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Hallöchen ihr alle,

meine Familie und ich hatten 1 Woche lang unseren absoluten Traumurlaub auf den Malediven gebucht. Nach dieser leider doch zu kurzen Woche sollte es mit dem Flug DE2321 von Condor von Male zurück nach Frankfurt gehen. Abflug wäre um 11:35 Uhr gewesen und die Landung sollte um 18:25 Uhr sein. Kurz vor unserem Rückflug teilte uns die Fluggesellschaft Condor mit, dass wir nicht zum gebuchten Termin zurückfliegen konnten. Unsere Abreise sollte sich um einen Tag verschieben, da laut Condor keine anderen Flüge, egal ob früher oder später, am selben Tag fliegen würden. Wir erhielten keine Auskunft darüber warum und weshalb das so sei. Unsere Empörung darüber könnt ihr euch sicherlich vorstellen!

Es half auch nichts, dass wir der Fluggesellschaft lang und breit erklärten, dass unser Urlaub endete und wir am neuen Abflugtag bereits unseren ersten Arbeitstag nach dem Urlaub hatten. Meiner Frau wäre es zwar möglich gewesen einen weiteren Tag Urlaub zu bekommen, aber bei mir und meiner Tochter gab es keine Möglichkeit. Eva, unsere Tochter, sollte gerade eine neue Stelle antreten und ich musste meinen Arbeitskollegen vertreten.

Ich konnte nicht glauben, dass kein einziger Flug mehr am ursprünglichen Tag frei war und sah mich selbst um. Da ich einen Flug fand und wir, wie bereits erklärt, dringend nach Hause mussten, buchten wir für den ursprünglichen Abreisetag bei Lufthanse den Flug LH0705. Dieser Flug kostete etwa 2.840€!!!

Den Betrag wollten wir natürlich von Condor zurück, schließlich war es nicht unser Verschulden! Uns teilte jedoch Condor daraufhin mit, dass dies nicht möglich sei, da sie alles in ihrer Macht stehende getan hätten, um einen passenden Rückflug für uns zu finden. Außerdem hätten sie bereits ein Hotelzimmer bis zum endgültigen Abflug für uns gebucht, was ihre Form der Abhilfe sei. Das war ja alles sehr nett und eine gute Leistung, allerdings mussten wir ja dringend nach Hause.

Meine Frage wäre also, kann ich nun die 2.840€ von Condor verlangen? Kann ich in so einem Fall selbst Abhilfe schaffen?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt von
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 Guten Tag, 

ihr Sachverhalt dreht sich darum, dass Sie in ihrem Urlaub kurz vor Rückflug eine Mitteilung erhalten haben, dass dieser nicht in der Art statt finden wird, wie Sie ursprünglich geplant haben. So wie ich den Text verstanden habe, hat Condor Ihnen eine Alternative für den Folgetag angeboten, was für Sie allerdings nicht in Frage kam, da Sie und die Mitreisenden arbeiten mussten.

Welche Grundlage greift?

In den Fällen, wo Reisende Flüge individuell gebucht haben, und daraufhin Annullierungen oder eine Verspätung auftritt, so ist auf die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 zurück zugreifen.  

Lesen Sie sich gerne ein paar Forenbeiträge durch, in dem sämtliche Grundlagen schon besprochen wurden. Bspw. dieser:

http://flugrechte.eu/12589/ansprüche-frankfurt-gecancelt-ersatzflug-angeboten-rechtens

Welche Ansprüche kommen in Frage?

Da der Rückflug nur einige Tage vor Antritt dessen gecancelt wurde, könnte vorliegend ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 der Verordnung bestehen. Demnach könnte bei einer Strecke Male – Frankfurt eine Entschädigungshöhe von 600 Euro pro Person in Frage kommen. Allerdings sind in der Verordnung Ausnahmen geregelt, wann ein Luftfahrtunternehmen eben nicht verpflichtet ist, diese Zahlungen zu tätigen.

Dies ist dann der Fall, wenn 

- Sie über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden, oder

- sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunfts- zeit zu erreichen, oder

- sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. Anscheinend kommt allerdings keine dieser Ausnahmen hier in Frage. Deshalb könnte dieser Anspruch jetzt nur noch ausscheiden, wenn ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 III der Verordnung vorliegt.

Kann man selbst Abhilfe schaffen und können Sie von Condor die Mehrkosten zurück verlangen?

Sie haben direkt auf eigene Hand neue Flüge gebucht. Deshalb würden Sie nun gerne die Kosten dafür von Condor erstattet bekommen. Tatsächlich ist in Art. 8 der Verordnung geregelt, dass Flugreisende zwischen der Kostenrückerstattung und einer alternativen Beförderung wählen können. Ihnen wurde eine spätere Verbindung zwar angeboten, aber diese wollten Sie aus zeitlichen Gründen nicht wahrnehmen. Deshalb ist es mein Rat, dass Sie die Flugscheinkosten zurück verlangen. Dies sind natürlich erstmal nur die Ticketkosten des Condor-Flugs. Hinsichtlich des Aufpreises könnten Sie eventuell ein Anspruch auf einen weitergehenden Schadensersatz n. Art. 12 I der VO stellen. Allerdings wäre es durchaus möglich, dass die Ausgleichsleistungen angerechnet werden müssen. Siehe auch folgendes Urteil:

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.03.2011, Az 2-24 S 1/11 (zu finden über die Google-Suche „2-24 S 1/11 reise-recht-wiki"

Neben Ansprüchen auf eine Ausgleichsleistung kann auch ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz bestehen.

Dies stellt natürlich nur meine eigene persönliche Auffassung dar. Bei Bedarf sollten Sie sich allerdings an einen Fachanwalt wenden.

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