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Guten Morgen ihr Lieben,
uns -meinem Mann, unserem Kind und mir- ist folgendes passiert:

wir haben Ende 2013 eine Reise nach Neuseeland (Christchurch) gemacht. Da wir wirklich ein äußerst anstrengendes und hartes Jahr 2013 hatten und wir uns auch keinen Sommerurlaub gegönnt haben, weil es zeitlich nicht gepasst hat, hatten wir uns deshalb fest vorgenommen, wenigstens die Weihnachtsferien auszunutzen und etwas schönes zu machen. Wir wollten deshalb die Weihnachtstage und Silvester in Neuseeland erleben, weil es vor allem auch mein langer Wunsch war, Neuseeland zu bereisen.
Dafür buchten wir über ein Reisebüro den Flug:
 FRA -> AUH -> SYD -> CHC (Christchurch in Neuseeland), ca.10.500 €, 21.12.-09.01.2014
Wenn alles planmäßig verlaufen wäre, hätten wir Christchurch am 21.12. um 07:15 erreichen sollen. Letztendlich sind wir erst richtig am 22.12. dort angekommen.
Davor ist jede Menge Chaos passiert.

Der Flug von Frankfurt nach Abu Dhabi verlief planmäßig. Der Flug von Abu Dhabi nach Sydney hingegen verlief nicht planmäßig. Eigentlich hätte es um 10:45 nach Sydney gehen sollen. Leider gab es eine mehrstündige Verspätung, weshalb wir erst um 14:35 in Abu Dhabi Richtung Sydney starteten. Dort landeten wir dann schließlich am 21.12. um 12:30.
Das hatte erhebliche Folgen für den weiteren Flug nach Neuseeland...

Wir verpassten unseren Anschlussflug von Sydney nach Christchurch. Hinzu kam noch, dass unser Gepäck anscheinend durchgecheckt worden ist und wir damit auch noch ohne Gepäck dastanden. Positiv war, dass wir vor Ort einen Verzehrgutschein erhielten, weshalb wir nicht verhungerten ;).
Gute 2 Std. später sollte es weitergehen. Jedoch nicht wie ursprünglich geplant nach Christchurch, sondern nach Auckland. Dies war doppelt ärgerlich;
A. die Entfernung zwischen Auckland und Christchurch beträgt
über 1.000km und
B. hatten wir ab dem 21.12. einen Campingwagen gemietet, jedoch in Christchurch und nicht in Auckland.
Als wir endlich Auckland erreichten, waren wir gezwungen, eine Nacht dort im Hotel zu verbringen, weil unser Flug nach Christchurch erst am nächsten Morgen um 6:50 losging.
Als wenn das alles nicht schon stressig und ärgerlich genug gewesen wäre, war unser Gepäck immer noch verschwunden. Damit mussten wir ohne Klamotten etc. im Hotel übernachten. Dort wurde uns zwar so eine Art NotfallSet bereitgestellt, wo sich Zahnbürsten u.Ä. drinnen befanden, aber dennoch konnte das unseren Ärger nicht wet machen! Am nächsten Tag (22.12.) kamen wir dann irgendwann Mittags in Christchurch an und konnten zu unserem Campingwagen.
Davor erkundigten wir uns, was denn mit unseren Gepäck nun passiert ist und wann wir es endlich erhalten würden. Leider waren vor Ort alle ratlos und konnten uns nicht Bescheid geben, wann und wo es zu dem Zeitpunkt war.
Am nächsten Tag (23.12.) wurde uns gegen ein Entgelt in Höhe von 300 NZ Dollar, Kleidung und sonstige Notkäufe, bereit gestellt. Wir kauften uns davon natürlich entsprechend einige Kleidungsstücke.
Erst am späten Abend erfuhren wir, dass unser Gepäck mit Virgin Airlines (was auch immer es dort zu suchen hatte) zu uns nach Christchurch verschickt werden würde.
Unser Gepäck erhielten wir erst am 25.12. und damit ganze 4 Tage später!!!
Nachdem das Alles vorbei war und wir endlich all unsere Sachen erhielten, konnten wir erst ab dem 26.12. erst so richtig unseren Urlaub genießen!!!

