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Guten Abend Flugrechteforum,

viele von euch haben bestimmt vor einiger zeit den Fall mitbekommen, der sogar in den Nachrichten war, dass ein israelischer Staatsbürger nicht von einer Airline aus Kuwait befördert wurde.

Hier zur Erinnerung nochmal das Geschehen:

Also der Passagier ist israelischer Staatsbürger und begehrt die Beförderung durch Flüge von Kuwait Airways.

Er buchte am 04.06.2016 über ein Online-Reiseportal eine Urlaubsreise mit Hin- und Rückflug von Frankfurt am Main nach Bangkok (Hinflug sollte dabei  am 30.06.2016, der Rückflug am 12.07.2016 erfolgen). Er bekam eine Bestätigung der Buchung und ihm wurde eine Buchungsnummer übermittelt. Der Flug umfasste einen Flug von Frankfurt am Main nach Kuwait-Stadt und einen Weiterflug von Kuwait-Stadt nach Bangkok mit einem Aufenthalt in Kuwait-Stadt von 5 StundenEr zahlte dafür 643,77 €. Er buchte darüber hinaus einen Hotelaufenthalt im Hotel "Ibis Bangkok Riverside".

Als er die Buchung nochmals per App bestätigen wollte, stellte er fest, dass die Eingabe der Staatsangehörigkeit des Staates "Israel" nicht möglich war. Daraufhin wandte er sich per E-Mail am 14.06.2016 an Kuwait Airways mit der Bitte, vegetarisches Essen vorzuhalten und seine Staatsangehörigkeit zu vermerken.

Doch dann begann das komische: Die Airline "stornierte" daraufhin per E-Mail vom 14.06.2016 die Flüge . Er wandte sich daraufhin an seinen Anwalt, um  die Flugdurchführung zu bestätigen.

Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die zu seiner Beförderung von Frankfurt am Main über Kuwait nach Bangkok verpflichten wollte, wurde gerichtlich abgewiesen.

Er war der Ansicht, die Airline sei zu seiner Beförderung von Frankfurt am Main nach Bangkok und zurück jeweils mit Transitaufenthalt in Kuwait City gemäß der Buchung verpflichtet.. Die israelische Staatsangehörigkeit sei kein rechtfertigender Grund einer Beförderungsverweigerung.

Der Passagier ist ferner der Ansicht, durch die Beförderungsverweigerung werde er diskriminiert.

Kann die Airline ihn einfach wegen seiner Staatsangehörigkeit ausschließen?

Hier sind einige Zeitungsartikel, die das geschehen vllt ein bisschen besser beschreiben können als ich:

http://www.spiegel.de/panorama/frankfurt-kuwait-airways-muss-keine-israelischen-staatsbuerger-befoerdern-a-1178361.html

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article170698005/Kein-arabischer-Rassismus-auf-deutschem-Boden.html

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/klage-eines-israelischen-staatsbürgers-gegen-kuwaitische-fluggesellschaft

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-224o37-17-kuwait-airline-passagier-israel-flug-verweigert/

 

Kann mir vllt jemand erklären, wie die ganze Sache rechtlich einzuordnen ist?

Ich wäre für jede Antwort dankbar, diese Sache interessiert mich nämlich sehr.

 

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Hallo,

ein israelischer Staatsbürger buchte bei Kuwait Airways einen Flug von Frankfurt am Main nach Bangkok über Kuwait Stadt. Als er der Airline jedoch seine Staatsbürgerschaft mitteilte, wurde die Buchung von der Airline storniert. 

Kann ihn die Airline einfach wegen seiner Staatsangehörigkeit ausschließen?

Da ich zu diesem Thema leider über wenig Sachkenntnisse verfüge, möchte ich im Rahmen meiner Antwort auf ein Urteil verweisen, welches auch in den von der verlinkten Artikeln zur Sprache kommt:

LG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2017, Az. 2-24 O 37/17 (bei Google einfach zu finden unter: "2-24 O 37/17 reise-recht-wiki.de")

Der in Berlin wohnende Mann mit israelischem Pass hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit einem rund fünfstündigen Zwischenstopp in Kuwait-Stadt gebucht. Später teilte er der Airline seine Staatsangehörigkeit mit, die daraufhin die Buchung stornierte. Stattdessen bot sie ihm an, ihn auf Kosten der Fluggesellschaft durch eine andere Airline ohne Zwischenlandung in Kuwait von Frankfurt nach Bangkok zu befördern. Das Angebot nahm der Mann nicht an und verlangte stattdessen, von Kuwait Airways wie geplant befördert zu werden. Alternativ forderte er eine Entschädigung für die seiner Ansicht nach diskriminierende Behandlung.

Dieser Fall landete dann vor dem Landgericht Frankfurt, welches dann wie folgt entschieden hat:

Die Fluggesellschaft Kuwait Airways darf laut dem Gericht einem israelischen Staatsbürger seinen verbindlich gebuchten Flug verweigern, weil ein kuwaitisches Gesetz ihr den Vertragsschluss mit Bürgern des Israels verbietet. Dabei handele es sich um das sogenannte Einheitsgesetz zum Israel-Boykott von 1964, welches es kuwaitischen Unternehmen verbiete, Verträge mit israelischen Staatsangehörigen zu schließen. Verstöße dagegen würden in Kuwait mit Gefängnisstrafe, harter Arbeit oder Geldstrafe geahndet. 

Fazit

Laut diesem Urteil sieht es also so aus, als dürfe Kuwait Airways den Mann in dem von dir geschilderten Fall tatsächlich von der Beförderung wegen seiner Staatsangehörigkeit ausschließen. 

Allerdings möchte ich noch hinzufügen, das dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt stark umstritten ist, da im Grundgesetz verankert ist, dass Diskriminierung jeglicher Art verboten ist und dieses Urteil dazu neigt das Grundgesetz zu vergessen, wie es auch im 2. von dir verlinkten Artikel beschrieben ist. Aufgrund dieser starken Kritik an dem Urteil, denke ich, dass es möglich wäre, dass es ein Gegenurteil geben wird, wonach das Urteil des Landgerichts Frankfurt gekippt würde.

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Beitrag lediglich um meine persönliche Rechtsmeinung handelt. 

Bei derartigen schwierigen Sachverhalten wäre es daher wahrscheinlich von Vorteil zusätzlich Rat bei einem Experten einzuholen.

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