Guten Tag lieber Fragesteller,
ich entnehme aus den Schilderungen, dass es sich vorliegend wohl um einen Individualflug handelt.
Insbesondere dreht sich Ihre Frage um das Thema einer Annullierung und einem Angebot zu einer Beförderung zu einem anderen Flughafen.
Ich gehe von einer Annullierung aus, da der Flug anscheinend nicht mehr wie gebucht durchgeführt wird, da er ja nun an einen anderen Zielflughafen geht.
Ich schätze mal, dass hier die folgende Möglichkeiten haben:
Die Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 beinhaltet verschiedene rechtliche Möglichkeiten für Flugreisende, die von einer Flugannullierung betroffen sind. Diese Möglichkeiten lassen sich aus Art. 5 der Verordnung entnehmen. Darin sind insbesondere der Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach Art. 7 und entsprechende Unterstützungs- und Betreuungsleistungen nach Art. 8 aufgelistet.
Der erstgenannte Anspruch wird hier wohl nicht in Frage kommen, da der entsprechende Flug erst in 8 Monaten starten soll. In der Verordnung ist nämlich festgelegt, dass diese Ausgleichsleistungen nicht von Condor gezahlt werden müssen, soweit Ihnen die Mitteilung über die Annullierung mindestens 2 Wochen im Voraus erteilt wurde.
Somit bleibt in erster Linie wohl der Anspruch auf eine Erstattung oder anderweitige Beförderung zum früheren oder späteren Zeitpunkt.
Möglichkeit Nummer 1:
Die erste Möglichkeit ist nun, dass sie den neu angebotenen Flug annehmen. Dann würden Sie allerdings in Heraklion landen. Gemäß Art. 8 III der Verordnung gilt demnach folgendes:
„Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.“
Bezogen auf diesen Artikel müsste Condor also eine Möglichkeit bereitstellen, dass Sie nach Sitia gelangen. Im Zweifel kann ich mir vorstellen, dass man darauf gestützt auch die Mietwagenkosten zurück verlangen kann, wobei ich mir allerdings nicht sicher bin.
Möglichkeit Nummer 2:
Andererseits könnten Sie auch einfach die Stornierung annehmen und bekommen demnach die Flugscheinkosten zurückerstattet (Art. 8 I VO). Da noch 8 Monate Zeit sind, könnten Sie von diesem Geld einfach neue Flüge nach Sitia buchen und müssen sich keinen weiteren Stress machen.
Dies ist zumindest meine persönliche Auffassung zu der Sachlage. Natürlich kann lediglich ein Fachanwalt rechtlich verbindliche Hinweise geben.