Hallo Maria,
dein Flug von Istanbul hatte 4 Stunden Verspätung. Ausführendes Luftfahrtunternehmen war Turkish Airlines. Du fragst dich nun ob du irgendwelche Ansprüche auf eine Entschädigung geltend machen kannst. Da es sich bei dir um eine "Nur-Flug-Buchung" handelt, bildet die Anspruchsgrundlage die EU-Fluggastrechtverordnung. Ob für dich aus der Verordnung tatsächlich Ansprüche entstehen können, kann mit der Nennung des Anwendungsbereiches geklärt werden:
Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung
1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Fluhäfen im Gebiet eines Mitgliedsstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen in Gebiet eines Mitgliedsstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in dem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Absatz 1 Buchstabe a) kann schonmal nicht in Frage kommen, da dein Flug nicht in einem Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat startet. Laut Buchstabe b) kann die Verordnung, sollte der Flug von einem Drittstaat in einen Mitgliedsstaat gehen, nur angewendet werden, wenn die ausführende Fluggesellschaft eine Fluggesellschaft der Gemeinschaft ist. Um als solche zu gelten, müsste der Sitz der Airline in der EU liegen. Turkish Airlines hat seinen Sitz jedoch in der Türkei und nicht in der EU, sodass es sich bei dieser Airline nicht um ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft handelt.
Die EU-Fluggastrechteverordnung kann in deinem Fall also nicht angewandt werden, womit du meiner Meinung nach auch keine Entschädigung mit Hilfe dieser Verordnung bekommen kannst. Andere Ansprüche auf Ausgleichszahlung usw. können daher ebenfalls nicht entstehen.
Inwieweit man mit türkischem Recht eine Entschädigung kriegen kann, kann ich dir leider nicht sagen. Ich denke aber, dass es schwierig werden würde mit türkischem Recht auf deutschem Boden zu klagen. Wenn du also nach türkischem Recht klagen möchtest, könnte es passieren das du dann auch in der Türkei klagen müsstes.