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Hey,
ich werde versuchen, mich kurz zu halten!
Meine Frau und ich hatten über TUI eine Pauschalreise auf die Malediven für die Zeit vom 27.2.2016 - 13.3.2016 gebucht.
Um uns auch schon die Anreise zum Flughafen so angenehm wie möglich zu machen, haben wir direkt über TUI Zugtickets gebucht, die uns direkt zum Flughafen bringen sollten (sog. "Zug-zum-Flug"). ALs wir alle Reiseunterlagen erhalten hatten, sind darin noch einige Infos enthalten gewesen, wie zB., dass wir dafür selbst zu sorgen haben, dass wir rechtzeitig mit der Bahn am Flughafen ankommen (spätestens zwei Stunden vor der Check-In Schlusszeit) und eben dass der Reisegast selbst die Verantwortung dafür trägt!
Am Tag der Anreise ist unser Zug aufgrund eines technischen Defektes ausgefallen.
Anstatt den Flughafen Frankfurt am Main am 27.2. um 17:00 Uhr zu erreichen -unser Flieger sollte um 19:25 Uhr von Frankfurt a. M. (FRA) gen den Malediven starten-, erreichten wir diesen erst so gegen 20:15 / 20:30 Uhr! Aufgrund dessen verpassten wir natürlich den Flieger.
Wir haben deshalb neue Flugtickets holen müssen. Leider gab es erst am nächsten Tag, also am 28.2., den nächsten Flieger, der uns an die Malediven bringen sollte. Eine Rückreise war aufgrund der langen Strecke ausgeschlossen, weshalb wir uns dazu entschlossen hatten, am Flughafen zu übernachten, um bloß nicht den Flieger am nächsten Tag zu verpassen.
Für die Zugpanne, erhielten wir noch eine Art Entschädigung in Höhe von 20€ von der Deutschen Bahn. Am nächsten Tag hat dann alles gut geklappt und wir haben die Malediven dann ca 1 Tag später erreicht, als geplant.

Ich habe mich hier im Forum bezüglich dieser Problematik etwas erkundigt und ich habe gesehen, dass einige Fluggäste ihre gesamten, aufgewendeten Kosten von der jeweiligen Fluggesellschaft erstattet bekommen haben. Jedoch gab es auch welche, bei denen das nicht der Fall war, obwohl es sich meiner Meinung nach, um recht ähnliche Fälle gehandelt hat.
Das hat meine Frau und mich dann doch etwas verwirrt, weshalb wir uns gedacht haben, dass wir einfach selbst hier aktiv werden, indem wir euch unsere "Reise-Geschichte" schildern.
Bevor wir irgendwelche möglichen rechtliche Schritte einleiten, möchte ich einfach gerne in Erfahrung bringen, ob wir überhaupt in diesem Fall etwas verlangen können!
         a) Müssen wir uns an TUI oder an die Deutsche Bahn wenden?
         b) Können wir Erstattung: aa) der neuen Flugtickets iHv. ca 1600€,
                                                        bb) der Übernachtungskosten am Flughafen iHv. ca. 70€,
                                                        cc) der Verpflegungskosten vor Ort, ca 30€                                   verlangen?
         c) Wir haben einen ganzen Urlaubstag verloren. Stehen uns diesbezüglich irgendwelche Ansprüche zu?

Wir hoffen wirklich sehr, dass ihr mit der oben aufgeführten Geschichte, alle notwendigen Informationen habt, um uns -hoffentlich- weiterzuhelfen und unsere Fragen beantworten zu können.

Dankeschön!
Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt von
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Guten Tag, 

Sie haben eine Pauschalreise bei TUI gebucht, worin ein Zug zum Flug Ticket enthalten war. Es handelte sich dabei also um eine Eigenleistung von TUI. Als Sie mit dem Zug nach Frankfurt Main wollten, hatte dieser jedoch einen technischen Defekt, wodurch Sie Ihren Flug nicht mehr rechtzeitig erreicht haben und eine Nacht am Flughafen verbringen mussten. Am nächsten Tag sind Sie dann mit neugebuchten Tickets mit einem Tag Verspätung auf den Malediven angekommen. Da es sich bei Ihnen um eine Pauschalreise handelt, findet bei Ihnen das Reisevertragsrecht aus den §§651 a-m des BGB Anwendung.

a) Müssen wir uns an TUI wenden oder an die Deutsche Bahn?

