Ich musste vor 4 Jahren geschäftlich von Shanghai nach Barcelona fliegen.
Also, eigentlich wurde dieser Flug annulliert, und ich bin nicht geflogen. Das durchführende Luftfahrunternehmen war KLM, der eigentliche Flug war KLm 0896. Ich wollte mich eigentlich gleich nach meiner Ankunft um einen Schadensersatz bemühen, aber es sind damals viele wichtige Dinge dazwischen gekommen, sodass ich mich jetzt erst wieder darum kümmern konnte.
Ich buchte also einen KLM-Flug KL896 um 12:15 Uhr von Shanghai und die vorgesehene Landung sollte um 18:00 Uhr in Barcelona sein. Leider wurde der Flug einfach annulliert.
Da ich jedoch einen sehr wichtigen termin in Spanien hatte, der sich auch auf gar keinen Fall verschieben ließ, buchte ich notgedrungen am nächsten Tag einen anderen Flug über München mit einer ganz anderen Airline. Das klappte alles ohne weitere Zwischenfälle, und ich konnte meinen Termin in Barcelona glücklicherweise doch noch wahrnehmen..
Wie gesagt, hatte ich jetzt erst Zeit, mich um etwaige Schadensersatzansprüche zu kümmern. Das hatte ich auch bei KLM versucht, aber mir wurde mitgeteilt, dass laut Artikel 35 Übereinkommen von Montreal der Anspruch auf Schadensersatz nach 2 Jahren verjährt sei. Demnach hätte ich jetzt also keinen Anspruch mehr gegen KLM. Doch ich hatte gelesen, dass das spnische recht, denn immerhin bin ich ja nach Spanien geflogen, eine andere Frist vorsieht. Jetzt komme ich also zu meiner Frage:
Ist vorliegend das spanische Recht anzuwenden, da ich in Spanien gelandet bin, oder müsste ich für die Anwendung des spanischen rechts auch tatsächlich Spanier sein? Laut spanischem Recht würde der Anspruch erst nach 10 Jahren verjähren. Oder ist die EU-Verordnung anzuwenden?