Liebes Forum,
Ich hatte mit meinem Freund eine Woche in New York Urlaub gemacht, als es auf dem Rückflug große Probleme gab:
Wir hatten bei British Airways für den 29.05.2016 einen Flug von New York über London nach Stuttgart gebucht (Flugnummer BA 112). Das war unser Rückflug. Dieser sollte am Abend um 18:35 Uhr Ortszeit in New York, Flughafen JFK, starten.
Der Check-in von British Airways, am Terminal 7 des Flughafens JFK, verzögerte sich, so dass die Maschine nicht pünktlich starten konnte und wir mit einer Verspätung von mehr als 2 Stunden in London landeten.
Aufgrund dieser Verspätung verpassten wir unseren Anschlussflug nach Stuttgart, wo wir erst am 30.5.2016 um 20:03 Uhr – also mit einer Verspätung von mehr als neun Stunden – landeten.
Wir wendeten uns in Deutschland angekommen sofort mit einer Email an British Airways, um eine Entschädigung zu verlangen, und zu fragen, wieso es zu dieser Verspätung kam.
Laut Antwort gab es am 29.5.2016 im Terminal 7 des Flughafens JFK Leitungsproblemen bei dem Telekommunikationsanbieter Vodafone. Daraufhin seien alle Check-in Schalter ausgefallen. Deshalb habe man alle Bordkarten und Gepäckabschnitte per Hand ausfüllen müssen, wodurch es zu gravierenden Verzögerungen gekommen sei. Von dem Ausfall der Computer seien alle Fluggesellschaften, die von Terminal 7 starten, betroffen gewesen. British Airways habe von Terminal 7 nach dem Ausfall der Computersysteme 10 Flüge durchgeführt. Alle 10 Flüge seien mit mehr als einstündiger bis zu vierstündiger Verspätung gestartet, darunter war auch unser Flug.
Sie habe alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um den manuellen Eincheckvorgang jedes einzelnen Passagiers zu beschleunigen. Dadurch habe sie keinen der 10 Flüge annullieren müssen, die Verspätung sei jedoch nicht zu vermeiden gewesen. Insgesamt seien mehr als 2.500 Passagiere betroffen gewesen.
Liegt darin wirklich ein „außergewöhnlicher Umstand“, wie es in der Email hieß?
Schließlich ist doch die Bodenabfertigung ein gewöhnlicher Bestandteil der Luftfahrttätigkeit. Verzögerungen beim Check-in aufgrund eines Computerausfalls, damit muss man doch immer rechnen?
Wie ist diese Sache jetzt zu beurteilen?