Sie haben für Ihren Mann, den Sohn Ihrer Schwester und sich selbst eine Kreuzfahrt gebucht. Allerdings konnte der Sohn Ihrer Schwester nicht an der Reise teilnehmen, da er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat und daher kein Visum erhalten konnte.
Sie konnten die Reise nun nicht antreten und fragen sich, ob der Reiseveranstalter Sie schon vor der Reise hätte informieren müssen und Sie daher einen Anspruch auf die Stornierungsgebühren haben.
Problematisch ist in Ihrem Fall jedoch, dass der Sohn Ihrer Schwester nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Denn dann wäre der Reiseveranstalter ohne Zweifel dazu verpflichtet gewesen, Sie vor Vertragsschluss zu informieren. Siehe folgendes Urteil:
AG Bad Homburg, Urt. v. 01.02.2005, Az: 2 C 1415/04 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 2 C 1415/04 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Buchen Reisende eine Reise in ein Land für welches ein Visum benötigt wird, so ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, die Reisenden über die Notwendigkeit des Visums zu unterrichten.
Auch hat der Reiseveranstalter die Pflicht, den Reisenden die notwendigen Unterlagen und Information zur Visumsbeschaffung rechtzeitig einzureichen.
Anders könnte sich das ganze in Ihrem Fall verhalten, da der Sohn Ihrer Freundin die serbische Staatsbürgerschaft hat. Dazu habe ich zwei verschieden Urteile gefunden.
Anspruch bejahend:
LG Frankfurt, Urt. v. 26.09.2013, Az: 2-24 S 181/12 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 2-24 S 181/12 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Bucht ein ausländischer Staatsbürger bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Reise in ein Visumpflichtiges Land, so muss der Reiseveranstalter den Reisenden auf das Visumserfordernis hinweisen, wenn Anhaltspunkte für seine ausländische Staatsbürgerschaft bestehen.
Verneinend allerdings:
AG Baden-Baden, Urteil vom 10.7.2009, Az. 16 C 2/09
Der Kläger, ein bosnischer Staatsbürger, verlangt von seinem Reiseveranstalter die Erstattung des Reiseveranstalters eine Erstattung des Reisepreises. Weil er kein Visum bei sich führte, wurde ihm die Beförderung nach England durch das Flughafenpersonal verwehrt. Der Kläger ist der Meinung, der Reiseveranstalter hätte ihn hierauf hinweisen müssen.
Das Gericht hat die Klage allerdings abgewiesen. Eine Informationspflicht bezüglich etwaiger Visaerfordernisse treffe in Deutschland ansässige Reiseveranstalter nur gegenüber deutschen Staatsbürgern.
Daher kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen, ob Ihnen ein Anspruch auf die Stornierungsgebühren zusteht. Sie sollten deshalb darüber nachdenken, ob Sie nicht vielleicht einen Anwalt für Reiserecht einschalten wollen.