Um diese Frage zu klären, möchte ich folgendes Urteil anführen:

LG Berlin, Urteil vom 30.11.2012, Az. 55 S 114/11 (bei Google zu finden unter: "55 S 114/11 reise-recht-wiki.de")

Hier hat das Gericht entschieden, dass wenn der Reiseveranstalter ein Flug zum Zug anbietet, er auch für eventuelle Verspätungen des Zuges haftet.

Durch den technischen Defekt kam es zu einer Verspätung Ihrer Zugfahrt, da Sie ja erst auf einen neuen Zug warten mussten. Ihr Ansprechpartner ist daher also in meinen Augen TUI und nicht die Deutsche Bahn. 

b) Können wir Erstattung für die Mehrkosten verlangen?

AG Hannover, Urteil vom 27.3.2017, Az. 419 C 8989/16 (bei Google einfach eingeben: " 419 C 8989/16 reise-recht-wiki.de")

Im vorliegenden Fall buchte der Kläger eine Pauschalreise inklusive eines Zug zum Flug Ticktes. Der Zug hatte allerdings aufgrund eines technischen Defekts erhebliche Verspätung. Dem Kläger entstanden dadurch die Kosten für neue Flugtickets, da sie ihren ursprünglichen Flug verpassten, Kosten für die Übernachtung am Flughafen, sowie Verpflegungskosten. Der Kläger verlangt nun die Erstattung der Mehrkosten sowie Schadensersatz gemäß §651 f Absatz 2 BGB wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das Gericht hat dem Kläger die Erstattung der Mehrkosten (abzüglich der erhaltenen 20€ Entschädigung von der Deutschen Bahn), sowie die Rückzahlung des Reisepreises für den verlorenen Reisetag. Er erhielt jedoch keinen Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gemäß §651 f Absatz 2 BGB, da laut Gericht auf die gesamte Reisezeit und nicht auf jeden einzelnen Tag abzustellen war.

Aufgrund dieses Urteils denke ich, dass auch Sie sowohl die Kosten für die neunen Flugtickets, die Übernachtungskosten sowie die Verpflegungskosten erstattet bekommen sollten. Aber ich denke das auch Ihnen dann die 20€ Entschädigung der Deutschen Bahn, die Sie ja auch erhalten haben, abgezogen werden. Zudem haben Sie meiner Meinung nach auch hohe Chancen den Reisepreis für den verlorenen Urlaubstag zurückzubekommen.

c) Wir haben einen ganzen Urlaubstag verloren. Stehen uns diesbezüglich irgendwelche Ansprüche zu?

Hier möchte ich nocheinmal auf das eben genannte Urteil verweisen. Dem Kläger wurde kein Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gemäß §651 f Absatz 2 BGB zugesprochen, da in den Augen des Gerichts ,wie schon bereits erwähnt, auf die gesamte Reisezeit und nicht auf jeden einzelnen Tag abzustellen sei, sodass die durch die Verspätete Anreise gegebene Beeinträchtigung nicht derart gravierend war, dass Schadensersatz aus diesem Paragraphen beansprucht werden kann.

Deswegen denke ich das auch Sie lediglich die Reisekosten für den verlorenen Reisetag zurückerhalten können und nicht zusätzlich noch einen Schadensersatz gemäß §651 f Absatz 2 BGB.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinem Beitrag helfen und wünsche Ihnen noch eine schöne Woche :)

 

 

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Sie haben eine Pauschalreise inklusive eines Zug-zum-Flug-Tickets gebucht. Aufrgrund eines technischen Defekts haben Sie jedoch leider Ihren Flug verpasst und fragen sich nun, wer für die Mehrkosten aufkommen muss, da der Reiseveranstalter Ihnen ja das Zugticket zur Verfügung gestellt hat. 

Diese Thematik ist jedoch nicht ganz unumstritten. Zur Orientierung habe ich Ihnen ein paar Urteile aufgezeigt: 

Folgende bejahen einen Entschädigungsanspruch:

AG Hannover, Urt. v. 03.08.2016, Az: 436 C 1486/16 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 436 C 1486/16 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Versendet ein Reiseveranstalter Tickets in denen das Rail & Fly mitgebucht wurde, so ist er auch für eine Verspätung und deren Folgen haftbar.

Ein Reisegast nimmt einen Reiseveranstalter, die TUI Deutschland auf Zahlung einer Entschädigung in Anspruch. Der Kläger buchte bei der Beklagten eine Reise inklusive Rail & Fly Ticket. Der Zug zum Flughafen hatte Verspätung, wodurch der Kläger seinen Flug nicht rechtzeitig erreichen konnte.

