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Hallo, ich habe vor geraumer Zeit in der Zeitung einen Artikel gelesen, und hätte gerne zu dem Sachverhalt eine fachkundige Meinung, da dieser fall mich interessiert.

Also, eine Mutter wollte zusammen mit ihrem achtjährigen Sohn in die Türkei in den Urlaub fliegen, von Ende Juni bis Anfang August 2016. Dieser Badeurlaub in Antalya war eine Pauschalreise mit Flügen, transfer, Hotel, und was weiß ich nicht noch alles. Die Reise sollte in Frankfurt starten, und d auch wieder enden.

Das Problem ist jetzt, dass die Eltern geschieden waren aber das gemeinsame Sorgerecht für das Kind hatten. Deswegen brauchte es für die Reise die Zustimmung des Vaters, was die Mutter auch versuchte einzuholen.

Er versagte aber die Zustimmung mit der Begründung, dass es zur Zeit in der Türkei viel zu gefährlich sei, wegen den Terrorangriffen, und der politischen Lage und das alles. Kann man ja verstehen. Er hielt also die Türkei für zu gefährlich, und als Urlaubsland nicht geeignet.

Dann hat die Mutter vor Gericht versucht, die Zustimmung des Vaters mit einer gerichtlichen Zustimmung zu ersetzen. Das hat natürlich der Vater versucht zu verhindern! Während dieses Verfahrens gab es in Istanbul auch ein paar terroristische Anschläge, weswegen der vater der Meinung war, diese Reise muss storniert werden. Er denkt, dass die allgemeine Terrorgefahr viel zu hoch ist.

Das Gericht hat dann so entschieden, der Kindsmutter die Entscheidungsbefugnis bezüglich der geplanten Urlaubsreise zu übertragen. Da die Reise im Rahmen von möglichen Anschlägen keine alltägliche Begebenheit darstellt, sondern erheblich bedeutsam ist, wurde die Entscheidungsbefugnis übertragen. Die Entscheidungsbefugnis sei der Mutter zu übertragen, da dies dem Wohl des Kindes am besten entspreche. Das Kind hatte sich auch sehr auf den Urlaub gefreut, weil er noch nie einen richtigen badeurlaub gemacht hat, und auch keine Angst vor der Reise hat. Ohne die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf die Mutter sei davon auszugehen, dass keine Urlaubsreise durchgeführt werden könne oder die Mutter lediglich in ein Hotel umbuchen könne, dass deutlich weniger kindgerechte Angebote biete als die gebuchte Reise. Im Übrigen sei der Vater auch nicht bereit gewesen, einen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, dass das Kind in einer eventuell weniger gefährdeten Region mit gleichem Komfortstandard Urlaub machen könne. Zudem habe er sich bereits mit Freunden, die ebenfalls mit ihren Familien in der dortigen Region Urlaub machen, am Urlaubsort verabredet. Da nur eine entfernte Gefahr bestehe, würden die Nachteile, die eine Nichtdurchführung der Urlaubsreise für den Sohn mit sich brächten, diejenigen überwiegen, die bei Durchführung der Reise drohen.

Jetzt die Frage, wie kann der vater sich dagegen wehren? Kann der beschluss irgendwie aufgehoben werden? Und wenn ja, dann wie? Wie ist diese erste gerichtliche Entscheidung juristisch zu beurteilen?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Guten Tag,

es gibt zu diesem Sachverhalt ein Urteil, in welchem ein ähnlicher Fall verhandelt wurde:

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.7.2016, Az. 5 UF 206/16 (bei Google einfach eingeben: "5 UF 206/16 reis-recht-wiki.de")

Die Kindesmutter wollte gemeinsam mit ihrem 8-jährigen Sohn eine Urlaubsreise in der Türkei durchführen. Es sollte sich um einen Badeurlaub mit Flug nach Antalya, Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen und den Rückflug nach Frankfurt handeln. Dafür bat sie den Kindesvater um Zustimmung der geplanten Reise. Die Kindeseltern sind  geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Die Kindesmutter ging zunächst davon aus, dass es der Zustimmung des Kindesvaters für die Reise gar nicht bedarf. Durch einen Vordruck der Bundespolizei zur Ausreise wurde sie jedoch auf die benötigte Zustimmung des Kindesvaters aufmerksam. 

Der Kindesvater verweigerte die Zustimmung zur Urlaubsreise, da er die Reise durch die aktuell angespannte politische Lage in der Türkei zu gefährlich für das Kind halte. Dagegen wand sich die Mutter mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Zustimmung des Kindesvaters zu ersetzen. Das Familiengericht Offenbach übertrug der Kindesmutter durch Beschluss vom 14.7.2016 die Entscheidungsbefugnis bezüglich der geplanten Urlaubsreise. 

Der Kindesvater erhob Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts Offenbach. Durch das Urteil des OLG Frankfurt wurde die Wirksamkeit des Beschlusses des Familiengerichts ausgesetzt. Das OLG begründetet dies vorrangig mit der geänderten Lage in der Türkei. Insbesondere, dass in der Türkei der Ausnahmezustand verhangen wurde und mehrere Gruppen auch mit Anschlägen in der geplanten Urlaubsregion gedroht haben, führten zur Aussetzung des Beschlusses.

Zudem bedarf eine Urlaubsreise in die Türkei bei gemeinsamen Sorgerecht der Zustimmung beider Elternteile und unterliegt nicht der Alleinentscheidungsbefugnis des §1628 BGB.

Kann sich der Vater in Ihrem Fall gegen den Beschluss wehren?

Meiner Meinung nach könnte der Vater in Ihrem Fall den selben Weg versuchen, wie den, den der betroffene Vater im oben aufgezeigten Fall genommen hat. Er könnte also beim nächstgelegenen OLG eine Beschwerde gegen den Beschluss erheben. Sollten seine Argumente für die Beschwerde das OLG überzeugen, so könnte auch in diesem Fall der Beschluss aufgehoben werden, woraufhin die Reise ohne die Zustimmung des Vaters nicht möglich wird.

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass dieser Beitrag keinesfalls mit einem Rechtsrat gleichzusetzen ist, sondern lediglich meine persönliche Rechtsmeinung darstellt. 

Eine professionelle Rechtsberatung kann Ihnen wohl nur ein Rechtsanwalt für Reiserecht geben.

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