3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Ich musste vor 4 Jahren geschäftlich von Shanghai nach Barcelona fliegen.

Also, eigentlich wurde dieser Flug annulliert, und ich bin nicht geflogen. Das durchführende Luftfahrunternehmen war KLM, der eigentliche Flug war KLm 0896. Ich wollte mich eigentlich gleich nach meiner Ankunft um einen Schadensersatz bemühen, aber es sind damals viele wichtige Dinge dazwischen gekommen, sodass ich mich jetzt erst wieder darum kümmern konnte.

 

Ich buchte also einen KLM-Flug KL896 um 12:15 Uhr von Shanghai und die vorgesehene Landung sollte um 18:00 Uhr in Barcelona sein. Leider wurde der Flug einfach annulliert.

Da ich jedoch einen sehr wichtigen termin in Spanien hatte, der sich auch auf gar keinen Fall verschieben ließ, buchte ich notgedrungen am nächsten Tag einen anderen Flug über München mit einer ganz anderen Airline. Das klappte alles ohne weitere Zwischenfälle, und ich konnte meinen Termin in Barcelona glücklicherweise doch noch wahrnehmen..

Wie gesagt, hatte ich jetzt erst Zeit, mich um etwaige Schadensersatzansprüche zu kümmern. Das hatte ich auch bei KLM versucht, aber mir wurde mitgeteilt, dass laut Artikel 35 Übereinkommen von Montreal der Anspruch auf Schadensersatz nach 2 Jahren verjährt sei. Demnach hätte ich jetzt also keinen Anspruch mehr gegen KLM. Doch ich hatte gelesen, dass das spnische recht, denn immerhin bin ich ja nach Spanien geflogen, eine andere Frist vorsieht. Jetzt komme ich also zu meiner Frage:

Ist vorliegend das spanische Recht anzuwenden, da ich in Spanien gelandet bin, oder müsste ich für die Anwendung des spanischen rechts auch tatsächlich Spanier sein? Laut spanischem Recht würde der Anspruch erst nach 10 Jahren verjähren. Oder ist die EU-Verordnung anzuwenden?

Gefragt in Flugannullierung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo Pablo,

dein Flug von Shanghai nach Barcelona wurde leider einfach annulliert. Du hattest jedoch erst jetzt nach 4 Jahren Zeit, deine Ansprüche in diesem Fall geltend zu machen. KLM teilte dir jedoch mit, dass laut Artikel 35 des Montrealer Übereinkommens der Anspruch auf Schadensersatz nach 2 Jahren verjährt sei. Nach dem spanischen Recht würde dein Anspruch erst nach 10 Jahren verjähren. In der Verordnung (EG) Nr.261/2004 sind keine Fristenregelungen zur Verjährung enthalten.

Welche Frist ist in deinem Fall anzuwenden?

Da ich kaum Sachkenntnisse zu dieser Problematik habe, möchte ich dich auf folgendes Urteil aufmerksam machen:

EuGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. C-139/11 (bei Google zu finden unter: "C-139/11 reise-recht-wiki.de")

Weil sein Flug von China nach Spanien sich verspätete, verlangt ein Fluggast von seiner Airline eine Ausgleichszahlung. Die Beklagte weigert sich der Zahlung, da der Kläger den Anspruch erst nach 4 Jahren geltend machte und die Verjährungsfrist von europarechtlichen Ansprüchen grundsätzlich 2 Jahre betrage.

Der EuGH hat dem Klägerbegehren entsprochen. Vorliegend seien nicht die europäischen, sondern die spanischen Grundsätze zur Verjährung anzuwenden, die eine Frist von 10 Jahren festlegen.

Da sich der hier verhandelte Fall mit  dem deinen sehr ähnlich ist, denke ich das auch in deinem Fall das spanische Recht anzuwenden ist, womit dein Anspruch erst nach 10 Jahren verjährt. Du kannst daher meiner Meinung nach immer noch gegen KLM einen Entschädigungsanspruch geltend machen.

Für  weitergehende Informationen solltest du dich an einen Fachanwalt wenden, da ich in diesem Beitrag nur meine Rechtsmeinung vermitteln kann.

Beantwortet von (7,140 Punkte)
0 Punkte
...