Der Kläger musste einen anderen Flug buchen und kam mit einer 7 stündigen Verspätung am Urlaubsziel an. Die Beklagte ist der Meinung, dass sie für das zu spät kommen des Zubringerzuges nicht haftet, da es sich um eine Fremdleistung handelt.

Das Gericht entschied, dass die TUI Deutschland für die Mehrkosten aufkommen muss. Die Beklagte verkaufe dieses Ticket ohne extra Gebühr und wirbt auch damit, daher sei sie dafür auch haftbar.

LG Frankfurt, Urt. v. 17.12.2009, Az: 2-24 S 109/09 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 2-24 S 109/09 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Reiseveranstalter haftet bei Ausgabe von Rail & Fly-Ticket für Zugverspätung.

Ein Ehepaar bucht bei einem Reiseveranstalter eine Flugpauschalreise. Sie erhielten ein Rail & Fly-Ticket, das ihnen eine kostenlose Zugfahrt zum Flughafen ermöglichte. Weil der Zug große Verspätung hatte, kamen die Kläger nicht wie geplant 2 Stunden, sondern 45 Minuten vor Abflug an. Das Personal verweigerte ihnen daraufhin den Zugang zum Flugzeug.
Die Kläger verlangen von dem Beklagten nun die Rückzahlung des Reisepreises sowie eine Schadensersatzzahlung wegen vertaner Urlaubszeit.

Das Landgericht Frankfurt hat der Klage stattgegeben. Das Unternehmen müsse sich die Verspätung der Bahn und die Weigerung der Flugbeförderung zurechnen lassen. Zudem sei die Reise durch die Unmöglichkeit des Antritts mangelhaft.

LG Frankfurt, Urt. v. 31.01.2008, Az: 2-24 S 232/07 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "AAz: 2-24 S 232/07 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Eine Fluggesellschaft haftet bei Zugerspätung mit einem Rail&Fly Ticket, wenn keine zeitnahe Alternativlösung gefunden werden kann.

Ein Fluggast nimmt eine Fluggesellschaft auf Schadensersatz und Rückzahlung des Reisepreises in Anspruch, da der Hinflug aufgrund von einer Zugverspätung nicht erreicht werden konnte und erst 3 Tage später möglich war.
Das Gericht entschied, dass der Kläger nach Kündigung des Reisevertrages gem. §651e Abs.1 BGB einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises hat.

LG Hannover, Urt. v. 27.03.2017, Az: 1 S 54/16 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 1 S 54/16 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Bei Eigenleistungen des Pauschalreiseveranstalters, trifft ihn die vertragliche Haftung für Reisemängel

Ein Fluggast nimmt ein Luftfahrtunternehmen in Anspruch auf Schadensersatz für die Kosten eines Ersatzflugs aufgrund einer Zugerspätung bei einer Zug-zum-Flug Fahrt.

Das Gericht entschied, dass die Berufung des Beklagten abgewiesen wird und der Fluggast Anspruch auf den Schadensersatz hat.

Der BGH hat jedoch in einem Urteil aus dem Jahre 2010 anders entschieden und einen Anspruch verneint:

BGH, Urt. v. 28.10.2010, Az: Xa ZR 46/10 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: Xa ZR 46/10 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Wird eine Reiseleistung eines Dritten bei der Buchung einer Reise mit angeboten und gebucht, so hat dieser Dritte auch die Kosten zur Erfüllung seiner Reiseleistung zu tragen.

Die Klägerin bucht bei einem privaten Reiseveranstalter eine Flugreise mit Anreise mit dem Zug zum Abflughafen. Durch eine Verspätung der Deutschen Bahn konnte der geplante Abflug nicht erreicht werden und ein neuer Flughafen wurde vom Reiseveranstalter vorgeschlagen. Diesen Vorschlag nahm die Klägerin auch in Anspruch und fordert nun die dadurch entstandennen Mehrkosten zurück, die der Veranstalter von ihrem Konto abgebucht hat

Der Bundesgerichtshof wies die Berufung der Beklagten ab. 

Wie Sie sehen, ist es also nicht ganz eindeutig und es muss einzelfallabhängig entschieden werden. Sie sollten sich zunächst noch einmal an den Reiseveranstalter wenden und die Erstattung Ihrer Mehrkosten fordern. Im Streitfall müsste jedoch ein Gericht entscheiden.

Um genauere Informationen bezüglich Ihrer Ansprüche zu bekommen, könnte es daher hilfreich sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu finden. 

Um einen passenden Reiseanwalt zu finden, gucken Sie doch mal in folgenden Beitrag: 

Ist ein Fachanwalt für Flugrecht teurer als ein normaler Rechtsanwalt?

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