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Liebes Forum,

Ich hatte mit meinem Freund eine Woche in New York Urlaub gemacht, als es auf dem Rückflug große Probleme gab:

Wir hatten bei British Airways für den 29.05.2016 einen Flug von New York über London nach Stuttgart gebucht (Flugnummer BA 112). Das war unser Rückflug. Dieser sollte am Abend um 18:35 Uhr Ortszeit in New York, Flughafen JFK, starten.

Der Check-in von British Airways, am Terminal 7 des Flughafens JFK, verzögerte sich, so dass die Maschine nicht pünktlich starten konnte und wir mit einer Verspätung von mehr als 2 Stunden in London landeten.

Aufgrund dieser Verspätung verpassten wir unseren Anschlussflug nach Stuttgart, wo wir erst am 30.5.2016 um 20:03 Uhr – also mit einer Verspätung von mehr als neun Stunden – landeten.

Wir wendeten uns in Deutschland angekommen sofort mit einer Email an British Airways, um eine Entschädigung zu verlangen, und zu fragen, wieso es zu dieser Verspätung kam.

Laut Antwort gab es am 29.5.2016 im Terminal 7 des Flughafens JFK Leitungsproblemen bei dem Telekommunikationsanbieter Vodafone. Daraufhin seien alle Check-in Schalter ausgefallen. Deshalb habe man alle Bordkarten und Gepäckabschnitte per Hand ausfüllen müssen, wodurch es zu gravierenden Verzögerungen gekommen sei. Von dem Ausfall der Computer seien alle Fluggesellschaften, die von Terminal 7 starten, betroffen gewesen. British Airways habe von Terminal 7 nach dem Ausfall der Computersysteme 10 Flüge durchgeführt. Alle 10 Flüge seien mit mehr als einstündiger bis zu vierstündiger Verspätung gestartet, darunter war auch unser Flug.

Sie habe alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um den manuellen Eincheckvorgang jedes einzelnen Passagiers zu beschleunigen. Dadurch habe sie keinen der 10 Flüge annullieren müssen, die Verspätung sei jedoch nicht zu vermeiden gewesen. Insgesamt seien mehr als 2.500 Passagiere betroffen gewesen.

Liegt darin wirklich ein „außergewöhnlicher Umstand“, wie es in der Email hieß?

Schließlich ist doch die Bodenabfertigung ein gewöhnlicher Bestandteil der Luftfahrttätigkeit. Verzögerungen beim Check-in aufgrund eines Computerausfalls, damit muss man doch immer rechnen?

Wie ist diese Sache jetzt zu beurteilen?

 

Gefragt in Flugverspätung von
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Guten Tag, 

bei eurem Flug von New York nach Stuttgart über London mit Britisch Airline kam es insgesamt zu einer Verspätung von über 9 Stunden am Zielort, sprich Stuttgart. Dieser Fall ist eingetreten, da am Terminal 7 sämtliche Check-In Schalter ausgefallen sind. Grund hierfür war ein Leitungsproblem bei Vodafone. Durch den Ausfall mussten alle Bordkarten und Gepäckabschnitte per Hand ausgefüllt werden, was natürlich seine Zeit brauchte. 

Da ihr anscheinend über die Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004  Bescheid wisst und ihr auch wisst das euch bei einer mehr als 3-stündigen Verspätung am Ankunftsort (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 25.2.2011, "27 C 5060/10 reise-recht-wiki.de") eine Ausgleichszahlung zusteht, werde ich darauf nicht weiter eingehen. 

Ich werde mich daher gleich eurer Frage zuwenden ob in eurem Fall ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Dazu möchte ich folgendes Urteil anführen:

LG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017, Az.  5 S 142/17 (bei Google einfach zu finden unter: "5 S 142/17 reise-recht-wiki.de")

Zwei Reisender erreichten im Mai 2016 ihren Zielflughafen Stuttgart mit einer Verspätung von mehr als 9 Stunden. Am Startflughafen in New York gab es Probleme bei einem Telekommunikationsunternehmen: Die Stromversorgung für die Primär- und Back-up-Systeme an den Check-in-Schaltern eines Terminals waren über einen Zeitraum von mehr als 13 Stunden ausgefallen. Aus diesem Grund mussten sämtliche Bordkarten und Gepäckabschnitte per Hand ausgefüllt werden. Dies führte zu erheblichen Verzögerungen und die Maschine konnte nicht pünktlich starten. Dadurch kam es zu einer verspäteten Ankunft am Umsteigeflughafen London woraufhin die Reisenden ihren Anschlussflug nach Stuttgart verpassten. Sie mussten auf den nächsten Flug warten. Wegen der erheblichen Verspätung verlangten die Reisenden eine Ausgleichszahlung. Die Fluggesellschaft jedoch berief sich auf außergewöhnliche Umstände und lehnte eine Zahlung ab.

Die Klage wurde jedoch abgewiesen.

Das Gericht war der Meinung, dass sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Zwar gehören technische Probleme, wie der Ausfall eines Computers beim Check-in grundsätzlich zur normalen Betriebstätigkeit eines Luftfahrtunternehmens. Auch mit einem kurzzeitigen Ausfall aller Primärsysteme müsse eine Fluggesellschaft rechnen. Anders verhalte es sich jedoch, wenn nicht nur das primäre, sondern auch das Back-up-System ausfalle und dieser Totalausfall der Computersysteme über 13 Stunden andauere.  Diese Situation sei von der Fluggesellschaft nicht beherrschbar gewesen. Somit habe eine seltene Ausnahmesituation vorgelegen, mit der im normalen Flugbetrieb nicht gerechnet werden muss.

Zusammenfassung

Es sieht anscheinend so aus, als würde der Ausfall der Check-in Schalter tatsächlich einen außergewöhnlichen Umstand begründen. Meiner Meinung nach bestehen daher für dich eher schlechte Chancen, eine Ausgleichszahlung gegen British Airways geltend zu machen.

Für weitergehende Informationen kannst du zusätzlich zu dieser Rechtsmeinung selbstverständlich  einen Anwalt konsultieren. 

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