Guten Tag,
tatsächlich ist es so, das Reisebüros nur eine Vermittlerfunktion besitzen. Sie bieten lediglich Produkte eines Reiseveranstalters an. Der Reisevertrag wird daher also immer zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden geschlossen. Bei Problemen mit der Reise muss man sich somit auch immer an den Reiseveranstalter wenden und nicht an das Reisebüro. Ein Reisebüro kann meines Wissens auch gar nicht als Reiseveranstalter auftreten, da es bereits fertiggestellte Reisen an den Reisenden weiterleitet und keine selbstzusammengestellten.
Du schreibst, dass während deiner Anmeldung auf die AGB´s eines Reiseveranstalters hingewiesen wurde, sodass meiner Meinung nach davon ausgegangen werden kann, das auch in diesem Fall dein Reiseveranstalter derjenige ist, auf dessen AGB´s du hingewiesen wirst. Damit solltest du dich auch nicht blamieren, wenn du dich jetzt nochmal an diesen meldest, denn immerhin ist es dein Recht im Fall einer mangelhaften Reise auf Entschädigung zu pochen.
Weiterhin fragst du dich, ob der Reiseveranstalter dazu verpflichtet ist, dir eine Reisebestätigung sowie einen Sicherungsschein zukommen zu lassen.
Heutzutage verlangt eigentlich jeder Reiseveranstalter eine Anzahlung, damit er sicher gehen kann, das die Reise auch tatsächlich bezahlt wird. Der restliche Reisepreis darf erst dann verlangt werden, wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden einen Sicherungsschein übergibt. Dieser ist in der Regel eine Bestätigung einer Versicherung oder eines Fonds, dass im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters der Reisende eine Rückerstattung des gezahlten Reisepreises oder eine Rückerstattung der Kosten für die Rückreise erhält.
Insoweit wäre der Reiseveranstalter also verpflichtet gewesen, dir einen Sicherungsschein zu überreichen. Auch eine Reisebestätigung hätte er dir meiner Meinung nach überreichen sollen oder wenigstens durch das Reisebüro zukommen lassen sollen.