Hallo liebes Forum,
als ich für mich und meine Frau einen Urlaub in Ägypten buchte, wusste ich noch nicht, was uns noch kurz vor Reiseantritt erwarten würde.
Ich buchte diese Pauschalreise für meine Frau und mich am 17.12. 2015, als Weihnachtsgeschenk. Wir entschlossen uns nämlich Weihnachten, nach den Feiertagen in ein Reisebüro zu gehen, und möglichst spontan in den Urlaub zu fliegen. Die Wahl fiehl dabei auf diese Ägyptenreise.
Diese Reise sollte am 7.1 starten, und so ablaufen, dass wir nach Ägypten fliegen sollten, dort in ein Schiff auf dem Nil einsteigen würden, auf diesem auch schlafen würden, und dann den Nil herab fahren würden, bis wir schließlich am Delta ankommen würden, von wo wir dann auch eine Tour zu den Pyramiden machen würden. Die ganze Reise kostete 1822 Euro, zusätzlich schloss ich noch eine Reiserücktrittsversicherung für 108 Euro ab.
Als wir am 30.12 unsere Reiseunterlagen erhielten, waren wir erst einmal ein wenig verwundert, weil diese fehlerhaft waren. Diese Unterlagen waren von einem Unternehmen namens „Orient Reisen“ ausgestellt, der Name meiner Frau war falsch geschrieben, Transfers waren ausdücklich nicht angegeben, das falsche Hotel war angebeen, und auch stand dort, dass wir keine Verpflegung gebucht hätten. Das wren ja aber alles falsche Angaben! Deswegen riefen wir auch umgehend bei dem Reisebüro an, und teilten mit, dass die Unterlagen fehlerhaft waren. Dort wurde uns gesagt, dass sie sich um dieses Problem kümmern, und die neuen, diesmal richtigen Unterlagen am Flughafen hinterlgen. Also waren wir relativ beruhigt, und warteten ab, bis wir am Flughafen waren.
Dort erhielten wir allerdings nur neue Flugscheine, auf denen der Name meiner Frau immerhin diesmal richtig geschrieben war. Allerdings fehlten noch sämtliche Gutscheine für die richtige Reise, das richtige Hotel, einfach alles!
Dieses Risiko, hinzufahren, und vor Ort alles zu klären, wollten wir nicht eingehen. Wir versuchten noch, den Reiseanbieter am Flughafen zu kontaktieren, aber das gelang uns nicht. Deswegen traten wir vom Reisevertrag noch am Flughafen zurück.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich weitergehend noch Schadensersatz verlangen kann. Der Reiseveranstalter weigert sich nämlich zu zahlen, weil er behauptet, ich hätte generell keine Gutscheine erwarten dürfen, weil grundsätzlich keine ausgegeben werden. Aber ich wollte mich ja nicht auf die fehlerhafte Reisebestätigung beschränken.