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Anfang des letzten Jahres bin ich mit meinem Ehemann von Wien nach Washington geflogen, weil wir es endlich geschafft hatten, uns einen lange gehegten Traum zu erfüllen, wir wollten eine Rundreise durch die Vereinigten Staaten von Amerika machen.

Eigentlich sollte der Flug mit der Flugnummer OS 93 um 10:30 starten, unsere Fluggesellschaft war die Austrian Airline.

Als wir frühs am Flughafen ankamen, mussten wir zu unserem Leidwesen feststellen, dass unser Flug annulliert wurde!!

Als wir uns am Schalter der Airline genauer erkundigen wollten, wurde uns, neben einer sehr spärlichen Auskunft, auch ein Flyer mit unseren Flugrechten in die hand gedrückt. Wir erhielten später jeder eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro.

Als wir endlich erneut jemanden am Schalter erreichen konnten, wiesen wir daraufhin, wie wichtig es uns war nach Washington zu kommen, da dort auch der Mietwagen auf uns wartet, und wir eigentlich einen streng durchgeplanten Ablauf vor uns hatten.

 

Dann wurde uns die Möglichkeit eröffnet, dass wir auf einen anderen Flug umgebucht werden konnten, was wir natürlich auch sofort taten. Der Ersatzflug sollte ebenfalls von Wien nach Washington fliegen, jedoch erst am 13.01, also genau einen tag später als ursprünglich geplant.

Das hieß für uns, dass wir nochmals nach Hause fahren mussten, nur um am nächsten Tag wieder am Flughafen zu erscheinen.

Aber dies taten wir natürlich, wir hatten ja lange für die Reise gespart.

 

Jedoch lief auch bei diesem Flug nicht alles reibungslos ab. Warum auch immer hatte der Check-In eine lange zeit nicht geöffnet, und als wir es dann endlich ins Flugzeug geschafft hatten, standen wir eine sehr lange Zeit auf dem Rollfeld, ehe wir abheben konnten. Ich hatte ein bisschen geschlafen, von daher überbrückte ich diese Zeit recht gut, und auf dem Flug hatte ich dann nochmal Zeit, den Flyer mit den Reiserechten durchzulesen.

 

Wir kamen mit einer Verspätung von 5 Stunden in Washington an!! Aber durch diesen Flyer weiß ich jetzt, dass wir bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung verlangen können.

 

Also verlangte ich von Austrian Airlines per Email eine Entschädigung von 650 Euro dafür, weil der Flug nach Washington so eine hohe Verspätung hatte. Immerhin mussten wir ja für den Ersatzflug zahlen, der war nämlich nicht gratis gewesen.

 

Die Antwort von Austrian Airlines hat mich dann schon eher verwundert. Die Airline behauptete, die Ankunftsverpätung sei mit der Ausgleichszahlung für den Flug OS 93 vom ursprünglichen Startdatum, dem 12.01., abgegolten. Es handle sich um keine reguläre Buchung, die überhaupt Ansprüche auf Ausgleichsleistung auslösen könne, wir hätten für die Umbuchungen nichts extra bezahlt, die Ausgleichsleistung solle die Unannehmlichkeit der Verspätung pauschal abgelten.

Und das verstehe ich widerrum nicht, der Ersatzflug ist doch ein selsbstständiger Flug gewesen, oder irre ich mich?

 

Es handle sich nicht um einen kostenlosen Flug, der Alternativflug ist durch die Bezahlung des ursprünglichen Fluges vergütet worden.

 

Kann ich nun diese &50 Euro von Austrian Airlines verlangen, oder nicht?

 

Gefragt in Flugannullierung von
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Sie wollten von Wien nach Washington mit Austrian Airlines fliegen. Der ursprüngliche  Flug wurde jedoch annulliert und Sie wurden auf einen Flug einen Tag später umgebucht, der aber ebenfalls eine Verspätung hatte. Nun fragen Sie nach Ihren Ansprüchen. 

1. Anspruch wegen der ursprünglichen Annullierung 

Ihr ursprünglicher Flug wurde annulliert.

Bei Annullierungen oder Flugverspätungen kommen Ansprüche aus der Europäische Fluggastrechte Verordnung EG-VO 261/2004 in Betracht: 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az C-83/10 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Sie könnten also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen die Fluggesellschaft haben. Die Höhe Ihres Anspruchs ergibt sich aus Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechte Verordnung.

"Artikel 7 Ausgleichsanspruch. 

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlung in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen."

Sie haben also zunächst mal einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 600 EUR pro Fluggast. Diese Ausgleichszahlung wurde Ihnen bereits gewährleistet.

2. Anspruch wegen Verspätung des neuen Fluges

Nun hatte jedoch leider auch der Flug, auf den Sie umgebucht wurden, eine Verspätung von 5 Stunden. 

Auch bei einer Verspätung von über 3 Stunden, also einer großen Verspätung, stehen dem Fluggast normalerweise Ansprüche aus Art. 7 VO Nr. 261/2004 zu. Nun stellt sich die Frage, ob Sie wegen beider Flüge eine Ausgleichszahlung erhalten. Dazu folgendes Urteil:

BGH, Urt. v. 10.10.2017, Az: X ZR 73/16 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: X ZR 73/16 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Die Ausgleichspflicht bei Annullierung besteht unabhängig von der Möglichkeit des Fluggastes gegen die Fluggesellschaft, die den Ersatzflug durchführt, Ausgleichsansprüche wegen Verspätung geltend zu machen.

Demnach haben Sie auch wegen dem verspäteten Ersatzfluges einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Dieser stellt sich dann gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, also auch Austrian Airlines. Sie haben also meines Erachtens einen doppelten Anspruch gegen Austrian Airlines auf Ausgleichszahlungen. 

Wegen der Komplexität des Falles könnte es aber sinnvoll sein, zusätzlich einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. 

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