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Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserer Flugreise von Wien nach Tallinn letzten Monat gab es erhebliche Schwierigkeiten. Zuerst buchten wir einen Flug mit Austrian Airlines OS301/SK9402 nach Kopenhagen. Von Kopenhagen sollte es mit Scandinavian Airlines-Flug SK8406 nach Tallinn weitergehen, was sich alles als Desaster entwickelte. Das ganze Chaos fing bereits in Wien an! Am Flughafen angekommen, erfuhren wir, dass unser Flug nach Kopenhagen annulliert wurde. Bevor die Reise los ging, war ich genervt und ich ging zum Schalter, um zu fragen, wie es jetzt weitergehen sollte. Die schnippische Antwort lautete, dass es wegen des starken Schneefalls zu Annullierungen komme. Wir konnten nur lachen! Starker Schneefall? Von wegen!

Wir regten uns tierisch am Schalter auf, bis unser Flug umgebucht wurde. Jetzt sollte es mit dem Flug OS129 nach Frankfurt gehen und von dort aus mit dem Lufthansaflug LH882 nach Tallinn. Die Ankunftszeit verschob sich dadurch von 12:08 Uhr auf 16:33 Uhr.

Es war wirklich ärgerlich, dass wir durch die Umbuchung eine Verspätung von mehr als 4 Stunden in Kauf nehmen mussten. Wir fragten, ob es nicht eine schnellere Verbindung gebe, da unsere Tochter in Tallinn heiratete und wir deswegen unbedingt pünktlich ankommen mussten. Die Einzige Antwort die wir bekamen war, dass die Wetterlage nicht vorhersehbar war. Das Verhalten und die bescheuerten Erklärungen der Dame am Schalter machten uns so wütend, dass eine hitzige und laute Diskussion entstand. Wer kann uns das verübeln? Wir brüllten ihr schließlich entgegen, dass sie uns wenigstens eine Ausgleichzahlung leisten sollen! Die Dame meinte allerdings nur, dass wir kein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung hätten und sie sowieso nichts für uns tun könne, da wir nicht direkt bei der Airline gebucht hatten. Deswegen sei sie nicht der richtige Ansprechpartner.

Als weitere Information bekamen wir von der netten und hilfsbereiten Dame, dass nur eine Piste am Flughafen zum Abflug bereit sei und sie keine weiteren Kapazitäten für Ersatzflüge hätten, da Crew und Flugzeuge auf andere Flughäfen verteilt worden waren. Und das, obwohl am Abend vor unserem Abflug das vorhergesagte Schneechaos schon wieder total entspannt war! Und das alles, obwohl der Wetterbericht ZWEI TAGE vorher das Schneechaos angekündigt hatte. Das müsste doch genug Zeit sein, sich auf alles vorzubereiten oder? Wir fragten uns langsam, ob der Fluggast gar keine Rechte mehr habe…Die Herrschaften vergessen wohl, dass wir es sind, die ihre Arbeitsplätze erhalten und dann kann es ja wohl mal nicht sein, dass man nur Recht bekommt, wenn man bei der Airline direkt bucht. Vor allem nicht im heutigen Internetzeitalter.

Muss ich tatsächlich direkt bei der Airline buchen, um Ansprüche gelten zu machen?

Habe ich überhaupt irgendwelche Ansprüche, nachdem ich mehr als 4 Stunden zu spät am Zielort angekommen bin?

Danke schon im Voraus für die Antworten!!

Gefragt in Flugannullierung von
wieder getaggt von
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1 Antwort

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Hallo, 

im Fall einer Flugannullierung kann der Fluggast Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen, speziell aus dem Artikel 5. Danach stehen dem Fluggast eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 und Betreuungsleistungen gemäß Artikel 9 zu. 

Von der Ausgleichszahlung die in Artikel 7 geregelt wird, wird die Airline allerdings dann befreit, wenn die Annullierung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückgeführt werden kann.

Ein starker Schneefall begründet leider einen solchen Umstand. Dazu folgende Urteile:

AG Düsseldorf, Urteil vom 30.4.2007, Az. 232 C 6288/06 (bei Google zu finden unter: "232 C 6288/06 reise-recht-wikid.de")

Die Airline ist bei einem Schneechaos von einer Ausgleichszahlung befreit, da es sich hierbei um extreme und nicht vorhersehbare Wetterbedingungen handelt.

AG Erding, Urteil vom 1.12.2011, Az. 5 C 941/11 (bei Google zu finden unter:" 5 C 941/11 reise-recht-wiki.de")

In einem Schneesturm sei ein von dem Unternehmen ein nicht kontrollierbarer außergewöhnlicher Umstand zu sehen, der für die Airline haftungsbefreiend wirkt.

Durch diese Urteile denke ich, dass Ihnen leider keine Ausgleichszahlung zusteht, da auch das Schneechaos, das in Ihrem Fall aufgetreten ist, von Austrian Airlines nicht kontrolliert werden konnte.

Gemäß Artikel 8 kann der Fluggast im Fall einer Annullierung eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter gleichen Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt fordern. Da Sie jedoch auf einen anderen Flug umgebucht wurden, bin ich der Auffassung, das es sich unter den gegebenen Wetterbedingungen dabei um den frühestmöglichen Ersatzflug handelt, wodurch Ihnen ein Anspruch aus Artikel 8 zugesprochen wurde.

Sollten Sie während Ihrer Wartezeit Verpflegungskosten gehabt haben, ist die Airline gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a)  dazu verpflichtet Ihnen diese zu erstatten.

Wer ist der Ansprechpartner?

Heutzutage gibt es viele Wege bei einer Airline einen Flug zu buchen. Dies kann z.B. über ein Reisebüro, ein Online-Portal oder direkt bei der Airline erfolgen. In allen Fällen geht man jedoch einen Luftbeförderungsvertrag ausschließlich mit der Airline mit der man fliegen möchte ein. Reisebüros und Online-Portale haben hierbei nur eine Vermittlerfunktion.Demnach müssen Sie Ihre Ansprüche bei der Airline geltend machen, mit der Sie fliegen wollen, also Austrian Airlines. Sollte es durch eine Annullierung auf irgend einer Teilstrecke zu einem Airlinewechsel kommen, so ist meiner Meinung nach dennoch das Luftfahrtunternehmen Ansprechpartner, bei dem man den ursprünglichen Flug gebucht hat. 

In Ihrem Fall denke ich daher , dass Austrian Airlines Ihr Ansprechpartner ist.

Selbstverständlich können Sie jederzeit nochmal einen professionellen Rechtsrat bei einem Anwalt einholen. Ich kann hier nur meine Rechtsmeinung zu Ihrem Fall wiedergeben.

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