Hallo,
ein israelischer Staatsbürger buchte bei Kuwait Airways einen Flug von Frankfurt am Main nach Bangkok über Kuwait Stadt. Als er der Airline jedoch seine Staatsbürgerschaft mitteilte, wurde die Buchung von der Airline storniert.
Kann ihn die Airline einfach wegen seiner Staatsangehörigkeit ausschließen?
Da ich zu diesem Thema leider über wenig Sachkenntnisse verfüge, möchte ich im Rahmen meiner Antwort auf ein Urteil verweisen, welches auch in den von der verlinkten Artikeln zur Sprache kommt:
LG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2017, Az. 2-24 O 37/17 (bei Google einfach zu finden unter: "2-24 O 37/17 reise-recht-wiki.de")
Der in Berlin wohnende Mann mit israelischem Pass hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit einem rund fünfstündigen Zwischenstopp in Kuwait-Stadt gebucht. Später teilte er der Airline seine Staatsangehörigkeit mit, die daraufhin die Buchung stornierte. Stattdessen bot sie ihm an, ihn auf Kosten der Fluggesellschaft durch eine andere Airline ohne Zwischenlandung in Kuwait von Frankfurt nach Bangkok zu befördern. Das Angebot nahm der Mann nicht an und verlangte stattdessen, von Kuwait Airways wie geplant befördert zu werden. Alternativ forderte er eine Entschädigung für die seiner Ansicht nach diskriminierende Behandlung.
Dieser Fall landete dann vor dem Landgericht Frankfurt, welches dann wie folgt entschieden hat:
Die Fluggesellschaft Kuwait Airways darf laut dem Gericht einem israelischen Staatsbürger seinen verbindlich gebuchten Flug verweigern, weil ein kuwaitisches Gesetz ihr den Vertragsschluss mit Bürgern des Israels verbietet. Dabei handele es sich um das sogenannte Einheitsgesetz zum Israel-Boykott von 1964, welches es kuwaitischen Unternehmen verbiete, Verträge mit israelischen Staatsangehörigen zu schließen. Verstöße dagegen würden in Kuwait mit Gefängnisstrafe, harter Arbeit oder Geldstrafe geahndet.
Fazit
Laut diesem Urteil sieht es also so aus, als dürfe Kuwait Airways den Mann in dem von dir geschilderten Fall tatsächlich von der Beförderung wegen seiner Staatsangehörigkeit ausschließen.
Allerdings möchte ich noch hinzufügen, das dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt stark umstritten ist, da im Grundgesetz verankert ist, dass Diskriminierung jeglicher Art verboten ist und dieses Urteil dazu neigt das Grundgesetz zu vergessen, wie es auch im 2. von dir verlinkten Artikel beschrieben ist. Aufgrund dieser starken Kritik an dem Urteil, denke ich, dass es möglich wäre, dass es ein Gegenurteil geben wird, wonach das Urteil des Landgerichts Frankfurt gekippt würde.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Beitrag lediglich um meine persönliche Rechtsmeinung handelt.
Bei derartigen schwierigen Sachverhalten wäre es daher wahrscheinlich von Vorteil zusätzlich Rat bei einem Experten einzuholen.