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Hallo ihr lieben alle,

vor 2 Wochen wollten mein Mann und ich von Salzburg nach Miami fliegen. Dafür gaben wir auf einer Internetplattform den Start- und Ankunftsort ein. Wir buchten die billigste Reise, bestehend aus 3 Flügen. Starten sollten wir in Salzburg. In Wien und New York sollten wir dann jeweils umsteigen.

Der Flug von Salzburg nach Wien verlief reibungslos. Erst in Wien ging das Drama los. Geplant war ein Abflug um 10:15 Uhr mit Austrian Airlines Flugnummer OS89, die geplante Ladung in New York um 13:45 Uhr. Der Sicherheitscheck wurde von 9:35-9:55 Uhr geschlossen, weshalb wir eine Abflugverspätung von 20 Minuten hatten. Wir fragten am Flughafen, warum der Sicherheitscheck geschlossen wurde. Uns wurde mitgeteilt, dass ein gerade angekommenes Flugzeug der Grund dafür war. Genervt machten wir uns nach 20 Minuten endlich auf dem Weg ins Flugzeug. Ich sah schwarz, dass wir den Anschlussflug erreichen würden. Eigentlich hatten wir eine Umsteigezeit von 1 Stunde 45 Minuten. Die schrumpfte dann aber um 20 Minuten. Wir waren sehr nervös und unruhig!

In New York angekommen trat unsere Befürchtung ein! Die Umsteigezeit war zu knapp! Wir rannten zum Sicherheitspersonal und fragten nach einem Direkttransfer zum Anschlussflug, bekamen allerdings nur zu hören, dass sie das nicht dürften, aufgrund der Sicherheitskontrollen. Also mussten wir uns beim Auschecken des Gepäcks in eine ewig lange Schlange stellen. Wir wurden immer nervöser. An jeder Schlange fragten wir, ob wir nicht vor durften. Aber zwecklos. Jeder wollte seinen Flug erwischen, weshalb wir nirgends vorgelassen wurden und wir waren gezwungen hinten an zu stehen. Es dauerte EWIG bis wir durch die Pass- und Visumkontrolle waren. Wir blickten immer wieder panisch auf die Uhren und die Zeit rannte nur so dahin. Das Einchecken des Gepäcks und die anschließenden Sicherheitskontrollen nahmen extrem viel Zeit in Anspruch! Wir rannten zum Boarding, in der Hoffnung den Flug noch zu erwischen. Dort angekommen hieß es allerdings „Boarding geschlossen“!! Völlig verschwitzt und mit den Nerven am Ende fragten wir, ob es nicht einen Bus oder irgendeine andere Möglichkeit gibt doch noch zum Flugzeug zu gelangen. Aber wir bekamen ein strenges und „No“ zu hören.

Also rannten wir an den Schalter zurück, wo uns eine Ersatzbeförderung angeboten wurde. Mit dieser kamen wir um 0:16 Uhr in Miami an…Man stelle sich nur mal vor, dass wir in der größten Sommerhitze, ohne Unterstützung des Bodenpersonals alleine gelassen mit der ganzen Wut und Enttäuschung 5 Stunden 42 Minuten später in Miami landeten…

Hier meine Fragen:

  • Haben wir Anspruch auf Ausgleichzahlung wegen der Flugverspätung?
  • Wenn ja, wie hoch?
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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1 Antwort

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Sollte sich ein Teilflug verspäten, sodass man einen anderen Teilflug nicht mehr erreichen kann, so können den betroffenen Fluggästen Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. Einzige Bedingung dabei ist, das die Ankunftsverspätung am letzten Zielort mindestens 3 Stunden betragen muss. So urteilte das Amtsgericht in Düsseldorf am 25.2.2011.

Sie geben an, das Sie mit einer Verspätung von 5 Stunden und 42 Minuten in Miami, Ihrem letzten Zielort, angekommen sind, sodass aufgrund des eben genannten Urteils, Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung meiner Meinung nach entstehen können. 

Es könnten für Sie meiner Auffassung nach Ansprüche aus den Artikeln 7 und 9 entstehen. 

Artikel 9

1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:

a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,

b) Hotelunterbringung, falls

- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder 

- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,

c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges) 

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie während Ihrer Wartezeit in New York keine Verpflegung seitens der Airline erhielten. Sollten Sie deswegen Verpflegung auf eigene Kosten erworben haben, so könnten Sie versuchen diese von der Airline erstattet zu bekommen. 

Artikel 7

1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlung in folgender Höhe:

a) 250€ bei allen Flügen über eine  Entfernung von 1500km oder weniger, 

b) 400€ bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km,

c) 600€ bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen. 

Bei der Bemessung der Höhe der Ausgleichszahlung ist auf die unmittelbare Entfernung zwischen Ausgangsflughafen und dem letzten Zielort entscheidend. (vgl. LG Landshut, Urteil vom 16.12.2015, Az. 13 S 2291/15).

In Ihrem Fall bedeutet das, dass die Entfernung zwischen Salzburg und Miami entscheidend ist.Diese beträgt mehr als 3500km. Somit würde Ihnen meiner Meinung nach eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600€ pro Person gemäß Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. 

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