanspruch. 

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlung in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen."

Sie haben also zunächst mal einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 600 EUR pro Fluggast.

3. Anspruch wegen Verspätung des neuen Fluges

Nun hatte jedoch leider auch der Flug, auf den Sie umgebucht wurden, eine Verspätung von 16 Stunden. 

Auch bei einer Verspätung von über 3 Stunden, also einer großen Verspätung, stehen dem Fluggast normalerweise Ansprüche aus Art. 7 VO Nr. 261/2004 zu. Nun stellt sich die Frage, ob Sie wegen beider Flüge eine Ausgleichszahlung erhalten. Dazu folgendes Urteil:

BGH, Urt. v. 10.10.2017, Az: X ZR 73/16 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: X ZR 73/16 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Die Ausgleichspflicht bei Annullierung besteht unabhängig von der Möglichkeit des Fluggastes gegen die Fluggesellschaft, die den Ersatzflug durchführt, Ausgleichsansprüche wegen Verspätung geltend zu machen.

Demnach haben Sie auch wegen dem verspäteten Ersatzfluges einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Dieser stellt sich dann gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen. Sie haben also auch einen Anspruch gegen Lufthansa auf Ausgleichszahlungen. 

Wegen der Komplexität des Falles könnte es aber sinnvoll sein, zusätzlich einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. 

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