Hallo,
Ich habe letztens im Fernsehen eine Serie geschaut, in der es um ein Reisebüro und Reiserücktrittsversicherungen geht. Dabei hat sich mir eine Frage gestellt.
Aber zunächst zum Sachverhalt.
Die Beschuldigte war Betreiberin eines Reisebüros. Sie wurde von der Versicherung verdächtigt, diese zu betrügen. Von der Versicherung war sie dazu berechtigt, Reiserücktrittsversicherungen an die Kunden zu bringen, also diese Versicherung den Kunden anzubieten.
Doch irgendwann hat sie bei dieser Versicherung Stornierungskosten geltend gemacht, in Höhe von 3500 Euro. Diese Reise war aber nie gebucht worden!
Wenn das Reisebüro eine Reise stornieren muss, so muss sie eine Schadensanzeige schreiben, und der Versicherung vorlegen. Das hat die Betreiberin des Reisebüros auch getan. Da die eingereichte Schadenanzeige aber Ungereimtheiten enthielt, die von den Betreibern des Reisebüros auch nicht schlüssig erklärt werden konnten, beauftragte die Versicherung ein Detektivbüro.
Dieser Detektiv observierte daraufhin das Büro, und stellte seine Nachforschungen an, wie ein Detektiv das halt so macht. Und da fand er halt auch heraus, dass die gemeldete Reise nie stattgefunden hat!
Die Versicherung erfuhr darauf hin, dass es den Reiseveranstalter gar nicht gab. Bei der angeblichen Firma handelte es sich um einen Betrieb, der früher vom Vater der Betreiberin des Reisebüros betrieben wurde. Diese Firma war jedoch bereits abgemeldet worden. Reisebuchungen in den fraglichen Hotels waren ebenfalls nicht vorhanden, der Ehemann der angeblichen Reisekundin, der mitreisen sollte, hatte zu dem fraglichen Zeitpunkt gar keinen Urlaub.
Die Versicherung erstattete daraufhin Strafanzeige. Die Betreiberin des Reisebüros wurde auch rechtskräftig wegen versuchten Betruges verurteilt.
Bis hierhin verstehe ich auch alles, und kann alles nachvollziehen. Die Frage die sich mir stellt, ist allerdings, dass so ein Detektiv ja auch Geld kostet. Und wer muss dann hier die Kosten für den Detektiv übernehmen?
Muss die Versicherung, die den Detektiv beauftragt hat, diesen bezahlen, oder ist dafür das Reisebüro, weswegen der Detektiv ja eingeschaltet wurde, verantwortlich? So ganz blicke ich da nicht durch.
Schließlich hätte die Versicherung die Ermittlungen auch selbst anstellen können. Es hätte auch ausgereicht, die Schadensregulierung einfach abzulehnen. Außerdem hätte eine Strafanzeige genügt, dann wären die Ermittlungsbehörden tätig geworden und die Kosten dort angefallen.
Ich hoffe, jemand kann mir helfen und meine Frage beantworten.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Christine