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Ich benötige bitte eure Hilfe.
Ich habe über ein Reisebüro (ich werde es nachfolgend sicherheitshalber einfach als "X" bezeichnen) eine Pauschalreise für mich gebucht.
Leider war ich im Endeffekt nicht wirklich zufrieden, wie das alles so verlaufen ist und bin eher ganz schön enttäuscht. Es ist vor allem deshalb so ärgerlich, weil das Geld für Nichts verschwendet wurde. Deshalb möchte ich gerne nun eine gewisse Entschädigung verlangen.
Nun habe ich mich hierbei direkt an das Reisebüro gewandt und von ihr eine Entschädigung verlangt!
Diese sah bzw. sieht sich nicht verantwortlich und meinte zu mir, dass das Reisebüro nicht mein rechtmäßiger Vertragspartner sei, sondern diese lediglich als Vermittlerin agierte.
Das hat mich verwirrt.

Bevor ich mich nun an den Reiseveranstalter wende und mich ggf. dort blamiere, wollte ich mich erstmal erkundigen, ob es tatsächlich so viel SInn hat, sich an sie zu wenden.

Ich liste euch jetzt einfach auf, was alles in meinen Reiseunterlagen bzw. Buchungsunterlagen geschrieben steht:
Ich habe über die Internetseite meines Reisebüros die Pauschalreise gebucht. Ich habe alles ausgefüllt, bestätigt und das Geld an das Reisebüro auch überwiesen -so, wie es eben auf der Seite angegeben war.
Auf der Reiseanmeldung stand mein Reisedatum, mein Reiseziel, die gebuchten Leistungen und Verpflegungen und Name des Veranstalters. Zum Schluss wurde ich gebeten, "diese Anmeldung per E-Mail an Reisebüro X...oder per Post zu versenden". Ein Logo oder Ähnliches war nicht aufgelistet.
Nach meiner erfolgten Anmeldung erhielt ich wenig später die Nachricht, dass ich mich erfolgreich zur Reise angemeldet habe und in den Unterlagen war noch ein Pauschalpreis für "2 Wochen-Flug mit Y" ausgewiesen.
In dem mehrseitigen Reiseverlauf ist folgendes aufgeführt :
                                              - umfasst den Zeitraum der 14-tägigen Reise
                                              - detaillierte Beschreibung meiner Reise (allerdings ohne irgendwelche Verweise,wer
                                                dabei was genau übernimmt)
                                              - nirgends war die Rede von irgendeinem Reiseveranstalter
                                              - auch erhielt ich keine Reisebestätigung oder einen Sicherungsschein vom
                                                Reiseveranstalter  (Frage: Ist denn der Reiseveranstalter überhaupt dazu
                               verpflichtet?
)

Zusammengefasst kann ich sagen, dass in den gesamten Unterlagen nirgendwo die Rede davon war, dass es sich bei dem Reisebüro nur um den Vermittler handelt und dass mein eigentlicher Vertragspartner der Reiseveranstalter sei. In der Anmeldung wird lediglich auf die AGB des Veranstalters hingewiesen, aber das habe ich auch eher als Randbemerkung wahr genommen.


Wer ist denn nun in diesem Fall mein "Reiseveranstalter"  ? Das Reisebüro oder doch der Veranstalter, der jedoch nur flüchtig in den Reiseunterlagen vom Reisebüro erwähnt wird?
Kann denn ein Reisebüro überhaupt auch gleichzeitig Reiseveranstalter sein?

Gefragt in Rechtsberatung von
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2 Antworten

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Guten Tag,

tatsächlich ist es so, das Reisebüros nur eine Vermittlerfunktion besitzen. Sie bieten lediglich Produkte eines Reiseveranstalters an. Der Reisevertrag wird daher also immer zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden geschlossen. Bei Problemen mit der Reise muss man sich somit auch immer an den Reiseveranstalter wenden und nicht an das Reisebüro. Ein Reisebüro kann meines Wissens auch gar nicht als Reiseveranstalter auftreten, da es bereits fertiggestellte Reisen an den Reisenden weiterleitet und keine selbstzusammengestellten.

Du schreibst, dass während deiner Anmeldung auf die AGB´s eines Reiseveranstalters hingewiesen wurde, sodass meiner Meinung nach davon ausgegangen werden kann, das auch in diesem Fall dein Reiseveranstalter derjenige ist, auf dessen AGB´s du hingewiesen wirst. Damit solltest du dich auch nicht blamieren, wenn du dich jetzt nochmal an diesen meldest, denn immerhin ist es dein Recht im Fall einer mangelhaften Reise auf Entschädigung zu pochen.

Weiterhin fragst du dich, ob der Reiseveranstalter dazu verpflichtet ist, dir eine Reisebestätigung sowie einen Sicherungsschein zukommen zu lassen.

Heutzutage verlangt eigentlich jeder Reiseveranstalter eine Anzahlung, damit er sicher gehen kann, das die Reise auch tatsächlich bezahlt wird. Der restliche Reisepreis darf erst dann verlangt werden, wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden einen Sicherungsschein übergibt. Dieser ist in der Regel eine Bestätigung einer Versicherung oder eines Fonds, dass im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters der Reisende eine Rückerstattung des gezahlten Reisepreises oder eine Rückerstattung der Kosten für die Rückreise erhält.

Insoweit wäre der Reiseveranstalter also verpflichtet gewesen, dir einen Sicherungsschein zu überreichen. Auch eine Reisebestätigung hätte er dir meiner Meinung nach überreichen sollen oder wenigstens durch das Reisebüro zukommen lassen sollen.
Beantwortet von (7,140 Punkte)
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Sie haben über ein Reisebüro eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht. Nun stellt sich die Frage, ob das Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, als Reiseveranstalter oder aber nur als Reisevermittler aufgetreten ist. Ob also auch ein Vertrag mit dem Reisebüro oder nur dem Reiseveranstalter zustande gekommen ist.

Im Regelfall wird der Reiseveranstalter ihr Vertragspartner und damit auch Ihr Ansprechpartner sein. Reiseveranstalter ist der, der unter seinem Namen mehrere Reiseleistungen zu einem Reisepaket bündelt.

Die Aufgabe des Reisebüros ist es in den meisten Fällen, nur die Verträge zu vermitteln. Deshalb kommt allein durch die Buchung der Reise im Reisebüro noch kein bindender Vertrag zustande. Erst, wenn der Veranstalter die Buchung bestätigt, hat er den Vertrag angenommen. Deshalb entstehen auch Ansprüche, wie Reisepreisminderungen, Schadensersatz und ähnliches in der Regel nur, wenn diese Bestätigung stattgefunden hat.

Ein Reisebüro übernimmt also in der Regel typischerweise lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers von Reiseleistungen. Allein aus dem Angebot mehrerer zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmter Reiseleistungen auf Wunsch des Kunden kann nicht geschlossen werden, dass das Reisebüro dem Kunden gegenüber wie ein Reiseveranstalter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Reiseleistungen übernimmt.

Damit stimmt es tatsächlich, dass mögliche Ansprüche nur gegen den Reiseveranstalter zu richten sind.

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