3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Die Welt ist ein Dorf!wink

Ich bin selber Fluggast, des hier beschriebenen Fluges gewesen!

Ich habe mit einem Kumpel abgesprochen, dass ich extra zu ihm nach Wien anreise, damit wir gemeinsam von dort aus den Trip nach Tallinn (Hauptstadt von Estland) machen können.

Die ganze Geschichte, wieso wir letztendlich zu spät in Tallinn angekommen sind, erspare ich allen an dieser Stelle, da das alles schon ziemlich zutreffend in der Hauptfrage geschildert worden ist.
 
Ich habe hier gelesen, dass es wohl auch eine Norm gibt, wonach man auch entsprechende Ansprüche aufgrund der Distanz der Flugorte geltend machen kann. Nur habe ich diese als Laie nicht wirklich verstanden, weshalb ich hier nun nochmal nachfragen möchte.

Wie schaut denn die Anwendung dieser Norm (wenn ich das soweit richtig verstanden habe, dann müsste es Art. 7 sein) in meinem Fall konkret aus?
Steht mir danach ein Ausgleichsanspruch zu? Wie erfolgt die Berechnung der Flugstrecke?


Was mir auch nicht ganz klar geworden ist, gegen wen ich einen möglichen Anspruch überhaupt hätte!
Denn Fakt ist ja, dass wir von Wien bis nach Kopenhagen mit einem Fluggerät von der Fluggesellschaft der Austrian Airlines geflogen sind.
Und von Kopenhagen bis nach Tallinn ging es ja weiter mit einer anderen Fluggesellschaft, nämlich der Fluggesellschaft der SAS Scandinavian Airlines.
Irgendwie ist mir nicht ganz klar, wie die beiden Fluggesellschaften zueinander stehen und ob das irgendwelche Bedeutung für meine womöglichen Ansprüche hat ?

Fragen über Fragen :D !

Gefragt in Flugverspätung von
Bearbeitet
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Lieber Fragesteller,

ihnen geht es also wie dem Fragesteller in der Ausgangsfrage. Sie wollten einen Flug von Wien über Kopenhagen nach Talinn fliegen. Der Flug von Wien nach Kopenhagen, den Austrian Air ausführen sollte, wurde jedoch annulliert, weshalb Sie mit einer Verspätung von 4 Stunden an Ihrem Zielflughafen angekommen sind. Tallinn ist eine wirklich wunderschöne Stadt und ich reise auch sehr gerne mal für ein Wochenende dahin, die Stadt hat einfach wirklich viel Charme.

Wie gesagt, der Flug von Wien nach Kopenhagen wurde annulliert. Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung

Sie haben richtig erkannt, dass sich ein Ausgleichsanspruch nach der EU-VO Nr. 261/2004 richtet, und dort zutreffend nach Artikel 7.

Für die genaue Höhe muss danach differenziert werden, wie hoch die Entfernung ist, die zwischen dem Lande- und Startort liegt. Dies wird nach der Großkreismethode berechnet und nach der Verordnung wie folgt gestaffelt:

a)    Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger > 250€

b)   Bei einer Verspätung von 3 Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km > 300 €

c)    Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen > 600 €

 

Von diesem Anspruch auf Ausgleichsleistung kann sich die Fluggesellschaft ( hier Austrian Air, weil sie den Flug zwischen Wien und Kopenhagen durchfüren sollte, befreien, wenn sich die Fluggesellschaft beispielsweise auf außergewöhnliche Umstände beruft. Die Fluggesellschaft sagte Ihren Flug aufgrund des Schneechaos ab. Es waren also widrige Wetterbedingungen Grund für die Annulierung.

Für die aufgeführten Urteile verweise ich auf den Ausgangsfall: http://flugrechte.eu/10969/entsch%C3%A4digung-versp%C3%A4tete-verschoben-unternehmen-ausgef%C3%BChrt?show=11243#a11243.

Es existieren bezüglich schlechten Wetterverhältnissen als außergewöhnliche Umstände eine viele Urteilen. Daher ist es möglich, eindeutig zu sagen, ob in Ihrem Fall ein außergewöhnlicher Umstand anzunehmen ist oder nicht.

Je nachdem, ob ein außergewöhnlicher Umstand Grund für die Verspätung war, haben Sie also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Art. 7 VO Nr. 261/2004. Da die Entfernung zwischen Wien und Kopenhagen knapp 1000 Kilometer beträgt, denke ich, dass ein Anspruch in Höhe von 250 Euro pro Person berechtigt ist. 

Beantwortet von (2,590 Punkte)
0 Punkte
...