Nun möchten wir wissen, wie die ganze Sache rechtlich zu beurteilen ist und welche Kosten wir alles erstattet verlangen können?!!!
Wir haben uns natürlich hierzu bereits gedanken gemacht und stichpunktartig folgendes aufgeschrieben:
1. wir hätten gerne eine Reisepreisminderung für 4 vertane Reisetage
2. Erstattung von Kosten für die Kleidung etc. (ca. 460 €)
3. Entschädigung für geschädigten Urlaub, weil wir durch die 4 Tage gewisse Standorte/Sehenswürdigkeiten nicht
    mehr erleben konnten, weil die Zeit nicht mehr ausgereicht hat
4. Handykostenrechnung iHv. 40€, weil wir vergeblich versuchten uns nach dem Standort unseres Gepäcks zu
    infomieren
5. Kosten für Fahrten mit unserem Campingwagen (ca. 35€ ).


Da der Ursprung dieser Problematik allein in der Verspätung des Zubringerfluges von Abu Dhabi nach Sydney lag, dachten wir, dass hierfür allein die Airline Etihad Airways verantwortlich ist. 

Wie ist denn nun die rechtliche Lage hier ? Welche Ansprüche haben wir gegen Etihad Airways? Hat es Auswirkungen, weil es keine EU Fluggesellschaft ist bzw. die Probleme außerhalb eines EU-Landes passiert sind ?

Danke!
Liebe Grüße, Familie Heßler

 

Gefragt in Flugverspätung von
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1 Antwort

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Ihr wolltet über Weihnachten und Silvester nach Neuseeland reisen, um dort die Feiertage zu verbringen. Dafür habt ihr eure Reise vom 21.12-09.01. 2014 gebucht. Dies kostete 10.500 Euro.

Ihr seid jedoch erst einen tag später in Christchurch angekommen. 

Euer Flug von Abu Dhabi nach Sydney hatte eine so erhebliche Verspätung, dass ihr euren Anschlussflug nach Christchurch verpasst habt. zudem wurde euer Gepäck nicht mit durchgecheckt. Der Ersatzflug führte euch zudem nicht nach Christchurch, sondern nach Auckland. 

Nun fragt ihr euch, ob euch eine Entschädigung zusteht. 

1. Minderung

Wenn ihr eine Pauschalreise gebucht habt, richten sich eure Ansprüche auch nach dem Reiserecht, und den §§ 651 a ff BGB. 

Das Reisevertragsrecht räumt den Reisenden verschiedene Ansprüche ein, sollte ein Reisemangel im Sinne des §651 i Absatz 1 BGB vorliegen.

Ein solcher ist immer dann gegeben, wenn der Reiseveranstalter die Reise nicht mit den zugesicherten Eigenschaften erbringt und sie mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Da ihr nicht dort gelandet seid, wo ihr es geplant habt, und euer Gepäck nicht kam, und ihr den Campingwagen nicht nutzen konntet, liegt ein Reisemangel vor. Jedoch ist § 651 j BGB zu beachten:

Die in § 651i Absatz 3 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

Da eure Reise den Jahreswechsel 2013/2014 betraf, sind diese Ansprüche leider verjährt.

 2. Gepäckverspätung

bei verpätet zugestelltem Gepäck richtet sich Ihr Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ), genauer nach Art 19 MÜ. Der MÜ findet seine Anwendung nur innerhalb bzw. zwischen den Staaten die es unterzeichnet haben z.B die EU, die USA. Liegt eine Gepäckverspätung, verschuldet durch den jeweiligen Luftfrachführer vor und hat der Passagier dadurch Schaden erlitten den er auch geltend gemacht hat, kann er einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 19 MÜ erlangen.

Die Ansprüche des Reisenden bestehen lediglich innerhalb der Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Reiseende und gilt für 2 Jahre. Um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, müssen diese innerhalb der Verjährungsfrist form- und fristgerecht geltend gemacht werden.

Auch in diesem Fall sind eure Ansprüche leider verjährt.

3. Weitere Ansprüche

Ansprüche, die ihr aus der Fluggastrechteverordnung hättet ableiten können, sind leider ebenfalls verjährt.

Ansprüche auf Ausgleichszahlungen wegen Umbuchung, erheblicher FlugverspätungAnnullierung oder Nichtbeförderung verjähren, unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des deutschen Sachrecht, nach einer dreijährigen Regelfrist und nicht nach einer verkürzten Frist von zwei Jahren aus 651 g BGB.

So der Urteil vom 10. Dezember 2009, Az. Xa ZR 61/09

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