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Hallo zusammen,

ich habe eine Flugreise von Frankfurt nach Krasnodar über Wien gebucht, für zwei Personen. Diese Buchnug habe ich direkt bei Austrian Aitlines bzw. auf lufthansa.com gemacht. Mir wurde zwei Fluge mit Umsteigezeit von 35 min. angeboten. Zuerst war ich skeptisch, so kurze Umsteigezeit? Auf der Webseite von wiener Flughafen wird aber gepriesen, dass es Transit mit 25 min. Umsteigezeit möglich ist. Ich dachte, ok, sie wissen was sie tun.

Im Frankfurt lief zuerst alles nach Plan. Wir waren pünktlich im Flieger, kam Durchsage "boarding complete". Dann aber warten, warten, warten. Es kamen ein Paar Passagiere dazu. Wir starteten min 20 min. Verspätung. Ich war aber trotzdem voller Hoffnung, das der Flieger in Wien auf uns dann auch wartet.

Im Wien kamen wir mit 20 min. Verspätung. Ich rannte wie verrückt, aber alles vergeblich, der Anschlussflug war ohne uns gestartet. Mir wurde eizige Variante angeboten: Flug mit Aeroflot über Moskau!!! So ein Schreck, genau das wollte ich vermeiden. Es gab aber keine andere Wahl.

So sind wir, ich und mein 5 jähriger Sohn, mit über 10 Stunden Verspätung, also statt 13:40 um ca. 00:20, und eine zusätzliche Umsteigung, im Krasnodar angekommen.

Kann mir hier jemand sagen, ob die Austrian Airline uns eine Entschädigung/Ausgleichsleistung schuldigt ist? Wie soll ich in diesem Fall am besten Vorgehen? Gibt es ein Musterschreiben dafür?

Vielen Dank im Voraus!
Gefragt in Flugverspätung von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Hallo Evgeny,

die enorme Verspätung, die ihr schlussendlich in Krasnodar hattet ist wirklich sehr ärgerlich! Das alles geschah nur, weil die Umsteigezeit so knapp bemessen war und der Flug wenige Minuten Verspätung hatte.

Auf die Frage, wie du weiter vorgehen kannst, rate ich dir, einen Anwalt hinzuzuziehen. Es hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab, wie entschieden wird und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Ich werde trotzdem versuchen, deine Frage zu beantworten. Hierzu habe ich das Urteil des AG Köln gefunden, in dem eine Reisende ebenfalls wenige Minuten Verspätung hatte und den Anschlussflug dadurch verpasste. Das Urteil kannst du ganz einfach finden, indem du auf Google „AG Köln 124 C 48/07 reise-recht-wiki“ eingibst.

Die Norm, die für deinen Fall von Bedeutung ist, ist Artikel 6 der Europäischen Fluggastverordnung:

(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km um drei Stunden oder mehr oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert (...)

Das Problem, das hierbei besteht ist, dass erst erhebliche Verspätungen, also von mehr als 2 – 4 Stunden einen Anspruch auf Ausgleichszahlung begründen. Eure Verspätung betrug allerdings lediglich 20 Minuten.

Wird der Anschlussflug verpasst, kann manchmal auch eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung geltend gemacht werden. Eine Nichtbeförderung liegt allerdings nur dann vor, wenn der Fluggast trotz rechtzeitigem Erscheinen am Flugsteig nicht befördert wird. Leider ist es euch nicht gelungen rechtzeitig am Flugsteig zu sein, wegen der knapp bemessenen Umsteigezeit.

Aus dem Gesagten folgere ich, dass du leider keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung hast. Wie gesagt, würde ich dennoch einen Anwalt um Rat fragen, weil vieles von Fall zu Fall verschieden ist!
 

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