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Ich muss an dieser Stelle einmal meinem Ärger Luft machen, denn einige von euch hatten vielleicht schon einmal dasselbe Problem, oder wissen zumindest, wovon ich rede!

Jeder kennt es, man möchte in den Urlaub fliegen, bucht seine Reise, freut sich sehr darauf, und muss dann leider doch diese Reise unvorhergesehen absagen. So erging es zumindest mir. Leider.

Für meinen Flug musste ich schon im Voraus Steuern und Flughafengebühren zahlen. Diese wollte ich nun erstattet haben. Da ich die Tickets im Internet gebucht hatte, besuchte ich die Seite erneut, und wollte mich über die Rückerstattung bei Stornierungen erkundigen.

Im Rahmen der Kategorie „FAQ“ auf der Internetseite heißt es zur Frage „Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich meinen Flug nicht antreten kann?“ u.a.:

„Stornierung

(…)

Reguläre Flugtickets sind (…) nicht stornierbar. Unter Umständen können die von uns ersparten Steuern und Gebühren* zurückerstattet werden. (…)

Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie, das dazugehörige Antragsformular vollständige auszufüllen. Das Formular können Sie ausschließlich postalisch an folgende Adresse senden:

(…)“

Ein Klick auf den Link „Antragsformular“ öffnet sodann ein pdf-Dokument mit insgesamt 9 DIN-A4-Seiten mit bordeaux-roter Hintergrundfarbe, auf dessen erster Seite es heißt:

„(…) Im Anschluss senden Sie den komplett ausgefüllten Antrag mit Ihren vollständigen Reiseunterlagen im Original an (…). Die Anschrift finden Sie im Impressum. Wir empfehlen Ihnen den Versand per Einschreiben und Rückschein.

Hinweise zur korrekten Erfassung und Bearbeitung des Formulars

(…)

Wir können ausschließlich solche Anträge bearbeiten, die vollständig und pro Fluggast ausgefüllt sind. (…) Der Antrag ist von jedem Fluggast für seine jeweilige Flugstrecke vollständig auszufüllen. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen alle Angaben von sämtlichen gereisten Fluggästen mit der jeweiligen Unterschrift (…) bestätigt werden. Die Seiten des ausgefüllten Formulars dürfen nicht geknickt werden, (…)“

 

Ich wiederhole es an dieser Stelle noch einmal, 9 Seiten für einen Erstattungsantrag!! Das ist doch einfach zu viel!

 

Es wurde von mir verlangt,  den siebenseitigen Erstattungsantrag aus dem Internet herunterladen, ausdrucken, per Hand ausfüllen und ungeknickt mit sämtlichen Original-Reiseunterlagen per Post an die Airline schicken. Zu diesem Zweck empfahl die Fluggesellschaft außerdem ein teures Einschreiben mit Rückschein.

Im Formular selbst wurden detaillierte und größtenteils überflüssige Angaben zu allen mitreisenden Personen verlangt: neben Anschrift, Telefon-, Handy- und Fax-Nummer zum Beispiel Sitzplatz, Sitzreihe, die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke und die Versicherungsnummer einer eventuell abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung. Insgesamt wollte die Fluggesellschaft mehr als 50 Angaben pro Person. Das Formular musste vollständig ausgefüllt und zudem noch von allen Mitreisenden unterzeichnet werden.

 

Ist das überhaupt noch rechtens?

Das ist doch schon Schikane!

Die Airlines wollen nur kein Geld zahlen, deswegen machen die die Erstattung so schwierig!

Dürfen die das überhaupt?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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1 Antwort

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Hallo Kristin,

Ist es rechtens, dass eine Airline für einen Erstattungsantrag ein Formular von mehreren und nur schwer verständlichen Seiten aufzusetzen?

Genau zu dieser Frage wurde bereits ein Urteil gefällt, welches auch den Kern meiner Antwort darstellen soll:

LG Köln, Urteil vom 28.10.2010, Az. 31 O 76/10 (den Volltext findest du, wenn du auf "reise-recht-wiki.de" folgendes eingibst: "31 O 76/10")

Im vorliegenden Fall verlangt der Kläger die Unterlassung der Verwendung einer Regelung in den AGB. Die Beklagte verlangt dort für die Rückerstattung von Steuern und Gebühren bei Stornierungen, dass ein mehrseitiges Formular ausgefüllt wird, dieses n sie versendet und die pauschale Bearbeitungsgebühr hierfür gezahlt wird. Des Weiteren empfiehlt sie, die Versendung per Einschreiben mit Rückschein, was ebenfalls Mehrkosten verursacht.

Das LG Köln hielt die Klage für begründet. Ein Unternehmen darf nicht versuchen seinen Vertragspartner von der Durchsetzung seiner vertraglichen Rechte abzuhalten. Insbesondere nicht durch Aufstellung belastender, unverhältnismäßiger Hindernisse. Dies ist hier allerdings der Fall. Die notwendig vorausgesetzte Verwendung eines Rückerstattungsformulars beeinträchtigt die Freiheit der Verbraucher in unangemessener und unsachlicher Weise. 

Möchte der Kunde einen Erstattungsanspruch geltend machen, muss der Kunde ein Papierformular ausdrucken, von Hand ausfüllen und per Post an eine Anschrift versenden muss, die im Formular selbst nicht angegeben ist, obwohl die Beklagte selbst den größten Teil ihrer Geschäfte online abwickelt. Weiterhin sind die verlangten Details und Angaben nicht gerechtfertigt und damit überflüssig. Auch die Gestaltung des Formular selbst stellt einen erheblichen Lästigkeitsfaktor dar. Die Beklagte hat diese Regelung in ihren AGB mithin zu unterlassen.

Aufgrund der Ähnlichkeit des hier verhandelten Falls zu deinem,  bin ich der Auffassung, dass auch in deinem Fall das Formular für den Erstattungsantrag nicht rechtens ist und daher von der Airline in deinem Fall zu unterlassen ist.

Da ich hier jedoch nur eine Rechtseinschätzung abgeben kann, empfiehlt es sich zusätzlich Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.

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